Auf kleinanzeigen wollte ich ein Handy für 200 EUR kaufen. Den Kaufpreis überwies ich per Paypal Freunde. Der Verkäufer wollte das Handy per DHL Paket am nächsten Werktag verschicken. Der Verkäufer (VK) gab an mit einem Tag verspätung das Handy per DHL geschickt zu haben. Mehrmals fragte ich den VK nach der Sendung, bzw. der Sendungsnummer. Als ich nach einer Woche immer noch kein Handy, oder eine Sendungsnummer hatte informierte ich den Verkäufer, dass ich mir nicht mehr sicher sei, ob ein Betrug vorliegen könnte und ich - sofern ich nicht zumindest einen Sendungsnachweis erhalte - den Sachverhalt der Polizei melden wolle. Daraufhin bot er an mir das Geld per Banküberweisung zurück zu schicken. Er schrieb mir, dass er es überwiesen hätte. Bekommen habe ich es nicht. Ich hatte ihm mehrfach geschrieben, dass ich mein Geld wolle. Daraufhin schrieb er mir ich würde ihn nötigen und blockierte mich.
Die Polizei hat mir mitgeteilt, dass die Adresse des VK korrekt sei.
Ich habe dem VK eine Mahnung geschickt, er solle mir mein Geld bis zum xx.xx.xxxx schicken.
Meine Frage: 1) Hätte ich zuerst eine Frist setzen müssen zur Erfüllung? Oder ist das durch das Angebot des VK mir mein Geld wieder zu schicken hinfällig?
2) Ich möchte dem VK einen Mahnbescheid schicken. Welche Schritte (Forderung auf Erfüllung?, Kaufrücktritt?, Fristsetzung?, oder war meine Mahnung schon ausreichend?) sind von meiner Seite erforderlich, um im Prozessfall gewinnen zu können?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Kleinanzeigen - keine Ware - Mahnung - Mahnbescheid
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Betrugsanzeige würde ich vorziehen. Dem Mahnbescheid kann der Käufer widersprechen, dann müssten sie klagen.
Danke für Ihren Hinweis.
Die Betrugsanzeige habe ich schon gestellt. Nachdem ich diese gestellt hatte und weiter mein Geld zurück gefordert habe, hatte er mich blockiert.
Ich möchte einen Mahnbescheid schicken. Wenn es zum Prozess kommen sollte, bin ich dazu bereit.
-- Editiert von User am 13. September 2023 09:26
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ZitatBetrugsanzeige würde ich vorziehen. Dem Mahnbescheid kann der Käufer widersprechen, dann müssten sie klagen. :
Klagen müsste der TE eh, die Betrugsanzeige "befriedigt" maximal das Strafrechtliche.
Erstattung von Geld oder Lieferung der Ware sind aber eine rein zivilrechtliche Sache.
Würde mich über Antworten zu meinen Fragen freuen
Dann mach das doch. Und streng später selbst den *Prozess* an.ZitatIch möchte einen Mahnbescheid schicken. Wenn es zum Prozess kommen sollte, bin ich dazu bereit. :
-Darf ich fragen, was du dir unter dem *Prozess* vorstellst?
-Darf ich auch fragen, wieso die Polizei dir die Adresse des VK bestätigt hat? Woher weißt du die?
zu 1: Ist inzwischen vermutlich irrelevant. Chatverlauf hast du ja.
zu 2: Schriftliche, gerichtsfeste, postalische Mahnung mit erneuter letzter Fristsetzung. Nach Fristablauf Mahnbescheid gegen 36,- beim Mahngericht beantragen (geht online). Wird dem Mahnbescheid vom VK widersprochen, kann Klage beim Amtsgericht erhoben werden.
p.s.
wie es dann weitergeht, musst du abwarten--- mit viel Geduld.
Ich kann dir lediglich verraten, dass es in ähnlichem Fall (ohne zivilrechtliche Klage) um die ca 3 Jahre gedauert hatte, bevor die Kaufsumme zurücküberwiesen wurde.
...kommt eben immer drauf an.
Zitat-Darf ich fragen, was du dir unter dem *Prozess* vorstellst? :
Klage beim Amtsgericht einreichen
-Darf ich auch fragen, wieso die Polizei dir die Adresse des VK bestätigt hat? Woher weißt du die?
Habe die Adresse vom VK bekommen und Polizei hat das mit Daten aus dem Handyvertrag abgeglichen.
Eine Klage beim Amtsgericht einzureichen, ist nichts weiter als der Startschuss für das zivilrechtliche Verfahren, welches du *Prozess* nennst.
Du frägst: -Darf ich fragen, was du dir unter dem *Prozess* vorstellst?
Ich gebe als Antwort: Klage beim Amtsgericht einreichen
Du Antwortest auf meine Antwort: Eine Klage beim Amtsgericht einzureichen, ist nichts weiter als der Startschuss für das zivilrechtliche Verfahren, welches du *Prozess* nennst.
Was möchtest Du mir sagen?
Dass das Verfahren sehr viel mehr beinhaltet, als dass ein Kläger eine Klage erhebt.ZitatWas möchtest Du mir sagen? :
Zitat1) Hätte ich zuerst eine Frist setzen müssen zur Erfüllung? :
Das wäre besser gewesen.
ZitatIch möchte dem VK einen Mahnbescheid schicken. :
Das dürfte sinnlos verbranntes Geld sein.
ZitatWelche Schritte (Forderung auf Erfüllung?, Kaufrücktritt?, Fristsetzung?, oder war meine Mahnung schon ausreichend?) sind von meiner Seite erforderlich, um im Prozessfall gewinnen zu können? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
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