Kleinanzeigen Verkäufer Storniert Kaufvertrag

4. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
go635656-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinanzeigen Verkäufer Storniert Kaufvertrag

Guten Tag,
Ich habe heute Mittag ein Angebot, für ein Ipad, auf Ebay Kleinanzeigen gefunden, wobei der "Direkt Kaufen" Preis bei 1,-€ eingestellt war.
Ich habe also sofort zugeschlagen und in der App per Kreditkarte 1€+5,49€ Liefergebühren gezahlt.
Nun will der Verkäufer nicht liefern.
Er startete eine Rückerstattung und schrieb "Habe das Angebot versehentlich angenommen", wobei man das bei "Direkt kaufen" wahrscheinlich gar nicht machen kann.
Weiter heißt es: Sein Handy wäre in der Tasche und hätte das Angebot angenommen. Was fiele mir eigentlich ein so ein unverschämtes Angebot abzuschicken? Zu dem sei ihm das Tablett abhanden gekommen und er könne es nicht mehr versenden. Es tue ihm leid für die Unannehmlichkeiten. Er wünsche mir weiterhin viel Erfolg beim suchen. "Wirst ganz bestimmt eins für 1€ finden".
Und in einer zweiten Nachricht auf einmal "Bzw. Hatte meine 5 jährige Tochter das Handy und ich kann nicht zu ordnen ob sie es angenommen hat oder in der Tasche . Aber ich habe mit Sicherheit kein Angebot angenommen"

Was lässt sich da machen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114476 Beiträge, 38998x hilfreich)

Zitat (von go635656-35):
Was lässt sich da machen?

Kommt ganz darauf an was das Ziel ist ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8419 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

also ich sehe hier noch nichtmal einen rechtsgültigen KV!

Davon abgesehen dass die fadenscheinigen Behauptungen des Verkäufers lächerlich sind, ist hier doch mehr als nur klar, dass das Angebot für 1Euro niemals ernstgemeint gewesen sein kann!

Du kannst natürlich klagen, dann würde mich aber brennend interessieren, wie du dem Richter dann erklärst, dass du davon ausgegangen bist, dass jemand wirklich sein I-Pad für gerade mal 1Euro verkaufen möchte....

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114476 Beiträge, 38998x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
wie du dem Richter dann erklärst,

Soweit kommt es in der Regel nicht, denn dazu müsste man erst mal die ladungsfähige Anschrift der Gegenseite haben.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go635656-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
wie du dem Richter dann erklärst, dass du davon ausgegangen bist, dass jemand wirklich sein I-Pad für gerade mal 1Euro verkaufen möchte....


Danke erstmal für das ganze Feedback. Trotzdem habe ich dazu noch eine Frage:
Wenn jemand bei einer Auktion den Mindestpreis auf 1€ setzt, muss es dann ja auch für 1€ verkauft werden, wenn keiner mehr bietet. Das kann ja schließlich auch genauso ungewollt sein, warum soll es dann bei normalen Angeboten anders sein?

Wenn ich da z.B. mal dieses Video ca. Minute 2-3, von Christian Solmecke anschaue:
https://www.youtube.com/watch?v=cap637fN9kI

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114476 Beiträge, 38998x hilfreich)

Zitat (von go635656-35):
muss es dann ja auch für 1€ verkauft werden

Nö, der Gesetzgeber hat da diverse Möglichkeiten geschaffen, angefangen von der Anfechtung wegen Irrtums, über mangelnde Ernstlichkeit bis hin zu Rechtsmissbräuchlichkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16160 Beiträge, 5767x hilfreich)

Zitat (von go635656-35):
Wenn jemand bei einer Auktion den Mindestpreis auf 1€ setzt, muss es dann ja auch für 1€ verkauft werden, wenn keiner mehr bietet. Das kann ja schließlich auch genauso ungewollt sein...

Auktion Sofortkauf
Äpfel Birnen

Zitat (von go635656-35):
.....warum soll es dann bei normalen Angeboten anders sein?

Weil unser Gesetzgeber genau dafür eine Regelung geschaffen hat, die Irrtumsanfechtung.
insbesondere §122BGB Absatz (2) hat hier eine große Bedeutung:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__122.html

Und dass dieser § hier Anwendung finden wird, das sollte jedem ohne große Erklärung einleuchten.

-- Editiert von User am 5. Juni 2023 14:03

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
go635656-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, der Gesetzgeber hat da diverse Möglichkeiten geschaffen, angefangen von der Anfechtung wegen Irrtums, über mangelnde Ernstlichkeit bis hin zu Rechtsmissbräuchlichkeit.


okay, kannst du mir vielleicht sagen, ob der Verkäufer sich da irgendwie rechtfertigen muss oder, ob er das in einer Frist mitteilen muss?

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8419 Beiträge, 4037x hilfreich)

Meiner Meinung nach braucht der VK sich weder rechtfertigen noch irgendeine Frist einzuhalten.

Ich vertrete die meinung, dass hier zu keinem Zeitpunkt ein rechtsgültiger KV zustandekam, daher ist kein Anfechten oder dergleichen nötig.

Hier ist der Irrtum doch mehr als nur ofensichtlich. Dir war doch schon beim kaufen bewusst, dass dieses Angebot NIEMALS ernst gewesen sein kann. Daher gab es nie ein ernstgemeintes Angebot welches du annehmen konntest.

Du kannst natürlich den Rechtsweg bestreiten, dass steht dir offen. Nur wie schon erwähnt, hier kommt es eher auf deine Argumentation vor einem Richter an, wieso du zweifelsfrei annehmen musstest, dass das Angebot für Einen Euro für das I-Pad vom VK ernstgemeint war!

Wenn der VK hier dem Richter sagt, dass er sich da vertan hat oder was falsch eingestellt hat, ist die glaubwürdigkeit um ein vielfahes höher, als wie wenn du sagst, du hast das für ein ernstgemeintes Angebot gehalten...

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6091 Beiträge, 1325x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn der VK hier dem Richter sagt, dass er sich da vertan hat oder was falsch eingestellt hat, ist die glaubwürdigkeit um ein vielfahes höher, als wie wenn du sagst, du hast das für ein ernstgemeintes Angebot gehalten...


so sehe ich das auch.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16160 Beiträge, 5767x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ich vertrete die meinung, dass hier zu keinem Zeitpunkt ein rechtsgültiger KV zustandekam,
Das ist leider falsch. Es besteht ein rechtsgültiger KV und der VK darf diesen auch erfüllen wenn er möchte.
Aaaaaber, es gibt bereits genügend Urteile, dass das Bestehen auf diesen Vertrag (von Seiten des K) rechtsmissbräuchlich wäre und nicht durchzusetzen ist wenn der VK nicht möchte. Genau dazu gibt es auch den von mir bereits verlinkten §, dass der K hier dann auch keinen Anspruch auf irgendetwas hat.
Ein Vertrag besteht aber diesen braucht der VK, im Fall hier, nicht zu erfüllen.

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