Keine Klage anhängig

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Klage anhängig

Mein Anwalt hat eine Klage für mich als Kläger geschrieben. Dies war bereits im Jahr 2016. Bis 2018 waren Bemühungen vergeblich. Auch Beschwerde. Es war bei Nachfrage bis in die Direktion immer die gleiche Antwort: " Es ist nach wie vor keine Klage anhängig."Anfang März 2019 hat mir mein Anwalt versichert, dass er die Klage persönlich bei der gerichtlichen Geschäftsstelle neu eingereicht hat.
Nach meiner Nachfrage dort wurde mir mitgeteilt, dass keine Klage anhängig ist.
Meine Stellungnahme
Mir ist bekannt, dass es ausschließlich dem Anwalt vorbehalten ist die Klage anhängig zu machen.
Ich befürchte nun, dass mein anwalt die Klage mit Beweiskraft mir nicht aushändigt. Ich möchte die Klage selbst abgeben, mit abgestempelter Bestätigung, dass ich die Klage abgegeben habe.
Ich traue mich nicht alleine ohne Zeugen diesen letzten Schritt zu unternehmen.
Ich suche jemanden, der mich begleitet und mir hilft.



-- Editiert von Moderator am 20.04.2019 13:54

-- Thema wurde verschoben am 20.04.2019 13:54

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47 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von solomio):
Mir ist bekannt, dass es ausschließlich dem Anwalt vorbehalten ist die Klage anhängig zu machen.
Man kann bei verschiedenen Gerichten auch selbst als Kläger auftreten, d.h. selbst die Klageschrift einreichen.
Zitat (von solomio):
Bis 2018 waren Bemühungen vergeblich.
Welche Bemühungen denn?
Zitat (von solomio):
Ich befürchte nun, dass mein anwalt die Klage mit Beweiskraft mir nicht aushändigt.
Eine Klage mit Beweiskraft? Was soll das sein?
Zitat (von solomio):
Ich möchte die Klage selbst abgeben
Die Klagefrist dürfte seit 2016 längst vorbei sein.

Gegen was sollte überhaupt geklagt werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Die Klage selbst schreiben, es hätte mich überfordert, also habe ich mir einen Anwalt genommen.
2. Die Bemühungen waren Nachfragen, weil das Gericht immer wider geantwortet hat, dass keine Klage anhängig ist.
3. Ausschließlich eine handsignierte Klageschrift hat Beweiskraft. Ich habe nur eine Abschrift, als solche abgestempelt.
4. Wenn eine Klage als nicht anhängig gilt, dann gilt die Verjährung von 3 oder 5 Jahren. Genau weiß ich das nicht.
5. Bei einem Betriebswechsel, also neuer Geschäftsinhaber, sind 2 Notebooks abhanden gekommen. Der Betrieb haftet.

Frage:
Darf ein neuer Anwalt die Klageschrift umschreiben, diese handsigniert mir aushändigen?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

1.verstehe./ 2.verstehe./ 3.verstehe./ 4. nein, hier weder 3 noch 5 Jahre./ 5.verstehe nicht.

Eine Klage, die im Jahre 2016 und auch danach nicht bei Gericht angekommen ist, existiert also nicht.
Sie ist nicht anhängig--- die Auskunft ist korrekt. Das Gericht hat sie nicht in ihrem Geschäft *angehängt*.

Eine Klage gegen was auch immer--- kann nur in einer bestimmten Frist eingereicht werden. Es gibt unterschiedliche Klagefristen. Aber es gibt keine Frist, die dir noch erlaubt, mit oder ohne Anwalt nach ca 3 Jahren nochmals diese Klage einzureichen. Diese Klage wäre unzulässig.
Verjährung ist was anderes.

Du wolltest dagegen klagen, dass der Betrieb für 2 verschwundene Notebooks haftet? :???:
Gegen wen willst du klagen? Und bei welchem Gericht? Amtsgericht? Arbeitsgericht? Sozialgericht?

Zitat (von solomio):
Anfang März 2019 hat mir mein Anwalt versichert, dass er die Klage persönlich bei der gerichtlichen Geschäftsstelle neu eingereicht hat.


Sorry, versteh ich nicht. In der gleichen Sache ?

Zitat (von solomio):
Darf ein neuer Anwalt die Klageschrift umschreiben, diese handsigniert mir aushändigen?
Der darf das, aber der wird das hoffentlich nicht tun. Er wird dich hoffentlich nicht abzocken wollen. Er wird dir hoffentlich erklären, dass die Klagefrist längst vorbei ist.

Klagefrist---- verstehst du das?

Warum schreibst du unter ---*Kaufrecht* ?

-- Editiert von Anami am 20.04.2019 13:06

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von solomio):
3. Ausschließlich eine handsignierte Klageschrift hat Beweiskraft. Ich habe nur eine Abschrift, als solche abgestempelt.


Das ist üblich ... was sagt denn so der Anwalt zu seinen fast dreijährigen Bemühungen ... nicht dass die angebliche Forderung bald verjährt ist?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich würde ...

mit der Abschrift der Klageschrift das Gericht heimsuchen (persönlich) und da um Aufklärung bitten. EIGENTLICH hätten SIe ja eine Gerichtskostenrechnung bekommen müssen ... nun ja, lassen Sie es sich schriftlich geben, dass nix anhängig ist, eine Kopie an den Anwalt und eine an die Anwaltskammer mit der Schilderung des merkwürdigen Sachverhalts ...

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vielleicht hab ich was überlesen. Bei welchem Gericht ist die Klage eingereicht worden bzw. sollte eingereicht werden?

wirdwerden

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#7
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Sorry, versteh ich nicht. In der gleichen Sache ?

Neu bezieht sich auf <eingereicht<. In gleicher Sache wiederholt eingereicht.

quote]
Zitat:
Klagefrist---- verstehst du das?

Wenn das Gericht, das Amtsgericht, mir sowie dem Anwalt, von der Direktion schriftlich antwortet, dass keine Klage anhängig ist, dann bedeutet das folgendes:
Die Klage ist nicht eingegangen, ist nicht vorhanden.
Demnach ist eine Klagefrist nicht zuzuordnen, denn das Gericht weiß nichts von der Klage.
Klagefrist ist irrelevant. Denn Klage ist für das Gericht unbekannt.
Die Klagefrist gilt, wenn die Klage anhängig ist.
Eine Kostenrechnung habe ich nicht bekommen, sonst wäre ein Brief an die Direktion fehl.

Zitat:
Warum? schreibst du unter ---*Kaufrecht* ?

Der Beklagte hat den Kaufvertrag nicht erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von solomio):
Der Beklagte hat den Kaufvertrag nicht erfüllt.

Zitat (von solomio):
5. Bei einem Betriebswechsel, also neuer Geschäftsinhaber, sind 2 Notebooks abhanden gekommen. Der Betrieb haftet.

Das soll eine Sache sein?

Na, vllt. findest du einen Anwalt, der das für dich macht.
Ich bin raus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von solomio):
Der Beklagte hat den Kaufvertrag nicht erfüllt.


Aha die Ware wurde versandt, übergeben und der Kaufpreis nicht gezahlt. Hier haben Sie dann 2016 einen Anwalt eingeschaltet, der es in drei Jahren nicht schafft eine Klage bei Gericht einzureichen ... jo ... und das haben Sie schriftlich ... ?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ist doch eigentlich völlig wurscht. Die Frage war, was man tut, wenn eine Klage nicht eingereicht wurde. Mein Tipp: Du hast die Klageschrift bzw. den Entwurf. Reiche ihn unter eigenem Namen bei Gericht ein, kannst Du ja auch selbst unterschreiben, da kein Anwaltszwang, halt nur nicht unter dem Briefkopf des Anwalts. Und das wars.

wirdwerden

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#11
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das soll eine Sache sein?
Na, vllt. findest du einen Anwalt, der das für dich macht.
Ich bin raus.


Zitat:
Ich habe bereits einen Anwalt gefunden, siehe den ersten Satz:
Mein Anwalt hat eine Klage für mich als Kläger geschrieben.


Fazit
Ich glaube, wenn es nicht dazu kommt, dass eine Klage anhängig gemacht wird, der Kern der Angelegenheit, dann muss es doch eine Ursache geben. Es gibt nicht viele Möglichkeiten.

SPEKULATION
Wenn Gerichtsdiener von 10.000 eingegangenen Klagen 30% zu den Akten legen, wegen Platzmangel und weil noch 10.000 weitere Klagen vom letzten Jahr einzusehen sind und abzuarbeiten sind, dann ist das ein Misstand, vorwiegend wegen zu wenig Gerichtsdienern, oder Personalmangel. Deshalb wird jeder Anwalt das Problem kennen, nämlich ... Antwort .... keine Klage anhängig.

Ob das Gericht zugibt, dass Klagen zu den Akten gelegt worden sind, das ist ein anderes Thema.

Salopp gesagt:
Der Mörder ist immer der Gärtner.
Nicht immer aber immer öfter.

Mit anderen Worten ... ABER KEINE SPEKULATION
Es besteht ein Verdacht, das Telefon am Amtsgericht ist nicht besetzt, es gibt nur den automatischen Anrufbeantworter. Das hegt den Verdacht auf Methode.
Es steht im Fokus ... s.o.

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#12
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von solomio):
Der Beklagte hat den Kaufvertrag nicht erfüllt.


Aha die Ware wurde versandt, übergeben und der Kaufpreis nicht gezahlt. Hier haben Sie dann 2016 einen Anwalt eingeschaltet, der es in drei Jahren nicht schafft eine Klage bei Gericht einzureichen ... jo ... und das haben Sie schriftlich ... ?


Falsch ausgelegter Sachverhalt von dir.
Die Notebooks sind nicht ausgeliefert worden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von solomio):
Falsch ausgelegter Sachverhalt von dir.


Bei so schlampigem Vortrag kann man sich halt nur in Mutmaßungen ergehen. ... es geht um Notebooks die nicht geliefert wurden ... nunja, wenn Sie genauso ausführlich dem Anwalt berichteten wie hier, kein Wunder, dass der sich was aus dem Ärmel leiern muss ...

Ich würds so machen wie wirdwerden geschrieben hat und ich verstehe sehr gut, dass Sie nicht id Lage sind eine Klage zu formulieren, mit einem einfachen Thread ist es ja schon schwer ...

Zitat (von wirdwerden):
Mein Tipp: Du hast die Klageschrift bzw. den Entwurf. Reiche ihn unter eigenem Namen bei Gericht ein, kannst Du ja auch selbst unterschreiben, da kein Anwaltszwang, halt nur nicht unter dem Briefkopf des Anwalts. Und das wars.


Jo!

und diesen Geschwafel über Methode etc. in #11 können Sie uns ersparen, hier gibt es keine Verschwörungstheoretiker ... außer chemtrails ... da habe ich zur Sicherheit nen Aluhut (man weiß ja nie...) ansonsten gibts hier keine!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Thread hier nicht eröffnet um den Inhalt meiner Klage preis zu geben. Oder wie ich eine Klage formulieren kann. Das kommt vom Thema ab.
Mein Thread hat ein THEMA.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von solomio):
3. Ausschließlich eine handsignierte Klageschrift hat Beweiskraft. I

Das ist schlicht falsch. Eine Klageschrift hat 0,0 Beweiskraft, denn eine Klageschrift ist erst mal nichtsweiter als eine Behauptung welche von der Gegenseite jederzeit widerlegt werden kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von solomio):
Ich traue mich nicht alleine ohne Zeugen diesen letzten Schritt zu unternehmen.
Ich suche jemanden, der mich begleitet und mir hilft.

Wir diskutieren hier juristisch relevante Sachverhalte.

Eine Vermittlung von Personen die Lebensbegleitung geben gibt es hier nicht.

Sollte man für die Begleitung einen Anwalt wünschen, dann könnte man hier
https://www.frag-einen-anwalt.de/
fündig werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von solomio):
3. Ausschließlich eine handsignierte Klageschrift hat Beweiskraft. I

Das ist schlicht falsch. Eine Klageschrift hat 0,0 Beweiskraft, denn eine Klageschrift ist erst mal nichtsweiter als eine Behauptung welche von der Gegenseite jederzeit widerlegt werden kann.


Beweiskraft beschließt sich auf die Klageschrift selbst, nicht auf den Inhalt.
Insofern ist eine als Abschrift abgestempelte Klageschrift ohne gültige Beweiskraft. Denn sie ist nicht handsigniert. Selbst eine Beglaubigung der Abschrift ist nicht als Einreichen als Klage nutzlos, weil sich die Beglaubigung ausschließlich auf die Unterschrift beziehen kann, nicht auf den Inhalt, dies nach Paragraph.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von solomio):
Ich traue mich nicht alleine ohne Zeugen diesen letzten Schritt zu unternehmen.
Ich suche jemanden, der mich begleitet und mir hilft.

Wir diskutieren hier juristisch relevante Sachverhalte.

Eine Vermittlung von Personen die Lebensbegleitung geben gibt es hier nicht.

Sollte man für die Begleitung einen Anwalt wünschen, dann könnte man hier
https://www.frag-einen-anwalt.de/
fündig werden.


Mein Thread bezieht sich auf die Überschrift, das Thema.
Das Thema ist ein juristisch relevanter Sachverhalt.
Trotzdem ist es mir erlaubt ein Anliegen zu äußern, eben zusätzlich.

Das Büro für Begleitperson (ehrenamtlich), insofern zwecks Zeuge in juristischen Angelegenheiten, es wurde in Mainz geschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von solomio):
Falsch ausgelegter Sachverhalt von dir.


Bei so schlampigem Vortrag kann man sich halt nur in Mutmaßungen ergehen. ... es geht um Notebooks die nicht geliefert wurden ... nunja, wenn Sie genauso ausführlich dem Anwalt berichteten wie hier, kein Wunder, dass der sich was aus dem Ärmel leiern muss ...

Ich würds so machen wie wirdwerden geschrieben hat und ich verstehe sehr gut, dass Sie nicht id Lage sind eine Klage zu formulieren, mit einem einfachen Thread ist es ja schon schwer ...

Zitat (von wirdwerden):
Mein Tipp: Du hast die Klageschrift bzw. den Entwurf. Reiche ihn unter eigenem Namen bei Gericht ein, kannst Du ja auch selbst unterschreiben, da kein Anwaltszwang, halt nur nicht unter dem Briefkopf des Anwalts. Und das wars.


Jo!

und diesen Geschwafel über Methode etc. in #11 können Sie uns ersparen, hier gibt es keine Verschwörungstheoretiker ... außer chemtrails ... da habe ich zur Sicherheit nen Aluhut (man weiß ja nie...) ansonsten gibts hier keine!


Hört sich vernünftig an, wenn man einfach nur bis zwei zählt.
Aber so einfach ist das nicht. Wenn man sich einen Anwalt nimmt, dann unterschreibt man eine Vereinbarung. Diese beinhaltet u.a. dass ausschließlich dem Anwalt alle Rechte vorbehalten sind. Ich müsste zuerst den Titel kündigen. Da ist jedoch noch der Datenschutz, u.a. Nutzung von Dokumenten usw.

Zudem möchte ich auf meinen Anwalt nicht verzichten, sollte dem Gericht u.a. Unterlassung gegebenenfalls Untätigkeit zur Last nachzuweisen ist. Insofern gilt die mündliche Aussage von einem Anwalt legitim als Beweis, in Sachen persönliche Abgabe der Klageschrift am Gericht und/ oder bei der gerichtlichen Geschäftsstelle vom Amtsgericht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Möchten Sie einen Aluhut? Ansonsten kann ich HvS nur zustimmen ... 8

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von solomio):
Beweiskraft beschließt sich auf die Klageschrift selbst, nicht auf den Inhalt.
Insofern ist eine als Abschrift abgestempelte Klageschrift ohne gültige Beweiskraft. Denn sie ist nicht handsigniert. Selbst eine Beglaubigung der Abschrift ist nicht als Einreichen als Klage nutzlos, weil sich die Beglaubigung ausschließlich auf die Unterschrift beziehen kann, nicht auf den Inhalt, dies nach Paragraph.
:bang:

Meiner Meinung nach brauchen Sie einen Anwalt vor Ort, der das Geschehen im persönlichen Gespräch mit Ihnen aufdröselt. Das bringt hier doch alles nichts. Man versteht Ihre Denkschleifen nicht und ich glaube, Sie verstehen die Antworten auch nicht.

Sie können bei Gericht zur Rechtsantragsstelle gehen und dort zusammen mit dem Rechtspfleger die Klage formulieren. Dort passiert Ihnen nichts, es gibt keinen Grund sich da nicht hin zu trauen. Wenn Sie dennoch glauben, Hilfe oder Unterstützung zu benötigen, dann sprechen Sie mal beim örtlichen Caritasverband oder einer Sozialstelle oder sowas vor, manchmal findet sich dort jemand, der Menschen bei solchen Problemen unterstützen kann, indem er Sie einfach begleitet. Sie sind ja nicht der einzige, der so ein Problem hat. Es gibt eine ganze Anzahl privater und gemeinnütziger Organisationen, die da helfen können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Mal in die Vollmacht schauen. Von ausschließlichen Rechten des Anwalts lese ich zumindest in den Vollmachten, die ich kenne, nichts. Mal den genauen Wortlaut hier einstellen. Und, warum nicht das Mandat kündigen? Es gibt mehr als einen Anwalt in Deutschland, glaub es mir einfach mal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von solomio):
Beweiskraft beschließt sich auf die Klageschrift selbst, nicht auf den Inhalt.
Insofern ist eine als Abschrift abgestempelte Klageschrift ohne gültige Beweiskraft. Denn sie ist nicht handsigniert. Selbst eine Beglaubigung der Abschrift ist nicht als Einreichen als Klage nutzlos, weil sich die Beglaubigung ausschließlich auf die Unterschrift beziehen kann, nicht auf den Inhalt, dies nach Paragraph.
:bang:

Meiner Meinung nach brauchen Sie einen Anwalt vor Ort, der das Geschehen im persönlichen Gespräch mit Ihnen aufdröselt. Das bringt hier doch alles nichts. Man versteht Ihre Denkschleifen nicht und ich glaube, Sie verstehen die Antworten auch nicht.

Sie können bei Gericht zur Rechtsantragsstelle gehen und dort zusammen mit dem Rechtspfleger die Klage formulieren. Dort passiert Ihnen nichts, es gibt keinen Grund sich da nicht hin zu trauen. Wenn Sie dennoch glauben, Hilfe oder Unterstützung zu benötigen, dann sprechen Sie mal beim örtlichen Caritasverband oder einer Sozialstelle oder sowas vor, manchmal findet sich dort jemand, der Menschen bei solchen Problemen unterstützen kann, indem er Sie einfach begleitet. Sie sind ja nicht der einzige, der so ein Problem hat. Es gibt eine ganze Anzahl privater und gemeinnütziger Organisationen, die da helfen können.


Was ist denn da nicht zu verstehen?
Eine legitime originale Klageschrift ist handschriftlich vom Anwalt signiert. Ist dies nicht der Fall, dann ist die Klageschrift ungültig oder in Juristensprache ohne Beweiskraft.

Was soll das?
Die gerichtliche Geschäftsstelle beim Amtsgericht darf ausschließlich gültige (in Juristensprache <beweiskräftige) Klageschriften für die unterschiedlichen Gerichtsdiener zulassen und/ oder akzeptieren, zwecks Abarbeitung um ein Aktenzeichen zu geben.
Da geht es nicht um die Beweiskraft durch Beweise, die beim Richter vorgelegt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mal in die Vollmacht schauen. Von ausschließlichen Rechten des Anwalts lese ich zumindest in den Vollmachten, die ich kenne, nichts. Mal den genauen Wortlaut hier einstellen. Und, warum nicht das Mandat kündigen? Es gibt mehr als einen Anwalt in Deutschland, glaub es mir einfach mal.

wirdwerden


Ich kann versichern, dass die Vollmacht und die Klageschrift korrekt ist.
Dafür brauche ich nicht an alle Anwälte zu glauben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie sind wirklich erstaunlich erklärungsresistent ... Sie können jeglichen zu Papier gebrachten Müll zu Gericht schicken ... ist nicht verboten. Und da lt Ihren mehrfachen Aussagen bei Gericht ja überhaupt nix anhängig ist spricht nix dagegen, wenn SIe die Klage abschreiben (schön mit der Hand, dann haben Sie was zu tun 9 (die 9 steht mit Absicht da) und dann unterschreiben Sie das abgeschriebene und geben es höchstpersönlich bei bericht ab. 10 (auch die 10 steht mit Fug, Recht und Absicht da) 11

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von solomio):
Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von solomio):
Beweiskraft beschließt sich auf ...
Insofern ...nach Paragraph.
:bang:

Meiner Meinung nach.....

Sie können bei Gericht zur Rechtsantragsstelle gehen und dort zusammen mit dem Rechtspfleger die Klage formulieren. .....


Falsch. Genau genannt auf der Rechtsberatungsstelle, kann man das nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von solomio):
Falsch. Genau genannt auf der Rechtsberatungsstelle, kann man das nicht machen.


womit Sie Recht haben, da es keine Rechtsberatungsstele beim Gericht gibt, jedoch bei der Rechtsantragsstelle können Sie allen zu Papier gebrachten Müll abgeben ... 12, 13, 14

-- Editiert von AltesHaus am 21.04.2019 11:51

0x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Eine Rechtsantragsstelle ist etwas als eine Rechtsberatungsstelle und genau für sowas da. Aber da du ja auch ansonsten keine Ahnung von Rechtsbegriffen hast und auf niemanden hörst, weil du es ja besser weisst, wirst du das wohl auch nicht verstehen.


Falsch. Dein Irrtum.
Auf der Rechtsberatungsstelle wird keine herkömmliche verstandene Rechtsberatung im Detail gegeben. Es wird aber sinngemäß Auskunft erteilt, ausschließlich, inwiefern sie eine Prozesskostenhilfe beantragen können, oder ähnlich einfache Auskünfte, welches Gericht zuständig ist.

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