Hallo,
Nach einer Widerrufsrücksendung mit einem Wert von über 40€ verweigert mir der Verkäufer die Erstattung der Portokosten mit dem Vermerk, dass für Rücksendungen grundsätzlich ein kostenfreies Retourenlabel zu beantragen sei und selbst bezahlte Versandmarken nicht erstattet werden können. Außerdem hätte ich den Rückversand nicht angekündigt und eben jenes Retourenlabel nicht angefordert.
Ganz davon ab, dass ich einen Verkäufer sicherlich nicht über den Widerruf vor dem Versand in Kenntnis setzen muss, wird in der Widerrufsbelehrung auch nicht die Beantragung eines Retourenlabels erwähnt. Maßgeblich ist doch das, was in der Widerrufsbelehrung und §355 BGB
steht und nicht was der Verkäufer gern hätte.
Oder sehe ich das falsch?
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-- Editiert am 12.01.2011 15:12
Keine Portokostenerstattung bei Widerruf
12. Januar 2011
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Frage vom 12. Januar 2011 | 15:01
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 24x hilfreich)
Keine Portokostenerstattung bei Widerruf
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