Keine Kulanz in einem bekannten Computerladen?

15. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
MichaelS.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Kulanz in einem bekannten Computerladen?

Hallo.

Nachdem Einbau einer CPU (AMD) lief der Rechner nicht hoch und so schloss ich das die CPU defekt war, was auch im Silicon-Computer laden bestätigt wurde. Diese CPU ist am Freitag (12.07.02) gekauft worden und fachgerecht eingebaut. Nun wurde im Computer-Laden gesagt das die CPU eingeschickt werden muss und von AMD Tests durchgeführt werden um den Fehler in der CPU zu finden. Danach wird es sich entscheiden, ob die CPU von mir zerstört wurde oder aus sonstigen Gründen defekt ist. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und im IT-Bereich tätig, also von daher ist ein Fehler bei mir zu 99,9 % auszuschließen.
Nun soll ich 6 Wochen auf die CPU warten und kann meinen Rechner nicht nutzen. Da ich in meiner Ausbildung allerdings auf diesen angewiesen bin, bleibt mir nichts als noch eine CPU zu kaufen.

Sind mir dort die Hände gebunden? Ich habe nämlich im gleichen Zuge ein Netzteil, Mainboard, RAM gekauft und so kann ich nichts nutzen.

Danke für jede Art der Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

wenn ich das richtig lese, gibt es die Geschichte rund um den Computerbau nun in mehreren Folgen ....

Wenn eine CPU z.B. den Hitzetod "stirbt" ist es (oft sogar durch Aushang im Ladengeschäft) klar, dass bei einer Reklamation geprüft werden muss, wie der Defekt zustandekam (vergl. nicht sauber aufgeklebte Kühlkörper, ungeeigneter Lüfter etc).

Solange unklar ist, wer den Mangel zu vertreten hat, düfte Ihre Erwartungshaltung der Realität nicht entsprechen. Wenn Sie die Teile als Einzelteile erworben haben (und nicht als "Bausatz") dürften ohnehin auch dann weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sein, wenn sich herausstellt, dass der Händler den Mangel zu vertreten hat.

Die angebene Frist von 6 Wochen würde ich allerdings angreifen, soweit Sie nicht einer Prüfung durch den Hersteller zugestimmt haben. Es kann m.E. nicht Ihr Problem sein, wenn der Händler nicht selbst in der Lage ist, den Mangel zu prüfen.

Gruß,

Wolfgang

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