Keine Garantie nach auspacken ??

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)
Keine Garantie nach auspacken ??

Ich habe im Internet bei einem Händler neue Druckköpfe gekauft nach einsetzen ist der este DK 100 % gelaufen keine Fehler!!!
Nach einsetzen des zweiten DK druckte dieser kein schwarz !! defekt !!
Einige Händler bieten Druckköpfe als ( Neuware ) an.
Es kommen aber auch mal Druckköpfe als Neuware zum Verkauf welche nach der Produktion dann im E- Test als OK durchgehen und in den Handel gelangen.
Tatsächlich sind einige dieser Druckköpfe dann aber defekt!! ( Manchmal sogar ganze Serien)
Ich weis dass weil ich in der Platinen - Herstellung gearbeitet habe.
Mann kennt das aus der Autoindustrie da gibt es dann eine Rückruf – Aktion!

Wenn man nun überlegt das so ein DK mit Versand über 60,00 Euro kostet und das man den DK nach Entnahme aus der Verpackung nicht zurückgeben kann weil die Garantieansprüche mit dem Auspacken erlöschen ist das wie ich finde doch anfechtbar zumal der Händler ja dann defekte Ware als Neu und unbeschädigt verkauft hat.

Ich habe den DK nun schon eingesendet ( zum Händler )
der Hat den DK überprüft und gereinigt angeblich soll er bei Ihm gelaufen sein.

Nachdem ich nun den DK wieder bekommen habe das gleiche Spiel der DK druckt kein schwarz ???

was kann ich machen???






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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Sofern der Kauf nicht mehr als 6 Monate zurückliegt, sollte man statt von der Garantie von der gestzlichen Gewährleistung gebrauch machen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Kauf liegt erst 2 Monate zurück

(Sollte man statt von der Garantie von der gestzlichen Gewährleistung gebrauch machen.)

Geht das denn ???

Laut Angebot -
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von vakuumverpackten Produkten, sofern die gelieferten Vakuumverpackungen vom Verbraucher geöffnet worden sind.

Der DK ist vakuumverpackt gewesem aber defekt!!!

Was kann ich machen???

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
(Sollte man statt von der Garantie von der gestzlichen Gewährleistung gebrauch machen.)

Geht das denn ???

Klar, die gesetzliche Gewährleistung kann man als Gewerbetreibende rgegenüber einem Verbraucher nicht ausschließen.



quote:
Laut Angebot -
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von vakuumverpackten Produkten, sofern die gelieferten Vakuumverpackungen vom Verbraucher geöffnet worden sind.

Das Widerrufsrecht im Fernabsatz hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.

Nebenbei ist diese genannte Formulierug meiner Meinung nach sowieso juristisch bedenklich.





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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nebenbei ist diese genannte Formulierug meiner Meinung nach sowieso juristisch bedenklich.
<hr size=1 noshade>



Das dürfte nicht nur bedenklich sein, sondern unwirksam. § 312d (IV) BGB ist abschliessend, vakuumverpackte Produkte kommen da nicht vor. Nach § 312g BGB sind Abweichungen etc. unzulässig.

Auch ein Wertersatzanspruch für das Testen ist ausgeschlossen, wie sollte man sonst den Druckkopf prüfen, § 357 (3) BGB .

Da falsch belehrt worden ist, besteht das Wid.R. nach wie vor. Die Frage ist bloß, ob man das VK klar machen kann.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind

Ich denke mal das man hier argumentieren könnte, das die Patronen auf dem Transportweg austrocknen und (Total-)Schaden nehmen können.

Ob dem jedoch ein Richter folgt ...

Mit passender gutachterlicher Rückendeckung sehe ich da schon eine Möglichkeit das durchzubekommen.





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#6
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)

Bei einem Druckkopf handelt es sich nicht um Patronen !

Es ist der Teil vom Drucker wo die Patronen eingesetzt werden somit das Herzstück vom Drucker.

Hier der Link zur Auktion!

Druckerherz

wie gesagt ich gehe von einem Platinen - Fehler aus.

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#7
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)

Der VK hat nun folgendes geschrieben

Als Kompromiß könnten wir Ihnen einen neuen Druckkopf zusenden, den wir jedoch zuvor prüfen werden, sollte sich bei diesem ein Defekt nach dem Einbau einstellen, läge es es nicht am Druckkopf.

Wenn ich da jetzt ein OK geben würde --
und der DK welchen ich dann als Ersatz bekommen würde kommt defekt hier bei mir an habe ich doch gelitten oder????

[color=red]Es ist ja möglich das mir der VK dann eine defekten DK zusendet (Reklamation - Rücklauf)[/color]

was tun ??

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was tun ?? <hr size=1 noshade>



Mach das doch.

Dann gilt § 440 BGB (... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ...). Wenn der Dk. wieder nicht geht, kannst du ohne Probleme vom KV zurücktreten. Du würdest nicht "leiden".

Du verlierst nichts, das Angebot des VK ist fair, wenn es klappt die beste Lösung für Beide.

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