Kaufzwang - Vorkasse Zahlung

9. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)
Kaufzwang - Vorkasse Zahlung

Hallo,

ich habe gewerblich einen neuen Kunden Gummiprofile verkauft.
Er hat angefragt. Wir haben Ihm ein Handmuster gesendet. Nach unserem Angebot hat er das hier geschrieben.

"Hallo

Viele Dank für Ihr Angebot. Ich nehme 200 Meter bitte .
10x 20meter Rollen .

Ich schicke Ihnen die Hälfte des Musters zurück."

Wir baten dem Kunden nämlich, die Hälfte zurück zu senden und auf seinen Briefbogen "Muster vom xyz wurde freigegeben" zu schreiben.

Das hat er leider nicht gemacht.
Es war auch Vorkasse vereinbart. Er hat auch nicht bezahlt bis jetzt.

Wegen der Musterfreigabe und Vorkassenzahlung können wir auch nicht versenden.

Ist dennoch ein Kaufvertrag zustande gekommen? Muss er die bestellte Menge von uns kaufen?

Oder hat er mit der bestellung quasi das Muster freigegeben?

Es geht hier um ca. 1300€ netto Gewinn. Ist nicht wenig gerade. Worauf wir in der aktuellen Situation nicht verzichten möchten.

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72 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Wir baten dem Kunden nämlich, die Hälfte zurück zu senden und auf seinen Briefbogen "Muster vom xyz wurde freigegeben" zu schreiben.
Einer Bitte muss man nicht nachkommen.

Zitat (von sisqonrw):
Es war auch Vorkasse vereinbart. Er hat auch nicht bezahlt bis jetzt.
Und? Rechnung schon versendet?

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#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und? Rechnung schon versendet?


noch nicht.
Weil er noch nicht das Muster freigegeben hat.
Ist das nicht ausschlaggebend?
Soll ich die Rechnung dann senden?
Was kann ich als Zusatz noch reinschreiben, wegen dem Muster und Vorkasse-Zahlung?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126311 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
noch nicht.

Tja ...


Zitat (von sisqonrw):
Was kann ich als Zusatz noch reinschreiben, wegen dem Muster und Vorkasse-Zahlung?

Ich würde da eine gerichfsfeste Formulierung wegen der Musterabnahme reinschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17522 Beiträge, 5968x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Weil er noch nicht das Muster freigegeben hat.
Doch, hat er:
Zitat (von sisqonrw):
Viele Dank für Ihr Angebot. Ich nehme 200 Meter bitte .
10x 20meter Rollen
Damit hat er, gemäß deinem Angebot einen Auftrag erteilt.

Da du noch keine Rechnung verschickt hast, kann er auch noch nichts bezahlt haben. Du solltest diese jetzt also unverzüglich versenden. Alles Weitere wird sich dann zeigen.
Hat der Käufer gewerblich bestellt oder als Privatperson?

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#5
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Hat der Käufer gewerblich bestellt oder als Privatperson?


Er hat gewerblich bestellt.

Muster hat er also quasi freigegeben.

Soll ich für die Überweisung eine Frist setzten?
Wie viel Tage wären angemessen?

Vielen Dank.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48684 Beiträge, 17153x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Muster hat er also quasi freigegeben.


Ich würde ihm in der Rechnung nochmal ausdrücklich bestätigen, dass das Muster durch ihn geprüft wurde und durch seine Rücksendung als freigegeben gilt.

Zitat (von sisqonrw):
Soll ich für die Überweisung eine Frist setzten?


Vor allen Dingen solltest Du in der Rechnung deutlich machen, dass die Ware erst versendet wird, wenn die Rechnung bezahlt wurde.

Eine Frist solltest Du dann setzen, wenn Du vermeiden möchtest, dass der Kunde z.B. erst in 3 Monaten zahlt und Du dann nicht mehr liefern kannst. Ansonsten würde ich eine Zahlungsfrist von 2 Wochen für angemessen halten.

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#7
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von sisqonrw):
Muster hat er also quasi freigegeben.



Ich würde ihm in der Rechnung nochmal ausdrücklich bestätigen, dass das Muster durch ihn geprüft wurde und durch seine Rücksendung als freigegeben gilt.

Zitat (von sisqonrw):
Soll ich für die Überweisung eine Frist setzten?



Vor allen Dingen solltest Du in der Rechnung deutlich machen, dass die Ware erst versendet wird, wenn die Rechnung bezahlt wurde.

Eine Frist solltest Du dann setzen, wenn Du vermeiden möchtest, dass der Kunde z.B. erst in 3 Monaten zahlt und Du dann nicht mehr liefern kannst. Ansonsten würde ich eine Zahlungsfrist von 2 Wochen für angemessen halten.


Er hat aber das Muster nicht zurück gesendet.

Ich habe Ihm eine Auftragsbestätigung gesendet gehabt. In der E-mail hatte ich das hier geschrieben:

Zitat:
vielen Dank für Ihre Bestellung.

Bitte entnehmen Sie anbei unsere Auftragsbestätigung 211028-ABA-0093.

Die Lieferzeit hängt von Ihrer Vorkassen-Zahlung und Musterfreigabe ab.

Rechnung senden wir Ihnen erst wenn die Zahlung eingegangen ist und wenn die Sendung erfolgreich zugestellt worden ist.


Muss das eine Rechnung sein? Würde nur eine Fristsetzung genügen? Oder doch lieber schnell eine Rechnung mit Fristsetzung senden?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126311 Beiträge, 40619x hilfreich)

Mal ehrlich, wenn man von den Basics des Unternehmertums so gar absolut keine Ahnung hat, wie wäre es mal einen entsprechenden Kurs zu belegen?



Zitat (von sisqonrw):
Ich habe Ihm eine Auftragsbestätigung gesendet gehabt.

Und, ist die auch angekommen?



Zitat (von -Laie-):
Doch, hat er:

Nö, hat er nicht.
Wie man lesen kann, sind für die Freigabe Bedingungen zu erfüllen die eben noch nicht erfüllt sind. Bedeutet es gibt keine Freigabe.
Das Problem sollte man mal als erstes lösen, bevor am Ende die böse Überraschung kommt ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und, ist die auch angekommen?


der Kunde hat das hier geschrieben:

Zitat:
vielen Dank für Ihre Auftragsbestätigung.

Ich werde alles weitere in die Wege leiten.


Reicht dann die Auftragsbestätigung. Muss ich nur eine Frist setzten somit?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie man lesen kann, sind für die Freigabe Bedingungen zu erfüllen die eben noch nicht erfüllt sind. Bedeutet es gibt keine Freigabe.
Das Problem sollte man mal als erstes lösen, bevor am Ende die böse Überraschung kommt ...


und eine Frist für die Freigabe setzen?

Was ist wenn er jetzt aufeinmal sagt, dass er das Muster nicht freigibt, weil es jetzt angeblich nicht passt nur damit er die Rechnung nicht zahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17522 Beiträge, 5968x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, hat er nicht.
Wie man lesen kann, sind für die Freigabe Bedingungen zu erfüllen die eben noch nicht erfüllt sind.

Der K hat die Bestellung gemäß Angebot aufgegeben. Es liegt hier am VK ob er diese Freigabe, die den Wünschen des VK nicht entspricht, akzeptiert oder nicht.
Von Seiten des K ist dies eine Bestellung (Freigabe).

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#12
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der K hat die Bestellung gemäß Angebot aufgegeben. Es liegt hier am VK ob er diese Freigabe, die den Wünschen des VK nicht entspricht, akzeptiert oder nicht.
Von Seiten des K ist dies eine Bestellung (Freigabe).


das hört sich gut an.
Reicht die Auftragsbestätigung, die er erhalten hat? Da steht auch die Summe die er überweisen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Ich habe Ihm eine Auftragsbestätigung gesendet gehabt.


Das ist die Auftragsbestätigung. Was wurde denn im Angebot hinsichtlich der Lieferterminen und Zahlungsbedingungen verbindlich angeboten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Das ist die Auftragsbestätigung. Was wurde denn im Angebot hinsichtlich der Lieferterminen und Zahlungsbedingungen verbindlich angeboten.


Lieferzeit: ca. 4-6 Wochen.
Zahlungsbedingung: 100% Vorkasse, da aktuell wegen der Rohstoffknappheit alle Vorkasse haben möchten
unter sonstiges: Am 27.10.2021 haben Sie von uns ein Muster erhalten. Dieser muss freigegeben im Auftragsfall

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126311 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
und eine Frist für die Freigabe setzen?

Ja, die würde ich mal als erstes anfordern.



Zitat (von sisqonrw):
Was ist wenn er jetzt aufeinmal sagt, dass er das Muster nicht freigibt, weil es jetzt angeblich nicht passt nur damit er die Rechnung nicht zahlen muss.

Dann sollte man realisieren, das man Pech gehabt hat.



Zitat (von -Laie-):
Es liegt hier am VK ob er diese Freigabe, die den Wünschen des VK nicht entspricht, akzeptiert oder nicht.

Richtig, der VK kann sich so oft ins Knie schießen wie er mag ...


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Reicht die Auftragsbestätigung, die er erhalten hat? Da steht auch die Summe die er überweisen soll.
Nein. Der Kunde muss eine Rechnung erhalten, die den steuerrechtlichen Anforderungen entspricht.

Tipp: Basiswissen für Unternehmen aneignen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nein. Der Kunde muss eine Rechnung erhalten, die den steuerrechtlichen Anforderungen entspricht.


die werde ich sofort senden.

Jetzt ist die Frage, ob er quasi bereits durch seine Handlung/Bestellung freigegeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17522 Beiträge, 5968x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Jetzt ist die Frage, ob er quasi bereits durch seine Handlung/Bestellung freigegeben hat.
Zitat (von -Laie-):
Der K hat die Bestellung gemäß Angebot aufgegeben

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von sisqonrw):
Jetzt ist die Frage, ob er quasi bereits durch seine Handlung/Bestellung freigegeben hat.

Zitat (von -Laie-):
Der K hat die Bestellung gemäß Angebot aufgegeben



Die Rechnung habe ich an den Kunden gesendet und habe Ihm eine angemessene Frist bis zum 25.11.2021 gesetzt.

Jetzt wird der unverschämt und macht sich lustig mit so welchen Aussagen:

Zitat:
HAHAHAHAHAHAHAHAHAH


Zitat:
Ich habe keine verbindliche Bestellung abgegeben oder haben Sie schon das Muster zurück erhalten????
Amateurliga.


Zitat:
Besser Uni als FH gehen arkadas.


Zitat:
Da ist aber einer sauer weil ich sein unverschämtes Angebot nicht akzeptiert habe:(


Zitat:
...und jetzt wird versucht mit allen Mitteln an Geld heran zukommen aber das ist nicht haram.
Man muss auch ein NEIN akzeptieren. ICh hoffe Sie sind nicht vom Stuhl gefallen beim Anblick der Bilder:))))))

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go556552-73
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Welche Bilder denn?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von go556552-73):
Welche Bilder denn?


4 so welcher Art habe ich nur als Bilder erhalten.

https://ibb.co/qCdCRpT

Sonst keine. Oder er möchte sagen, dass er gerne das Bild von meinem Gesichtsausdruck gerne gesehen hätte, weil er die Freigabe nicht zurück gesendet hat.

Das ist ein Zeitgenosse aus dem schönen Marokko. Irgendwie denkt er, dass er auf einem Bazar ist und das die gesetzte hier für Ihn nicht gilt.

Er hat zu den Bildern das hier noch geschrieben:

Zitat:
Hallo
Hier kannst du sehen was ich aus den Führungen mache. Ich habe deine mal getestet.


ist das quasi eine weitere Freigabe? Ich mache mir nur sorgen, dass ich ohne die eigentliche richtige Freigabe nicht meine rechte durchsetzen kann.

Ich sehe im E-mail verkehr das hier auch noch:

Zitat:

Ich habe Ihr Muster meiner Produktion nach China geschickt und werde dort meine eigene Ware produzieren.


gibt er hier nicht auch zu, dass das Muster in Ordnung ist?

-- Editiert von sisqonrw am 11.11.2021 16:08

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Du könnest rechtlich versuchen, die Bestellung durchzusetzen. Aber ...

Zitat (von sisqonrw):
Das ist ein Zeitgenosse aus dem schönen Marokko.
... in Marokko klagen? Ich an Deiner Stelle würde eine Stornorechnung erstellen und die Bestellung vergessen.

Viel mehr Sorgen würde ich mir um das hier machen:
Zitat (von sisqonrw):
Ich sehe im E-mail verkehr das hier auch noch:
Zitat:

Ich habe Ihr Muster meiner Produktion nach China geschickt und werde dort meine eigene Ware produzieren.

gibt er hier nicht auch zu, dass das Muster in Ordnung ist?
Damit gibt der nichts zu, sondern teilt Dir mir, dass er Dein Muster kopieren und selbst herstellen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
.. in Marokko klagen? Ich an Deiner Stelle würde eine Stornorechnung erstellen und die Bestellung vergessen.


nein seine Firma ist hier in Deutschland. er ist marokanischer Staatsbürger.

Ich habe Ihm auch abgemahnt, dass der Hersteller evtl. eine Unterlassungsklage machen wird.

Hat er nicht irgendwie zugegeben, dass er das Muster quasi freigegeben hat?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126311 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Hat er nicht irgendwie zugegeben, dass er das Muster quasi freigegeben hat?

Nö.



Zitat (von sisqonrw):
Ich mache mir nur sorgen, dass ich ohne die eigentliche richtige Freigabe nicht meine rechte durchsetzen kann.

Welche Rechte denn?
Ohne gültige Freigabe hat man nur das Recht auf die Freigabe zu warten ...




Zitat (von sisqonrw):
Jetzt ist die Frage, ob er quasi bereits durch seine Handlung/Bestellung freigegeben hat.

Nö.
Bezüglich der Freigabe gab es ja eine ganz konkrete Anforderung des Auftragnehmers - wurde die erfüllt? Oder gab es eine Vereinbarung das diese nicht mehr gilt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö.
Bezüglich der Freigabe gab es ja eine ganz konkrete Anforderung des Auftragnehmers - wurde die erfüllt? Oder gab es eine Vereinbarung das diese nicht mehr gilt?


Er will ja nicht freigeben, um nicht bezahlen zu müssen.

Der kann mein Profil verwenden. Er hat es vulkanisiert. Deshalb hat er ja auch bestellt und wollte es alles in die Wegeleiten.

Ist echt eine blöde Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Er will ja nicht freigeben, um nicht bezahlen zu müssen.


Ich sehe das grundsätzliche Problem nicht. Dem geschilderten Sachverhalt nach ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Der TE hat ein Angebot abgegeben (Incl. Zahlungsbedingung: Vorkasse) und der Kunde hat es mit der Rückmeldung:

Zitat (von sisqonrw):
Hallo

Viele Dank für Ihr Angebot. Ich nehme 200 Meter bitte .
10x 20meter Rollen .

Ich schicke Ihnen die Hälfte des Musters zurück."


unmissverständlich angenommen.

Wenn der Kunde nun nicht in Vorkasse zahlt hat der TE alle Möglichkeiten die Zahlung über den Rechtsweg einzufordern.

PS: ich bin dennoch verwundert das ein Gewerbetreibender bei einem ihm offenkundig unbekanntem Lieferanten Waren im vierstelligen Wert mit Vorkasse und unbestimmtem Liefertermin bestellt. Da kann er mit seinem Geld ja auch direkt ins Spielkasino gehen.

-- Editiert von Alter Sack am 12.11.2021 09:40

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126311 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
unmissverständlich angenommen.

Man sollte sich mal mit den Konstrukt der "aufschiebenden Bedingung" beschäftigen ... dann wird man ganz schnell dahinter kommen das vor Eintritt dieser aufschiebenden Bedingung der Verkäufer nichts hat außer einem wertlosen Versprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte sich mal mit den Konstrukt der "aufschiebenden Bedingung" beschäftigen ...


Sehe ich in diesem Fall nicht! Der Käufer hat das Muster erhalten, unter Kenntnisnahme des Musters das Angebot angenommen- Das er bis dato das Muster noch nicht zurückgesendet hat ist hierbei mMn. unerheblich.

Ein andere Frage wäre ob der TE überhaupt mit dem Kunden glücklich würde wenn dieser zur Einhaltung des Kaufvertrages gezwungen würde.

Der Käufer könnte bei etwaigem Lieferverzug immer noch vom Vertrag zurücktreten, bzw. angebliche Mängel im Produkt anführen um Nachbesserung oder Geld zurück fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126311 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Das er bis dato das Muster noch nicht zurückgesendet hat ist hierbei mMn. unerheblich.

Sehe ich komplett anders - das
Zitat (von sisqonrw):
die Hälfte zurück zu senden und auf seinen Briefbogen "Muster vom xyz wurde freigegeben" zu schreiben
wäre die auflösende Bedingung, der der Kunde offenabar auch zugestimmt hat
Zitat (von sisqonrw):
Ich schicke Ihnen die Hälfte des Musters zurück.


Man müsste jetzt erst mal das Einhalten der Bedingung einklagen. Das Problem: es wurde keine Frist vereinbart, es besteht also gar kein Verzug seitens des Kunden. Der müsste erst mal herbeigeführt werden.



Zitat (von Alter Sack):
Ein andere Frage wäre ob der TE überhaupt mit dem Kunden glücklich würde wenn dieser zur Einhaltung des Kaufvertrages gezwungen würde.

Der Glücklichkeitsfaktor dürfte wohl so um den Gefrierpunkt liegen ...


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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Glücklichkeitsfaktor dürfte wohl so um den Gefrierpunkt liegen ...


Nein der Kunde hat 240 Meter bestellt. deshalb vierstellig. Ist ein ganz normaler Preis.

Lieferverzug würde nicht gehen. Habe es auf Lager.

Die Ware ist top. EU-Ware, top Qualität. Wird im iso-zertifiziertem Werk hergestellt nach internationalen Normen und Standards.

Da muss der Käufer schon nachweisen, was mit der Ware nicht in Ordnung sein sollte.

Das mit der Freigabe ist halt eine 50:50 Sache. Der eine sieht es so der andere anders.

Soll ich für die Freigabe auch eine Frist setzen?

0x Hilfreiche Antwort

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