Kleinanzeigen Moped Kaufvertrag ungültig

12. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
inneedofhelp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinanzeigen Moped Kaufvertrag ungültig

Hallo, ich habe ein Moped verkauft. Der Käufer ist es probe gefahren und es hat alles funktioniert. Ein Kaufvertrag wurde ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben, sowie die Fahrzeugpapiere ausgehändigt. Jedoch ist mir beim Kaufvertrag ein Fehler passiert. In der Variante für den Käufer habe ich statt der Fahrzeugidentifikationsnummer versehentlich die Motornummer eingetragen, in der Version für den Käufer jedoch die richtige Fahrzeugidentifikationsnummer. In beiden Versionen habe ich auf die schnelle das falsche Baujahr in den Kaufvertrag eingetragen (2002 eingetragen, es ist jedoch Baujahr 2009). Nun sagt der Käufer, der Kaufvertrag ist ungültig, da die Fehler hier unterlaufen sind. Er hat den Vertrag jedoch selbst unterschrieben, das Fahrzeug probe gefahren und die original Fahrzeugpapiere erhalten. Es steht im Vertrag außerdem drin: keine Rücknahme, Garantie oder Widerruf.

Ich bitte um eure Hilfe, wer nun Recht hat. Vielen Dank. LG inneedofhelp

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Ungueltig ist der Vertrag nicht, wenn man sich einig war, welche konkrete Ware verkauft werden sollte.

Man nennt das falsa demonstratio non nocet (Falschbezeichnung schadet nicht). Wenn du ein Auto verkaufst, ist egal, ob der K und du das einvernehmlich ein Schiff nennen.

Problematisch wird aber, wenn jetzt eine Seite Dinge aus dem Vertrag einfordert, die falsch eingetragen sind. Das waere eher noch andersherum denkbar, wenn 2009 statt 2002 im Vertrag steht und der K nun anmeckert, das Moped sei aelter als vom VK angegeben und es sei nie von 2002 die Rede gewesen. Das ist hier aber nicht der Fall.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Zitat (von inneedofhelp):
Nun sagt der Käufer, der Kaufvertrag ist ungültig, da die Fehler hier unterlaufen sind. Er hat den Vertrag jedoch selbst unterschrieben, das Fahrzeug probe gefahren und die original Fahrzeugpapiere erhalten


Und was möchte der Käufer nun?
Zur Not setzt man den Vertrag im beiderseitigen einvernehmen neu auf

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
inneedofhelp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und was möchte der Käufer nun?
Zur Not setzt man den Vertrag im beiderseitigen einvernehmen neu


Der Käufer hat den Roller/Moped probe gefahren und es hat alles funktioniert, nun funktioniert der Roller (warum auch immer) nicht mehr und er sucht einen Weg den Roller wieder zurück zu geben gegen sein Geld. Daher sagt er, dass der Kaufvertrag ungültig ist, den er nach Besichtigung und Testen des Fahrzeugs selbst unterschrieben hat.


Schon mal vielen, vielen Dank für eure Antworten.

-- Editiert von User am 12. Mai 2023 13:12

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#4
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von inneedofhelp):
Daher sagt er, dass der Kaufvertrag ungültig ist, den er nach Besichtigung und Testen des Fahrzeugs selbst unterschrieben hat.


naja son Kaufvertrag vorher auszufüllen, ist natürlich auch viel zu einfach..

einfach ignorieren bis Post vom anwalt kommt

-- Editiert von User am 12. Mai 2023 15:07

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von inneedofhelp):
und er sucht einen Weg den Roller wieder zurück zu geben gegen sein Geld.

Dann lautet der Standard-Rat hier im Forum: Kommunikation erst mal einstellen - sein Gerät, sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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