Hallo!
Mal angenommen:
Ich habe im November letzten Jahres bei einer grossen Handelskette ein Produkt für 99€ gekauft. Nach einem Jahr nun gab dieses den Geist auf. Ich brachte also alles mit dem Kassenbon wieder zurück und sollte benachrichtigt werden, wenn dieser repariert wurde.
Ich bekomme dann nach 3 Wochen eine SMS: "Sie erhalten einen Gutschein bla bla bla".
Meine Frage nun: Muss ich diesen Gutschein annehmen oder kann ich darauf bestehen ein gleichwertiges Produkt zu erhalten???
Ich möchte nämlich ungern den Gutschein nehmen, da ich zu dem Preis (99€) kein gleichwertiges Produkt (und schon gar nicht in besagter Handelskette) bekomme und daher drauflegen müsste.
Also: Gutschein annehmen oder Ersatz fordern?
Danke schonmal,
paulbrause
Kein Ersatz, sofort Gutschein?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sie können auch Ersatz fordern,sollte der Händler den Ersatz nicht liefern können,da der Artikel nicht mehr hergestellt wird, muss der Ihnen den Kaufpreis ant.erstatten.
ABER ACHTUNG: Der Händler ist NICHT verpflichtet Ihnen den Kaufpreis in voller Höhe auszuzahlen,sondern kann selbstverständlich für die genutzte Zeit eine Nutzungspauschale abziehen,hier geht man von ca. 3 € pro tatsächlich genutztem Monat aus.
Insofern könnten Sie mit dem Gutschein besser fahren.
Du hast die 3% schon umgerechnet. Tüchtig, tüchtig.
Auf der anderen Seite kann der K froh sein, dass der VK das Tiel anstandslos zur Nachbesserung annimmt. Immerhin ist es älter als 6 Monate.
Weiterhin sollte bedacht werden, dass der VK die vom K gewählte Art der Nacherfüllung nach 439 (3) ablehnen kann.
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@Mahnmann: Ich hatte nur geschätzt :-)
....und schliesse mich vollumfänglich meinem Kollegen an.:)
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