Kleinanzeigen Käufer beharrt auf Kaufvertrag mit minderjährigem Kind

12. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Zulfikarr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinanzeigen Käufer beharrt auf Kaufvertrag mit minderjährigem Kind

Also mein kleiner Bruder hat Kleinanzeigen und kennt auch meine PayPal Mailadresse. Ich hatte es ihm in der Vergangenheit gegeben, damit er seine Comics verkaufen kann. Nun hat er aber beinahe meine gesamte Spielesammlung an einen unangenehmen Typen über Kleinanzeigen verkauft, über PayPal Warenzahlung. Er hatte von mir keine Genehmigung – ich hatte dem lediglich 1,2 Spiele in die Hand gedrückt. Er hatte mich wohl missverstanden...
Nun beharrt der Verkäufer oder der Partner des Verkäufers auf den Kauf. Dabei wurde über Chat auch eine andere Adresse angegeben als sie bei PayPal zu sehen ist. Die PayPal Mail und der Mann mit dem ich diskutierte scheint eine andere Person als der bei Kleinanzeigen zu sein. Er droht mit Anzeigen. Ich habe ihm gesagt, dass mein kleiner Bruder minderjährig ist und kein Vertrag mit ihm bestünde, auch dass er dies mitgeteilt hatte per Chat. Das scheint er aber getrost zu ignorieren... Soll ich den Tyoen jetzt ernst nehmen? Es geht um 155€ und ich kann dem nicht vertrauen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6061 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wie alt ist denn der Bruder?

Alles andere ist erstmal zweitrangig und nicht von Interesse

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Zulfikarr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wie alt ist denn der Bruder?


15 Jahre alt ist er. Im Chatt sagte er, dass er noch zur Schule geht und nicht sofort versenden könnte. Also eine indirekte Mitteilung, wenn das wichtig ist.

-- Editiert von User am 12. September 2023 10:11

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1305 Beiträge, 492x hilfreich)

Zitat (von Zulfikarr):
Im Chatt sagte er, dass er noch zur Schule geht und nicht sofort versenden könnte. Also eine indirekte Mitteilung, wenn das wichtig ist.


Nö, ist nicht wichtig. Auch volljährige können ja noch zur Schule gehen.

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#4
 Von 
Zulfikarr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Nö, ist nicht wichtig. Auch volljährige können ja noch zur Schule gehen.


Okay und hat der Käufer jetzt Recht auf den Vertrag bzw. die Ware oder soll ich ihn getrost ignorieren. Der meint, dass er sonst es rechtlich regeln wollen würde.

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#5
 Von 
Zulfikarr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Nö, ist nicht wichtig. Auch volljährige können ja noch zur Schule gehen.


Okay und hat der Käufer jetzt Recht auf den Vertrag bzw. die Ware oder soll ich ihn getrost ignorieren. Der meint, dass er sonst es rechtlich regeln wollen würde.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10459 Beiträge, 4158x hilfreich)

Der Käufer hat kein Anrecht auf die Ware.

Damit ist es aber nicht erledigt.

Wenn er es rechtlich regeln lassen wird, wird mindestens dein Bruder ein Problem bekommen, sollte es und er bei der Geschichte bleiben.
Du bist aus der ganzen Sache aber auch nicht raus, da Du Deinen Account zur Verfügung gestellt hast.

Ich hoffe doch mal stark, dass die 155€ lange zurücküberwiesen wurden.

P.s.
"mit minderjährigem Kind"

Dein Bruder ist zwar Minderjährig, aber kein Kind mehr.
Er ist strafmündig.


-- Editiert von User am 13. September 2023 10:08

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16144 Beiträge, 5766x hilfreich)

Zitat (von Zulfikarr):
Okay und hat der Käufer jetzt Recht auf den Vertrag bzw. die Ware oder soll ich ihn getrost ignorieren
Weder hat er ein Anrecht auf die Ware noch solltest du ihn ignorieren. Im Gegenteil, ich an deiner Stelle würde die Spiele herausgeben damit der Fall erledigt ist. Wenn tatsächlich der Rechtsweg eingeschlagen werden sollte, dann kann es sowohl für deinen Bruder als auch für dich unangenehm werden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
Zulfikarr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Du bist aus der ganzen Sache aber auch nicht raus, da Du Deinen Account zur Verfügung gestellt hast.


Er hat mit seinem eigenen Kleinanzeigen Acc. die Ware verkauft. Ich habe nun das Geld ihm zurücküberwiesen ‐ wusste bislang nicht genau wie das geht.

Es gab auch viele andere Probleme. Seine Liefer- und PayPal Adresse waren verschieden. Es waren zwei unterschiedliche Personen. Welche Spiele verkauft werden, war aus den Fotos nicht ganz zu 100% ersichtlich.

Ich bezweifle dass er eine Anzeige erstatten würde, da wären die Kosten und der Aufwand zu hoch, dafür dass er max. par Zehner Gewinn mit machen könnte.

-- Editiert von User am 13. September 2023 12:48

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#9
 Von 
Zulfikarr
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
dann kann es sowohl für deinen Bruder als auch für dich unangenehm werden.
Signatur:


Was kann denn genau passieren? Also ich stelle mir das so vor, wenn ich Brief bekommen sollte, würde ich den Vertrag nochmal besprechen und dann auch liefern. Es gab ohnehin einige Unstimmigkeiten und offene Fragen.
Würde so auch keine Strafe zahlen müssen.
Wenn kein Brief kommt, ist eh alles Pustekuchen.
Für ein paar Zehner Gewinn, wären der ganze gerichtliche Aufwand und die Kosten absurd unsinnig.

-- Editiert von User am 13. September 2023 12:46

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16144 Beiträge, 5766x hilfreich)

Zitat (von Zulfikarr):
Für ein paar Zehner Gewinn, wären der ganze gerichtliche Aufwand und die Kosten absurd unsinnig
Für viele Menschen geht es nicht unbedingt um den Gewinn sondern einfach nur darum dem anderen zu zeigen, dass man sich an die geltenden Gesetze zu halten hat. Der Betrag hier ist lächerlich gering. Um Geld wird es hier sicherlich nicht gehen.

Dein Bruder ist Strafmündig. Er hat einen Kaufvertrag mit einem Käufer geschlossen. Meiner Meinung nach durfte der Käufer zunächst einmal davon ausgehen, dass der Verkäufer die Spiele verkaufen darf. Unter 18 ist man zwar nur beschränkt geschäftsfähig, bei 2 gebrauchten Spielen kann man, meiner Meinung nach, aber davon ausgehen, dass §110BGB wirksam sei.

Hier hat der Bruder unbefugt den PP Account zur Verfügung gestellt. Nicht für diesen Verkauf aber ganz allgemein verstößt das gegen PP Richtlinien. Hier könnte PP also die Nutzung kündigen wenn PP informiert werden würde.

Zitat (von Zulfikarr):
Dabei wurde über Chat auch eine andere Adresse angegeben als sie bei PayPal zu sehen ist
Irrelevant

Zitat (von Zulfikarr):
und ich kann dem nicht vertrauen.
Umgekehrt, der Käufer kann dem Verkäufer nicht trauen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5438 Beiträge, 2473x hilfreich)

Zitat (von Zulfikarr):
Also ich stelle mir das so vor, wenn ich Brief bekommen sollte, würde ich den Vertrag nochmal besprechen und dann auch liefern.


Der Vertrag ist schon geschlossen, da gibt es nichts mehr zu besprechen.

Den Brief zahlt ihr dann halt auch, wenn den ein Anwalt verfasst sind das dann schon einige EUR extra.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10459 Beiträge, 4158x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Der Vertrag ist schon geschlossen, da gibt es nichts mehr zu besprechen.

Da gibt es einiges zu besprechen, dass wird aber definitiv nicht angenehm für den 15 jährigen Bruder.

Zitat (von Zulfikarr):
Es gab auch viele andere Probleme. Seine Liefer- und PayPal Adresse waren verschieden. Es waren zwei unterschiedliche Personen.

Bei euch stimmen Verkäufer und Paypalkonto doch ebenfalls nicht überein, mit dem "Bonus", dass die Ware nicht mal im Eigentum des Verkäufers ist.

Ich muss meine Aussage ->
Zitat (von spatenklopper):
Der Käufer hat kein Anrecht auf die Ware.
revidieren.
Der Verkauf hat über den Account des Bruders stattgefunden, damit hat er zwar kein Anrecht auf DEINE Spiele, aber sehr wohl auf das, was Dein Bruder dort eingestellt hat.

Woher Dein Bruder die Ware dann nimmt, die er dem Käufer schuldet, ist sein Problem.

Zitat (von Zulfikarr):
Also ich stelle mir das so vor, wenn ich Brief bekommen sollte, würde ich den Vertrag nochmal besprechen und dann auch liefern. Es gab ohnehin einige Unstimmigkeiten und offene Fragen.
Würde so auch keine Strafe zahlen müssen.

Die Frage ist, von wem der Brief kommt und wer ihn geschrieben hat, denn Deine Vorstellung kann Dich bzw. Deinen Bruder ein vielfaches der 155€ kosten.
Und eine Strafe "verfällt" nicht, weil man es sich dann eventuell irgendwann vielleicht doch noch anders überlegt, denn in so gut wie jedem § des StGB steht Der Versuch ist strafbar.

Zitat (von Zulfikarr):
Für ein paar Zehner Gewinn, wären der ganze gerichtliche Aufwand und die Kosten absurd unsinnig.

Richtig die Kosten sind vollkommen unverhältnismäßig, dass kann dem Käufer hier aber vollkommen egal sein, denn wenn es vor Gericht geht und Dein Bruder / Du / Ihr verurteilt werdet, sind diese Kosten von Deinem Bruder und/oder Dir zu tragen
Es geht dabei auch nicht um Strafe oder ein paar 10er Gewinn, sondern um Schadenersatz und Kostenübernahme.
Da stehen den von euch "ersparten" Spielen, dann schnell mal mehrere hundert Euro Anwaltskosten der Gegenseite gegenüber.

Ich kann nur den Rat geben, die Spiele dem Käufer (an die bei Paypal hinterlegte Adresse) zu senden.
Dann die Spiele nachkaufen (wenn man sie haben will) und den Bruder für die Mehrkosten bluten lassen.
Ebenso sollte man darüber nachdenken, seine Accounts (egal wo) nur selbst zu nutzen und keinem Anderen die Nutzung gestatten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 1134x hilfreich)

Eine Strafanzeige kann der Käufer ganz ohne Kosten und mit nur minimalem Aufwand erstatten, indem er eine kurze E-Mail an die nächstbeste Polizeibehörde schreibt. Da muss der Käufer nur reinschreiben, dass er im Internet etwas gekauft und bezahlt hat, dann aber nicht geliefert wurde. Von da an liegt der Verdacht einer Straftat vor und der Verkäufer bzw. der Empfänger des Geldes gerät in Erklärungsnot. Es mag übrigens sein, dass diese Erklärungsnot nicht (nur) den Eigentümer und Geldempfänger trifft, sondern den Verkäufer. Das wäre dann hier der minderjährige, aber durchaus strafmündige Bruder.

Einen Vertrag mit dem minderjährigen Bruder kann der Käufer wohl kaum geschlossen haben. Das mag so sein, kann aber dahinstehen. Möglicherweise bestehen nämlich dennoch Schadenersatzansprüche, sodass der vertragsrechtliche Minderjährigen wegen der Begehung einer unerlaubten Handlung (?) auf diesem Umweg ausgehebelt werden kann. Vor allem aber kann es auch sein, dass stattdessen ein Vertrag mit dem großen, volljährigen und voll geschäftsfähigen Burder geschlossen worden ist. Der minderjährige Bruder könnte nämtlich als dessen Vertreter gehandelt haben.

Diese Frage könnte der Käufer klären lassen, indem er vor dem Zivilgericht Klage gegen den volllährigen Bruder erhebt. Mit Aufwand ist das insofern kaum verbunden, als der Käufer mit der gesamten Angelegenheit einen Rechtsanwalt betrauen und diesen die Arbeit erledigen lässt. Richtig ist zwar, dass das dann mit gewissen Kosten verbunden sein wird. Wenn der Käufer aber nunmal Recht haben und dann auch vor Gericht siegen sollte, dann kann der Käufer sich diese Kosten von dem volljährigen Bruder erstatten lassen. Insofern können dem Käufer die Kosten egal sein. Tatsächlich werden jeden Tag vor deutschen Gerichten auch Fälle verhandelt, bei denen es um noch viel geringere Streitwerte geht.

Wie hier genau die Rechtslage ist und wie gut die zugehörige Beweislage aussieht, müsste ein Rechtsanwalt beurteilen und dazu sämtliche Unterlagen mit eigenen Augen sehen. Am Ende hängt es vielleicht auch ganz einfach davon ab, welcher Richter gerade über den Fall entscheidet.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8419 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe ihm gesagt, dass mein kleiner Bruder minderjährig ist und kein Vertrag mit ihm bestünde
Die Frage die ich bei der Ganzen Sache noch gerne stellen würde ist, wie kommst du auf den gedanken, dass hier kein rechtlicher Vertrag vorhanden ist?

Bist du er gesetzliche Vertreter deines kleinen Bruders? Wenn nicht, dann interessiert es absolut überhaupt nicht, ob du den KV als rechtens ansiehst oder nicht! DU kannst dann den KV keineswegs anfechten!

ich gehe mal davon aus, dass Eure Eltern die gesetzlichen Vertreter des Bruders sind, damit obliegt es (ohne richterliche Entscheidung) erstmal allinig denen zu entscheiden, ob sie den KV als gültig ansehen oder nicht

Bei allem weiteren was kommt, werden im übrigen so oder so die Eltern mit involviert, was jeh nach Eltern die durchaus "schlimmere" Variante sein kann, als schon minderjährig strafrechtlich verurteilt zuwerden und auch noch Schulden zu haben...

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