Kleinanzeigen - keine Ware - Mahnung - Mahnbescheid

12. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Micky123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinanzeigen - keine Ware - Mahnung - Mahnbescheid

Auf kleinanzeigen wollte ich ein Handy für 200 EUR kaufen. Den Kaufpreis überwies ich per Paypal Freunde. Der Verkäufer wollte das Handy per DHL Paket am nächsten Werktag verschicken. Der Verkäufer (VK) gab an mit einem Tag verspätung das Handy per DHL geschickt zu haben. Mehrmals fragte ich den VK nach der Sendung, bzw. der Sendungsnummer. Als ich nach einer Woche immer noch kein Handy, oder eine Sendungsnummer hatte informierte ich den Verkäufer, dass ich mir nicht mehr sicher sei, ob ein Betrug vorliegen könnte und ich - sofern ich nicht zumindest einen Sendungsnachweis erhalte - den Sachverhalt der Polizei melden wolle. Daraufhin bot er an mir das Geld per Banküberweisung zurück zu schicken. Er schrieb mir, dass er es überwiesen hätte. Bekommen habe ich es nicht. Ich hatte ihm mehrfach geschrieben, dass ich mein Geld wolle. Daraufhin schrieb er mir ich würde ihn nötigen und blockierte mich.

Die Polizei hat mir mitgeteilt, dass die Adresse des VK korrekt sei.

Ich habe dem VK eine Mahnung geschickt, er solle mir mein Geld bis zum xx.xx.xxxx schicken.

Meine Frage: 1) Hätte ich zuerst eine Frist setzen müssen zur Erfüllung? Oder ist das durch das Angebot des VK mir mein Geld wieder zu schicken hinfällig?

2) Ich möchte dem VK einen Mahnbescheid schicken. Welche Schritte (Forderung auf Erfüllung?, Kaufrücktritt?, Fristsetzung?, oder war meine Mahnung schon ausreichend?) sind von meiner Seite erforderlich, um im Prozessfall gewinnen zu können?

Vielen Dank für Eure Hilfe :)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6035 Beiträge, 1316x hilfreich)

Betrugsanzeige würde ich vorziehen. Dem Mahnbescheid kann der Käufer widersprechen, dann müssten sie klagen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Micky123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihren Hinweis.

Die Betrugsanzeige habe ich schon gestellt. Nachdem ich diese gestellt hatte und weiter mein Geld zurück gefordert habe, hatte er mich blockiert.

Ich möchte einen Mahnbescheid schicken. Wenn es zum Prozess kommen sollte, bin ich dazu bereit.

-- Editiert von User am 13. September 2023 09:26

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10455 Beiträge, 4155x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Betrugsanzeige würde ich vorziehen. Dem Mahnbescheid kann der Käufer widersprechen, dann müssten sie klagen.


Klagen müsste der TE eh, die Betrugsanzeige "befriedigt" maximal das Strafrechtliche.
Erstattung von Geld oder Lieferung der Ware sind aber eine rein zivilrechtliche Sache.

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#4
 Von 
Micky123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde mich über Antworten zu meinen Fragen freuen :)

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29606 Beiträge, 5338x hilfreich)

Zitat (von Micky123123):
Ich möchte einen Mahnbescheid schicken. Wenn es zum Prozess kommen sollte, bin ich dazu bereit.
Dann mach das doch. Und streng später selbst den *Prozess* an.
-Darf ich fragen, was du dir unter dem *Prozess* vorstellst?
-Darf ich auch fragen, wieso die Polizei dir die Adresse des VK bestätigt hat? Woher weißt du die?

zu 1: Ist inzwischen vermutlich irrelevant. Chatverlauf hast du ja.
zu 2: Schriftliche, gerichtsfeste, postalische Mahnung mit erneuter letzter Fristsetzung. Nach Fristablauf Mahnbescheid gegen 36,- beim Mahngericht beantragen (geht online). Wird dem Mahnbescheid vom VK widersprochen, kann Klage beim Amtsgericht erhoben werden.

p.s.
wie es dann weitergeht, musst du abwarten--- mit viel Geduld.
Ich kann dir lediglich verraten, dass es in ähnlichem Fall (ohne zivilrechtliche Klage) um die ca 3 Jahre gedauert hatte, bevor die Kaufsumme zurücküberwiesen wurde.
...kommt eben immer drauf an.








Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Micky123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
-Darf ich fragen, was du dir unter dem *Prozess* vorstellst?

Klage beim Amtsgericht einreichen

-Darf ich auch fragen, wieso die Polizei dir die Adresse des VK bestätigt hat? Woher weißt du die?

Habe die Adresse vom VK bekommen und Polizei hat das mit Daten aus dem Handyvertrag abgeglichen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29606 Beiträge, 5338x hilfreich)

Eine Klage beim Amtsgericht einzureichen, ist nichts weiter als der Startschuss für das zivilrechtliche Verfahren, welches du *Prozess* nennst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Micky123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Du frägst: -Darf ich fragen, was du dir unter dem *Prozess* vorstellst?
Ich gebe als Antwort: Klage beim Amtsgericht einreichen
Du Antwortest auf meine Antwort: Eine Klage beim Amtsgericht einzureichen, ist nichts weiter als der Startschuss für das zivilrechtliche Verfahren, welches du *Prozess* nennst.

Was möchtest Du mir sagen? :)

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29606 Beiträge, 5338x hilfreich)

Zitat (von Micky123123):
Was möchtest Du mir sagen?
Dass das Verfahren sehr viel mehr beinhaltet, als dass ein Kläger eine Klage erhebt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114184 Beiträge, 38960x hilfreich)

Zitat (von Micky123123):
1) Hätte ich zuerst eine Frist setzen müssen zur Erfüllung?

Das wäre besser gewesen.



Zitat (von Micky123123):
Ich möchte dem VK einen Mahnbescheid schicken.

Das dürfte sinnlos verbranntes Geld sein.



Zitat (von Micky123123):
Welche Schritte (Forderung auf Erfüllung?, Kaufrücktritt?, Fristsetzung?, oder war meine Mahnung schon ausreichend?) sind von meiner Seite erforderlich, um im Prozessfall gewinnen zu können?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Der erste sinnvolle Schritt durfte hier das beauftragen eines Rechtsanwaltes sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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