Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob dies das richtige Forum ist oder ob es unter das Forum Internetrecht fällt und ob der Beitrag zu konkret ist. Also verschiebt oder korrigiert mich bei Bedarf.
ich habe folgende Unklarheit:
Habe am 24.01.05 Arbeitsspeicher im Wert von etwa 230€ online gekauft.
1 Riegel ist mittlerweile ohne mein Verschulden defekt.
Die Garantie des Herstellers beträgt meines Erachtens 10 Jahre. (http://www.twinmos.de/dram_warranty.htm , ddr-ram)
Das Problem ist nun dass der Verkäufer der Meinung ist, dass ich die Versandkosten (zumindest zu ihm, vom Rest weiß ich noch nichts) zu tragen habe, da es ein Garantiefall sei.
Jedoch sind noch keine 2 Jahre der Gewährleistung vorbei, jedoch die 6 Monate der Beweislastumkehrsacher. Im Gewährleistungsfall müsste er mir die Kosten doch erstatten. Im Garantiefall nicht? In den AGB habe ich nichts dazu gefunden; meine mal gelesen zu haben, das es in den AGB stehen muss, dass der Kunde im Garantiefall die Versandkosten/Hinsendekosten? zu tragen hat. (http://www.overclockers.de/agb.php).
- Ist es überhaupt ein Garantiefall oder habe ich auch noch das Recht auf Gewährleistung zu bestehen? Oder könnte er mir nun einfach mit der Beweislastumkehr kommen um sich rauszureden und sich so die Versandkosten zu sparen, indem er es als Garantiefall deklariert?
- Müsste ich im Garantiefall auch die Rücksendungskosten der heilen Sachen von ihm zu mir oder noch mehr tragen?
mfg und danke für die hilfe
Keine Versandkostenerstattung?
25. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2005 | 00:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Versandkostenerstattung?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 29. November 2005 | 12:49
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 684x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 30. November 2005 | 04:23
Von
Status: Student (2642 Beiträge, 617x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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