Klausel im Kommissionsvertrag

4. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
pal354421-58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel im Kommissionsvertrag

Moin zusammen,

kann mir jemand von euch erklären, was es mit folgender Klausel auf sich hat, die ich in einem Kommissionsvertrag gefunden habe?

"Der Auftraggeber tritt der Fa. Bigfoot-Guitars mit der Unterzeichnung dieses Vertrages alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, welche ihm aus Ausführungsgeschäften gegenüber Dritten entstehen. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung hiermit an. Jedoch bleibt die Fa. Bigfoot-Guitars zur Einziehung von Forderungen in seinem geschäftsüblichen Rahmen ermächtigt. "

Freue mich über jede Hilfe.

Viele Grüße, Felix

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
kann mir jemand von euch erklären, was es mit folgender Klausel auf sich hat, die ich in einem Kommissionsvertrag gefunden habe?



Man muss die ganzen AGB lesen. Es wurde sicher ein Eigentumsvorbehalt, genauer ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart.

Bis zur Zahlung behält sich der Hersteller das Eigentum vor. Der Zwischenhändler würde als Nichtberechtigter/Nichteigentümer verfügen.

Deshalb wird ihm der Weiterverkauf erlaubt, allerdings unter der Bedingung, daß er im Voraus die Kaufpreisforderung in Höhe des Rechnungsbetrages des Herstellers an diesen abtritt.

Das ist Usus, legal und hat für den Zwischenhändler den Vorteil, daß er die Hersteller-Rechnung erst zahlen muss, wenn er über das Geld aus dem Weiterverkauf verfügen kann.

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