Hallo ich habe mal eine Frage:
Ich habe einen jungen gebrauchten beim Autohaus gekauft.
Ursprünglich sollte er "sofort" verfügbar sein, da es ein Vorführwagen ist.
Nun heißt es, dass es bis Anfang März dauert.
Ich habe die Bestellbestätigung mit der exakten KM-Stand Angabe.
Ich werde aber das Gefühl nicht los, dass er noch "benutzt" wird, obwohl ich bereits den Kaufpreis bezahlt habe.
Wie sieht das denn rechtlich aus, wenn der Kilometerstand von den, im Kaufvertrag vereinbarten, abweichend ist? Und wie viele muss ich hinnehmen und ab wann hätte ich einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises?
Vielen Dank
Kilometerstand abweichend - Autohaus
14. Februar 2023
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Frage vom 14. Februar 2023 | 09:58
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
Kilometerstand abweichend - Autohaus
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2023 | 11:17
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 49x hilfreich)
ZitatIch werde aber das Gefühl nicht los, dass er noch "benutzt" wird, obwohl ich bereits den Kaufpreis bezahlt habe. :
Das könnte gut sein, anderenfalls würde sich der Übergabetermin ja vermutlich nicht verzögern.
ZitatWie sieht das denn rechtlich aus, wenn der Kilometerstand von den, im Kaufvertrag vereinbarten, abweichend ist? :
Was steht denn dazu im Vertrag?
#2
Antwort vom 14. Februar 2023 | 15:02
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWas steht denn dazu im Vertrag? :
Gar nichts, das ist es ja.
Es gibt nur die Bestellbestätigung
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#3
Antwort vom 14. Februar 2023 | 15:23
Von
Status: Richter (8364 Beiträge, 4026x hilfreich)
Hallo,
Sofort verfügbar heisst nicht, dass du den Wagen kaufen kannst und direkt mitnehmen kannst. Das verstehen die Leute meisst falsch.Zitat:Ursprünglich sollte er "sofort" verfügbar sein, da es ein Vorführwagen ist.
Nun heißt es, dass es bis Anfang März dauert.
Unter anderem werden die Papiere des Fahrzeugs nicht im Autohaus liegen, die kommen normalerweise von anderwo her. Daher die Dauer bis du es abholen kannst.
Eher ungewöhnlich, dass das passiert.Zitat:ch werde aber das Gefühl nicht los, dass er noch "benutzt" wird,
Das Fahrzeug wird definitiv noch bewegt werden, aber das sollten wenn überhaupt nur wenige KM sein. Kommt aber auch drauf an, was für Arbeiten an dem Fahrzeug evtl noch mit dir vereinbart wurden...Zitat:Und wie viele muss ich hinnehmen
#4
Antwort vom 14. Februar 2023 | 16:12
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitatnter anderem werden die Papiere des Fahrzeugs nicht im Autohaus liegen, die kommen normalerweise von anderwo her. Daher die Dauer bis du es abholen kannst :
Naja, das ist deren Werkstatt-Ersatzwagen, ich bin den auch Probe gefahren. D.H. die Papiere liegen definitiv vor und bei der Probefahrt am 31.1 hieß es noch: Max 2 Wochen, wegen neuer Inspektion. Ist ja auch alles fein und verständlich. Im Kaufvertrag steht als verbindlicher Liefertermin der 18.02 .
Letzte Woche Freitag hatte ich den Händler angerufen und gefragt, wie es mit den Papieren bzgl Anmeldung aussieht, wann diese mir geschickt werden. Auf einmal war die Rede von Anfang März ohne eine "schlüssige" Begründung. Prinzipell ist es mir egal, aber wie gesagt ich habe die Vermutung, dass er "benutzt" wird und daher wie die Frage, wie viele gefahrene Kilometer ich dulden muss, denn Kaufpreis wurde ja schon errichtet.
#5
Antwort vom 14. Februar 2023 | 16:33
Von
Status: Wissender (15687 Beiträge, 5692x hilfreich)
Das können durchaus auch noch ein paar mehr km sein, insbesondere dann, wenn mit dem Wagen z.B. noch eine Überführungsfahrt durchgeführt werden muss. Nicht immer geschieht diese Huckepack auf einem Transporter. Von Flensburg nach Garmisch-Partenkirchen ist es schon ein ganzes Stück Weg.ZitatDas Fahrzeug wird definitiv noch bewegt werden, aber das sollten wenn überhaupt nur wenige KM sein. :
Also ja, der km Stand kann durchaus einige km abweichen. Das kann man aber alles beim Verkäufer-Autohaus erfragen.
#6
Antwort vom 14. Februar 2023 | 16:51
Von
Status: Gelehrter (10172 Beiträge, 4108x hilfreich)
ZitatAuf einmal war die Rede von Anfang März ohne eine "schlüssige" Begründung. :
Haben wohl noch keinen Ersatz für "Deinen".
Ich würde sagen, dass hier die Nutzungsentschädigung genauso gerechnet werden kann, wie die Nutzungsentschädigung beim Rücktritt des Käufers vom Autokauf.
Berechnungsbeispiel unter Punkt 5:
https://www.kanzleiwehner.de/blog/nutzungsentschaedigung-bei-ruecktritt-autokauf/
#7
Antwort vom 14. Februar 2023 | 17:30
Von
Status: Richter (8364 Beiträge, 4026x hilfreich)
Es wäre wünmschenswert, dass die Leute die ein Thema erstellen wichtige Infos nicht einfach nachreichen, sondern im Eingangspost reinschreiben!Zitat:Naja, das ist deren Werkstatt-Ersatzwagen,
Vorführwagen oder Werkstatt-Ersatzwagen, sind schon etwas anderes...
#8
Antwort vom 14. Februar 2023 | 22:20
Von
Status: Junior-Partner (5607 Beiträge, 1264x hilfreich)
ZitatEs wäre wünmschenswert, dass die Leute die ein Thema erstellen wichtige Infos nicht einfach nachreichen, sondern im Eingangspost reinschreiben! :
Leider wird das immer öfter so gemacht
#9
Antwort vom 14. Februar 2023 | 23:37
Von
Status: Unbeschreiblich (111203 Beiträge, 38560x hilfreich)
ZitatVorführwagen oder Werkstatt-Ersatzwagen, sind schon etwas anderes... :
Hier in dem Falle ist es aber vollkommen egal.
Zitatwie viele muss ich hinnehmen :
Ohne tragfähige Begründung wäre das exakt 0,0.
Bei Fahrt zum TÜV und / oder kleine Testfahrt nach Check / vor Übergabe würde ich nicht drum streiten, da könnte ein Gericht von ausgehen das das hinnehmbar sei
Zitatab wann hätte ich einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises? :
Ab 0,0000000001.
Oder man könnte auch zurücktreten, das ja nicht geliefert wird was vereinbart wurde.
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