Kilometerstand abweichend - Autohaus

14. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
sysarda
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Kilometerstand abweichend - Autohaus

Hallo ich habe mal eine Frage:
Ich habe einen jungen gebrauchten beim Autohaus gekauft.
Ursprünglich sollte er "sofort" verfügbar sein, da es ein Vorführwagen ist.
Nun heißt es, dass es bis Anfang März dauert.
Ich habe die Bestellbestätigung mit der exakten KM-Stand Angabe.
Ich werde aber das Gefühl nicht los, dass er noch "benutzt" wird, obwohl ich bereits den Kaufpreis bezahlt habe.
Wie sieht das denn rechtlich aus, wenn der Kilometerstand von den, im Kaufvertrag vereinbarten, abweichend ist? Und wie viele muss ich hinnehmen und ab wann hätte ich einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises?

Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von sysarda):
Ich werde aber das Gefühl nicht los, dass er noch "benutzt" wird, obwohl ich bereits den Kaufpreis bezahlt habe.


Das könnte gut sein, anderenfalls würde sich der Übergabetermin ja vermutlich nicht verzögern.

Zitat (von sysarda):
Wie sieht das denn rechtlich aus, wenn der Kilometerstand von den, im Kaufvertrag vereinbarten, abweichend ist?


Was steht denn dazu im Vertrag?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
sysarda
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Was steht denn dazu im Vertrag?

Gar nichts, das ist es ja.
Es gibt nur die Bestellbestätigung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ursprünglich sollte er "sofort" verfügbar sein, da es ein Vorführwagen ist.
Nun heißt es, dass es bis Anfang März dauert.
Sofort verfügbar heisst nicht, dass du den Wagen kaufen kannst und direkt mitnehmen kannst. Das verstehen die Leute meisst falsch.

Unter anderem werden die Papiere des Fahrzeugs nicht im Autohaus liegen, die kommen normalerweise von anderwo her. Daher die Dauer bis du es abholen kannst.

Zitat:
ch werde aber das Gefühl nicht los, dass er noch "benutzt" wird,
Eher ungewöhnlich, dass das passiert.

Zitat:
Und wie viele muss ich hinnehmen
Das Fahrzeug wird definitiv noch bewegt werden, aber das sollten wenn überhaupt nur wenige KM sein. Kommt aber auch drauf an, was für Arbeiten an dem Fahrzeug evtl noch mit dir vereinbart wurden...

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#4
 Von 
sysarda
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
nter anderem werden die Papiere des Fahrzeugs nicht im Autohaus liegen, die kommen normalerweise von anderwo her. Daher die Dauer bis du es abholen kannst


Naja, das ist deren Werkstatt-Ersatzwagen, ich bin den auch Probe gefahren. D.H. die Papiere liegen definitiv vor und bei der Probefahrt am 31.1 hieß es noch: Max 2 Wochen, wegen neuer Inspektion. Ist ja auch alles fein und verständlich. Im Kaufvertrag steht als verbindlicher Liefertermin der 18.02 .
Letzte Woche Freitag hatte ich den Händler angerufen und gefragt, wie es mit den Papieren bzgl Anmeldung aussieht, wann diese mir geschickt werden. Auf einmal war die Rede von Anfang März ohne eine "schlüssige" Begründung. Prinzipell ist es mir egal, aber wie gesagt ich habe die Vermutung, dass er "benutzt" wird und daher wie die Frage, wie viele gefahrene Kilometer ich dulden muss, denn Kaufpreis wurde ja schon errichtet.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das Fahrzeug wird definitiv noch bewegt werden, aber das sollten wenn überhaupt nur wenige KM sein.
Das können durchaus auch noch ein paar mehr km sein, insbesondere dann, wenn mit dem Wagen z.B. noch eine Überführungsfahrt durchgeführt werden muss. Nicht immer geschieht diese Huckepack auf einem Transporter. Von Flensburg nach Garmisch-Partenkirchen ist es schon ein ganzes Stück Weg.
Also ja, der km Stand kann durchaus einige km abweichen. Das kann man aber alles beim Verkäufer-Autohaus erfragen.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von sysarda):
Auf einmal war die Rede von Anfang März ohne eine "schlüssige" Begründung.

Haben wohl noch keinen Ersatz für "Deinen".
Ich würde sagen, dass hier die Nutzungsentschädigung genauso gerechnet werden kann, wie die Nutzungsentschädigung beim Rücktritt des Käufers vom Autokauf.

Berechnungsbeispiel unter Punkt 5:
https://www.kanzleiwehner.de/blog/nutzungsentschaedigung-bei-ruecktritt-autokauf/

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Naja, das ist deren Werkstatt-Ersatzwagen,
Es wäre wünmschenswert, dass die Leute die ein Thema erstellen wichtige Infos nicht einfach nachreichen, sondern im Eingangspost reinschreiben!

Vorführwagen oder Werkstatt-Ersatzwagen, sind schon etwas anderes...

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7205 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es wäre wünmschenswert, dass die Leute die ein Thema erstellen wichtige Infos nicht einfach nachreichen, sondern im Eingangspost reinschreiben!


Leider wird das immer öfter so gemacht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Vorführwagen oder Werkstatt-Ersatzwagen, sind schon etwas anderes...

Hier in dem Falle ist es aber vollkommen egal.



Zitat (von sysarda):
wie viele muss ich hinnehmen

Ohne tragfähige Begründung wäre das exakt 0,0.
Bei Fahrt zum TÜV und / oder kleine Testfahrt nach Check / vor Übergabe würde ich nicht drum streiten, da könnte ein Gericht von ausgehen das das hinnehmbar sei



Zitat (von sysarda):
ab wann hätte ich einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises?

Ab 0,0000000001.
Oder man könnte auch zurücktreten, das ja nicht geliefert wird was vereinbart wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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