Hallo,
habe bis jetzt auf Kleinanzeigen um die 100 Sachen verkauft/gekauft. Noch nie Probleme gehabt. Bezahlt habe ich so gut wie immer über PP Freunde, da die Sachen meistens im Bereich von 10 bis 50€ gekostet haben…
Ich wollte mir eine XXX 50 (fiktive Zahl) Liter Kühlbox kaufen. Auf Amazon für rund 100€ erhältlich. Auf Kleinanzeigen hat sie ein Mann für 70€ angeboten. Haben im Endeffekt 65€ inkl Versand ausgemacht, da der Versand vom 4 Kg Paket ja um die 7€ kostet.
Der Mann ist vermutlich zwischen 40-50 Jahren alt. Hat auch viele Anzeigen, unter anderem sehr hochwertige Sachen.
Nun zum Problem:
In der Anzeige stand einfach „XXX Kühlbox"
Er hat als Bild das Produktbild von dem Box mit 50 (fiktive Zahl) Litern genommen (Amazon Screenshot wo deutlich ersichtlich ist „50 (fiktive Zahl) Liter Größe". In der Anzeige stand explizit, dass die Box neu ist. Ich habe auch nachgefragt, ob die Box tatsächliche neu ist und frei von Kratzern/Beschädigungen etc ist. Die Antwort lautete ja…
Bekommen habe ich die Kühlbox mit 30 (fiktive Zahl) Litern. Die Box ist unter anderem aussen sehr zerkratzt. Innen sieht man auch einige Kratzer. Die Box ist somit überhaupt nicht neu, auch nicht neuwertig. Auch mit Volumen bin ich überhaupt nicht zufrieden.
Auf meine Nachfrage, warum er das Bild von einer 50 (fiktive Zahl) Liter Box nimmt und dann die Box mit 30 (fiktive Zahl) Litern verschickt, hiess es „Das Bild diente nur als Beispiel". Meiner Meinung nach sehr schwach und gut angreifbar, da dies nirgendwo erwähnt wurde.
Auf weitere Nachfrage warum er die Box als neu verkauf und die Box voll zerkratzt kommt, gab es keine Antworten.
Auf Preisminderung wollte er sich auch nicht einigen.
Wie ich oben erwähnt hab, bezahlt habe ich mit PP Freunde.
Angenommen man kennt einen Anwalt. Wäre es möglich, den Verkäufer über den Anwalt abzumahnen, ihn zwingen die Box zurückzunehmen und anschliessend alle Kosten auf ihn umzulegen. Hat da jemand Erfahrungen? Quasi es so machen, dass er alle Abmahnkosten tragen würde.
Im Endeffekt wäre ja Verlust zwischen 20-30€, mir geht es ja auch nicht wirklich um Geld, will solchen Betrügern das Handwerk legen.
-- Editiert von User am 9. Mai 2023 01:07
-- Editiert von User am 9. Mai 2023 01:21
Kleinanzeigen Verkäufer verkauft falsche und gebrauchte Ware als neu
9. Mai 2023
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Frage vom 9. Mai 2023 | 01:05
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleinanzeigen Verkäufer verkauft falsche und gebrauchte Ware als neu
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#1
Antwort vom 9. Mai 2023 | 01:32
Von
Status: Unbeschreiblich (114463 Beiträge, 38996x hilfreich)
ZitatDie Box ist somit überhaupt nicht neu :
Wieso? Woher weis man denn wann er sie bekommen hat?
ZitatAmazon Screenshot wo deutlich ersichtlich ist „50 (fiktive Zahl) Liter Größe". :
Zitatund frei von Kratzern/Beschädigungen etc ist. :
Das wären hingegen belastbare Aussagen, genauer gesagt "zugesicherte Eigenschaften". Diese müssen also vorliegen, dafür haftet er.
ZitatWäre es möglich, den Verkäufer über den Anwalt abzumahnen, ihn zwingen die Box zurückzunehmen und anschliessend alle Kosten auf ihn umzulegen. :
Wenn der Anwalt und der Verkäufer das so mitmachen, warum nicht.
Erst wenn es vor Gericht geht, würde man damit wohl scheitern.
#2
Antwort vom 9. Mai 2023 | 01:57
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWieso? Woher weis man denn wann er sie bekommen hat? :
Nun ja, wenn die Box zahlreiche Kratzer hat, dann ist sie nicht mehr neu? Oder was meinen Sie damit? Im Grunge genommen ist es egal, wann er sie bekommen hat. Man kann auch die Box heute kaufen und sie zerkratzen, dann wäre sie ja nicht mehr neu?
ZitatDas wären hingegen belastbare Aussagen, genauer gesagt "zugesicherte Eigenschaften". Diese müssen also vorliegen, dafür haftet er. :
Danke, freut mich sehr das zu hören.
ZitatWenn der Anwalt und der Verkäufer das so mitmachen, warum nicht. :
Erst wenn es vor Gericht geht, würde man damit wohl scheitern.
Angenommen es bleibt beim Abmahnprozess. Kann man dann quasi ALLES bis auf den letzten Cent auf den Verkäufer übertragen?
Und warum würde man scheitern?
-- Editiert von User am 9. Mai 2023 01:57
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#3
Antwort vom 9. Mai 2023 | 02:48
Von
Status: Unbeschreiblich (114463 Beiträge, 38996x hilfreich)
ZitatUnd warum würde man scheitern? :
Es gibt keinen Grund für eine Anwaltliche Abmahnung, insofern wären sämtliche Kosten vom Abmahner zu tragen.
Man sollte sich daher auf die Durchsetzung des Kaufvertrages konzentrieren.
#4
Antwort vom 9. Mai 2023 | 02:59
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatMan sollte sich daher auf die Durchsetzung des Kaufvertrages konzentrieren. :
Es handelt sich ja um einen Privatverkäufer, der seine gebrauchte Box für viel höheren Preis loswerden wollte.
Man kann schon jetzt sagen, dass der Kaufvertrag nicht erfüllt wird, da er schlichtweg keine andere Box hat.
Was folgt dann? Kann ich die Box zurückschicken und Geld verlangen? Wenn ja, was mache ich, wenn die Annhame verweigert wird bzw. das Geld nicht zurückerstattet wird. Geht es dann zum Amtsgericht?
#5
Antwort vom 10. Mai 2023 | 12:17
Von
Status: Wissender (15489 Beiträge, 8971x hilfreich)
ZitatMan kann schon jetzt sagen, dass der Kaufvertrag nicht erfüllt wird, da er schlichtweg keine andere Box hat. :
Zumindest kann man aus der bisherigen Sachverhaltsschiderung nicht klar erkennen, ob Sie schon ausreichend versucht haben, den Kaufvertrag durchzusetzen und die gesetzlichen Mängelrechte (soweit vorhanden) abzuarbeiten.
Von daher besteht derzeit das hohe Risiko, auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
#6
Antwort vom 10. Mai 2023 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (114463 Beiträge, 38996x hilfreich)
ZitatMan kann schon jetzt sagen, dass der Kaufvertrag nicht erfüllt wird, :
Ja, sagen kann man viel.
Ändert nichts an den Voraussetzungen ...
Zitatda er schlichtweg keine andere Box hat. :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten weis ich das nicht, insofern sollte man kritisch prüfen wie man zu der Erkenntnis kommt.
Zumal er das jederzeit durch Kauf der passenden Box ändern könnte ...
ZitatVon daher besteht derzeit das hohe Risiko, auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben. :
Korrekt, die Gerichte sind da in der Regel recht streng.
#7
Antwort vom 17. Mai 2023 | 04:38
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Update: angenommen würde der Verkäufer die falsche und gebrauchte Ware zurücknehmen. Er hat vorher die Versandkosten übernommen.
Nun will er den vollen Preis abzüglich der Versandkosten erstatten. Wäre das rechtens bzw. müsste man das tolerieren? Im Endeffekt ist es ja nicht meine Schuld, wenn er falsche Ware verschickt.
Ich muss ja noch die Kosten für die Rücksendung tragen, was im Endeffekt zusammen mit Abzug der Versandkosten von ihm um die 14€ ausmacht, die ich wegen einem Betrüger nicht aus dem Fenster rauswerfen will.
-- Editiert von User am 17. Mai 2023 04:40
#8
Antwort vom 17. Mai 2023 | 07:59
Von
Status: Wissender (15489 Beiträge, 8971x hilfreich)
ZitatNun will er den vollen Preis abzüglich der Versandkosten erstatten. Wäre das rechtens bzw. müsste man das tolerieren? :
Nein
#9
Antwort vom 17. Mai 2023 | 10:15
Von
Status: Unbeschreiblich (114463 Beiträge, 38996x hilfreich)
ZitatWäre das rechtens bzw. müsste man das tolerieren? :
2x Nein
#10
Antwort vom 17. Mai 2023 | 11:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Gibt es auch eine kurze (gerne auch lange) Begründung warum? Danke im Voraus
#11
Antwort vom 17. Mai 2023 | 12:01
Von
Status: Unbeschreiblich (114463 Beiträge, 38996x hilfreich)
ZitatGibt es auch eine kurze (gerne auch lange) Begründung warum :
Das nicht rechtens ergibt sich daraus, das der Verkäufer nicht die korrekte Ware geliefert hat und somit für seine Versäumnisse haftet.
Und ob man was tolerirert, dass steht in DE im freien Ermessen des Indiviuums.
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