Kfz-Händler Kaufvertrag rückabwickeln wegen Mängeln am Fahrzeug

9. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Herr Meier123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Händler Kaufvertrag rückabwickeln wegen Mängeln am Fahrzeug

Hallo an alle Leser hier im Forum,
für folgende Situation wäre ich sehr dankbar hilfreiche Hinweise zu bekommen:

ich habe bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen besichtigt und anschließend eine Bestellung des Fahrzeugs unterschrieben. Darin ist im Feld "Zahl,Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden lt. Vorbesitzer" ein NEIN angekreuzt, ebenso bei "Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt" ein NEIN. Bestelldatum: 15.10.2024. Das Autohaus hat dann am 24.10.2024 eine Auftragsbestätigung geschickt, dabei auch die Gebrauchtwagen-Vertragsbedingungen der Volkswagen AG-Stand Mai 2022. Der Kaufpreis wurde von mir vollständig bezahlt.

Beim Abholtermin am Samstag, 7.12.2024 fiel auf, dass die Sicherheitsgurte beim Herausziehen verschimmelt waren. Beim weiteren genaueren Prüfen auf Feuchtigkeit wurde festgestellt, dass die Polster der hinteren Sitzbank nass waren, des Weiteren stand in der Reserveradmulde eine größere Menge Wasser. Auch fand sich in dem Spalt beim Umklappen der hinteren Sitzbank ein Pappschild. Lt. Händler war das Fahrzeug bei einer Aufbereitung, dies machte jedoch nicht den Anschein.

Ich habe schriftlich um Rückabwicklung des Kaufvertrages gebeten und das Autohaus um Rückzahlung des Kaufpreises. Dieses weigert sich nun und beabsichtigt die Gurte auswechseln zu lassen.

Damit ist mir aber nicht geholfen, weil die Feuchtigkeit im Fahrzeuginneren ja unbekannte Ursachen hat und ich das als deutlichen, mir bei der Besichtigung verschwiegenen Mangel werte.

Meine Fragen:
a) Kann ich auf eine Rückabwicklung bestehen, evtl. mit der Begründung der Täuschung ?
b) Der Händler erwähnt in den Vertragsbedingungen ein 10-tägiges Rücktrittsrecht, nur hat er ja extrem lange bis zur Bereitstellung des Fahrzeugs gebraucht und ich konnte die Mängel erst am Abholtag feststellen. Kann ich auf Rücktritt bestehen ? Also beginnt das Widerrufsrecht mit Erhalt der Ware ? Das Fahrzeug wurde schließlich von einem anderen Standort der Autohauskette geholt.
c) Falls der Händler nachbessern kann und ich den Kaufvertrag annehmen muss, kann ich eine Begutachtung duch einen unabhängigen Fachmann verlangen, dass das Feuchtigkeitsproblem behoben ist ?
d) Was kann man mir sonst noch raten ?

Vielen Dank für das Interesse mein Thema zu lesen, ich freue mich auf konstruktive Antworten.


-- Editiert von User am 9. Dezember 2024 23:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Herr Meier123):
ich habe bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen besichtigt

Offensichtliche Mängel gelten als "mitgekauft", bedeutet es handelt sich bei den Mängeln um eine vereinbarte Beschaffenheit.

Da müsste an dann durchaus erklären, warum bei der Besichtigung Schimmel und Nässe im Wageninneren nicht aufgefallen sind, also verborgene Mängel waren und somit der gesetzlichen Mängelhaftung unterfallen könnten.



Zitat (von Herr Meier123):
a) Kann ich auf eine Rückabwicklung bestehen, evtl. mit der Begründung der Täuschung ?

Bekanntermaßen kann man ja auf fast alles bestehen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen" , denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von Herr Meier123):
b) Der Händler erwähnt in den Vertragsbedingungen ein 10-tägiges Rücktrittsrecht, nur hat er ja extrem lange bis zur Bereitstellung des Fahrzeugs gebraucht und ich konnte die Mängel erst am Abholtag feststellen. Kann ich auf Rücktritt bestehen ?

Bekanntermaßen kann man ja auf fast alles bestehen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen" , denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.

Die Erfolgsaussichten sind aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durch Kenntnis des Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen erschließen, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Herr Meier123):
c) Falls der Händler nachbessern kann und ich den Kaufvertrag annehmen muss, kann ich eine Begutachtung duch einen unabhängigen Fachmann verlangen, dass das Feuchtigkeitsproblem behoben ist ?

Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen" , denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von Herr Meier123):
d) Was kann man mir sonst noch raten ?

1. Bei Abholung auf selbst beauftragte, fachkundige, unabhängige Prüfung setzen.
2. Beim nächsten Kauf von Kfz auf selbst beauftragte, fachkundige, unabhängige Prüfung setzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

@Herr Meier123

Ich sehe hier keine arglistige Täuschung, Dazu hätte der VK von dem Mangel gewusst haben. Bisher kann ich nicht erkennen, dass dies so hätte sein müssen. Der Käufer muss, wenn er sich auf eine arglistige Täuschung beruft, diese auch beweisen können. Kannst du das?

Ich sehe also keinerlei Grund erfolgreich auf eine Rückabwicklung bestehen zu können falls die Zeit für das freiwillig eingeräumte Rücktrittsrecht bereits verstrichen sein sollte. Die Frist dafür beginnt mit den Zeiten die im Vertrag genannt sind. Meist mit dem Datum der Unterschrift.

Das gesetzliche Widerrufsrecht spielt hier keine Rolle, denn es existiert hier gar nicht.

Mein Rat: Vernünftig mit dem Verkäufer reden und eine Lösung besprechen. Wenn du Privatperson bist, dann gelten ganz normal die Vorschriften über einen Sachmangel beim Kauf.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18367 Beiträge, 9955x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Mein Rat: Vernünftig mit dem Verkäufer reden und eine Lösung besprechen. Wenn du Privatperson bist, dann gelten ganz normal die Vorschriften über einen Sachmangel beim Kauf.

So ist es.
D.h. der Sachmangel muss beseitigt werden.
Eine Undichtigkeit ist auch ein Sachmangel.
D.h. wenn das Fahrzeug wirklich undicht ist, muss auch die Undichtigkeit beseitigt werden.

Zitat (von Herr Meier123):
d) Was kann man mir sonst noch raten ?

Händler nachbessern lassen. Anschließend mit dem Auto durch eine Waschanlage fahren und schauen, ob wieder Feuchtigkeit eindringt. Wenn ja, dann den Verkäufer die Undichtigkeit beseitigen lassen. Anschließend mit dem Auto wieder durch eine Waschanlage fahren. Wenn immer noch nicht alles OK -> Rückabwicklung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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