Kleinanzeigen: Käufer will vom Kauf zurücktreten

16. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
hitoeveryone
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinanzeigen: Käufer will vom Kauf zurücktreten

Ich habe einen Artikel verkauft auf Kleinanzeigen.
Den schlechten Zustand habe ich öffentlich gemacht / in meiner Anzeige beschrieben, auch mit Bildern unterlegt.
Dieser Artikel funktioniert aber einwandfrei. Der Zustand schränkt den Gebrauch nicht ein. Zu keinem Zeitpunkt. Ich selber habe den Artikel bis zum letzten Jahr sehr regelmäßig und ohne Probleme benutzt.
Habe dies auch nochmal von einem Fachmann überprüfen lassen vor Verkauf (allerdings privat, es gibt dafür leider keinen offiziellen Nachweis).
Nach Erhalt des Artikels meldet sich die Käuferin bei mir.
Bemängelt den schlechten Zustand (wie in meiner Anzeige beschrieben) und primär den Gebrauch.
Es sei ihr zu laut und zu unruhig in der Hand. Der Hersteller verspricht das Gegenteil im Bezug auf den Artikel.
Meiner Meinung nach Ansichtssache / persönlicher Geschmack. Hat nichts mit Gebrauch und / oder Funktion zu tun.
Und man darf nicht vergessen, dass der Artikel älter ist, gebraucht und viel genutzt und nich frisch / neu aus der Fabrik.
Jetzt will sie vom Kauf zurück treten.
Allerdings rechtfertigen ihre Mängel, in meinen Augen, keine Rücknahme. Dies hatte ich natürlich auch vermerkt in der Anzeige "Keine Garantie, kein Umtausch, keine Rücknahme".
Kann sie das so einfach !? Ist das rechtens !?
Ich weiß leider nicht wie ich mich verhalten muss.
Mir ist sowas zum ersten Mal passiert.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von hitoeveryone):
Kann sie das so einfach !?

Angesichts der Tatsache das sie es bereits macht ...



Zitat (von hitoeveryone):
Ist das rechtens !?

Ja, denn bemängeln kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Zitat (von hitoeveryone):
"Keine Garantie, kein Umtausch, keine Rücknahme".

Das dürfte dann nichtig sein, insbesondere wenn es mehr als einmal verwendet wurde, Verstoß gegen § 309 BGB.



Zitat (von hitoeveryone):
Es sei ihr zu laut und zu unruhig in der Hand.

Gab es denn irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen / zugesicherte Eigenschaften zu dem Thema?



Zitat (von hitoeveryone):
Der Hersteller verspricht das Gegenteil im Bezug auf den Artikel.

Für einen gebrauchten X Jahre alten Artikel? Doch wohl eher für einen fabrikneuen Artikel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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