Keine Benachrichtigungskarte - Wer trägt Kosten?

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fragensteller1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Benachrichtigungskarte - Wer trägt Kosten?

Liebes Forum,

nehmen wir mal an ein privater Käufer kauft bei einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel für 1,99 plus 4,60 Versandkosten. Der Verkäufer verschickt den Artikel dann unmittelbar nach Bezahlung durch den Käufer. Als der Artikel nach ein paar Tagen immer noch nicht angekommen ist fragt der Käufer nach wo die Ware bleibt. Der Verkäufer beteuert, dass er die Ware wie vereinbart als Päckchen verschickt hat. Nehmen wir weiter an, dass die Ware drei Wochen später wieder beim Verkäufer ankommt da Sie vom Käufer nicht in der Filiale abgeholt wurde. Das Päckchen ist mit einem Benachrichtigungslabel versehen welches sogar die Uhrzeit angibt wann die Benachrichtigung erstellt wurde.

Was wäre wenn der Käufer nun behauptet, dass keine Benachrichtigung im Briefkasten lag und die vollen sagen wir mal 6,59 Kaufpreis erstattet haben möchte? Der Verkäufer bietet dem Käufer hingegen die Erstattung von 1,99 Kaufpreis bzw. den erneuten Versand insofern der Käufer nochmal reduzierte 4,00 (anstatt der normalen 4,60) überweist.

Was wenn der Käufer dies nun ablehnt und auf die kostenlose erneute Zusendung oder die Erstattung der 6,59 (Kaufpreis + Versandkosten) besteht? Da der Verkäufer dies wiederum ablehnt beauftragt der Käufer 4 Monate nach Kauf einen Mahnbescheid am Amtsgericht.

Wie ist ein solcher Fall einzuschätzen? Kann der Käufer einfach behaupten es läge keine Benachrichtigung im Briefkasten und der gewerbliche Verkäufer muss die Ware dann so lange kostenlos schicken bis sie zugestellt bzw. in der Filiale abgeholt wird?

Und ist das überhaupt üblich bzw. zulässig, dass ein Amtsgericht wegen 1,99 Warenwert und 6,59 Gesamtwert einen Mahnbescheid erstellt?

Es ist ja nicht so, dass der Verkäufer nicht liefern will, er wurde sich nur nicht mit dem Käufer darüber einig wer die Versandkosten zu bezahlen hat. Ist der Verkäufer grundsätzlich in der Pflicht die Ware solange auf eigene Kosten zu verschicken bis sie zugestellt / abgeholt worden ist?

Gibt es bezüglich "angeblich keine Benachrichtigung im Briefkasten" eine klare Rechtsprechung oder wird das regelmäßig unterschiedlich beurteilt?

Herzlichen Dank euch allen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Und ist das überhaupt üblich bzw. zulässig, dass ein Amtsgericht wegen 1,99 Warenwert und 6,59 Gesamtwert einen Mahnbescheid erstellt?


Ja, das ist möglich, funktioniert auch für kleinere Beträge.

Zitat:
Da der Verkäufer dies wiederum ablehnt beauftragt der Käufer 4 Monate nach Kauf einen Mahnbescheid am Amtsgericht.


Wie hat der Verkäufer darauf reagiert ?

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1976):
Kann der Käufer einfach behaupten es läge keine Benachrichtigung im Briefkasten und der gewerbliche Verkäufer muss die Ware dann so lange kostenlos schicken bis sie zugestellt bzw. in der Filiale abgeholt wird?


Nein, der Verkäufer kann auch das Verschulden des Käufers nachweisen. Ist halt nicht so einfach.

Zitat (von Fragensteller1976):
Und ist das überhaupt üblich bzw. zulässig, dass ein Amtsgericht wegen 1,99 Warenwert und 6,59 Gesamtwert einen Mahnbescheid erstellt?


Klar. Die Kosten bleiben die gleichen. Die übernimmt am Ende der Unterlegene.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fragensteller1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Wie hat der Verkäufer darauf reagiert ?

Noch gar nicht. Der Verkäufer überlegt ob er zahlen soll oder in Widerspruch gehen soll.

Zitat (von hausfrau66):
Ja, das ist möglich, funktioniert auch für kleinere Beträge.

Ich habe irgendwo gelesen, dass das Amtsgericht schon auch die Verhältnismäßigkeit prüfen soll, finde aber den Link nicht mehr. Ist aber in dem Fall nicht so relevant.

Zitat (von hiphappy):
Nein, der Verkäufer kann auch das Verschulden des Käufers nachweisen. Ist halt nicht so einfach.

Alles in allem eine sehr unbefriedigende Situation. Der Verkäufer scheint ja von allen Beteiligten (Käufer, Versandunternehmen) am wenigsten dafür zu können, dass die Ware nicht aus der Filiale abgeholt wurde. Trotzdem scheint es so als hätte er allein die Kosten zu tragen, das ist schon sehr unbefriedigend.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1976):
Trotzdem scheint es so als hätte er allein die Kosten zu tragen,

Ja der Verkäufer ist hier der wirtschaftlich Stärkere, der Verbraucher hingegen der Pflege- und Hegebedürftige - zumindest nach Willen der EU und der Gerichte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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