Kleinanzeigen Verkäufer zieht Kauf Zurück

18. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
go672469-69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinanzeigen Verkäufer zieht Kauf Zurück

Hallo kurz und knapp , Ich habe letzte Woche einen Monitor bei Kleinanzeigen gekauft. Wir haben uns im Chat auf den Preis geeinigt und Ich habe das Geld per Paypal überwiesen. heute schaute Ich in mein Paypal , das Geld wurde zurücküberwiesen. auf nachfrage meinte er , dass Er den Artikel nicht liefern könnte , hat aber den selben Artikel wieder reingestellt. Den Chat füge ich hier hinzu. Meine Frage ist: habe ich rechtliche Ansprüche, die ich geltend machen könnte?

lg

Ich :Hi , kann ich den Monitor auch über PayPal bei dir Kaufen
lg Kevin
12.06.2024
Er
Jap
12.06.2024
Ich : top gibst du mir deine paypal email dann überweise ich direkt , wieviel willst du haben mit versand
12.06.2024
Er
Muss ich gleich mal schauen was der Versand kostet
12.06.2024
Ich : alles klar
12.06.2024
Ich : aso noch eine fixe frage , welche anschlüsse hat der monitor , , laut google alle aber ich frag mal lieber nochmal nach
12.06.2024
Er:
Ja alle jeweils 1x
12.06.2024
Ich :gut das passt
12.06.2024
Er:
Machen wir gesamt 30€ da ist nen 10er Versand mit drinnen
12.06.2024
Er:
Oder was wiegt den der Monitor ?
12.06.2024
Er:
Habe keine Waage hier vllt steht ja was im Internet
12.06.2024
Ich :hier stet 5,5 kilo
12.06.2024
Er:
Okay ja dann muss ich tatsächlich das mit bis 10 kg nehmen also dann sind es 30€
12.06.2024
Ich :alles klar wie ist deine paypal email weil hab das bei ebay hier nicht als zahlungsmethode
12.06.2024
Er:
.........@......com
Achtung, Sicherheitsrisiko!
Warum?
12.06.2024
Ich : alles klar geld ist rauß , schickst du ihn dann an :
...............
12.06.2024
Er: Jawohl ich schaue morgen nach nem Paket
12.06.2024
Ich: super dank dir , dann alles gute
12.06.2024
Er:
Also habe jetzt ein Paket geht dann morgen raus
14.06.2024
Ich : hi , gibt es einen grund für die rückzahlung , oder hast du dich nur verklickt ? lg
Heute 11:40
Er :
Kommt Rückzahlung
Heute 12:05
Ich : wozu ? ist er kaputt oder was ist los
Heute 12:56
Er:
Ich kann ihn leider nicht liefern
Heute 12:58
Ich: https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/.............. und was ist mit dem , ist doch der selbe
Heute 13:00

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.09.2024 19:27:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von go672469-69):
dass Er den Artikel nicht liefern könnte

Astreinen Kaufvertrag habt ihr geschlossen. Der Verkäufer kann natürlich wegen Unmöglichkeit der Erfüllung zurücktreten, falls also DIESER Monitor bspw. beschädigt wurde und nicht mehr bestimmungsgemäß ist.

Du könntest nun Erfüllung des Vertrages verlangen. D.h. der Verkäufer muss liefern. Kann er das nicht (siehe oben), macht er sich schadensersatzpflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von go672469-69):
hat aber den selben Artikel wieder reingestellt.

Und da die beiden absolut identisch sind, weis man woher bzw. kann man wie beweisen?



Zitat (von go672469-69):
Meine Frage ist: habe ich rechtliche Ansprüche, die ich geltend machen könnte?

So wie ich das lese, hat man einen Kaufvertrag geschlossen mit allen Rechten.

Allerdings dürfte es daran scheitern, das man keine ladungsfähige Anschrift vom Verkäufer hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18223 Beiträge, 9900x hilfreich)

Zitat (von go672469-69):
Meine Frage ist: habe ich rechtliche Ansprüche, die ich geltend machen könnte?

Ja

Aber haben Sie auch Name und vollständige, korrekte Post-Adresse des Verkäufers?
Wenn nein, dann werden Sie sich damit abfinden müssen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

selbst wenn man die Adresse von dem VK hätte, muss man sich Fragen ist es bei einem Betrag von 30Euro die Sache überhaupt wert, nachzugehen?

Man müsste den VK wohl verklagen, damit dieser liefert. D.h. man müsste erstmal noch gut Geld in eine Gerichtsverhandlung investieren.
Das Ganze müsste man wohl auch eher ohne eigenen Anwalt machen, da man keinen finden wird, der die Sache übernehmen wird.

Wenn man am Ende noch Pech hat ist der Gegner zahlungsunfähig.

Dann hätte man zwar Recht bekommen, aber selbiges auch teuer bezahlt.

Du hast das Geld zurück, freu dich lieber darüber, ansonsten würde ich nichts mehr machen...

0x Hilfreiche Antwort

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