Kleingewerbe - Rückgaberecht bei versiegelter Ware

8. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zimon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe - Rückgaberecht bei versiegelter Ware

Hallo,

wenn ich ein Kleingewerbe betreibe, hat der Käufer dann ein Rückgaberecht, wenn die Ware versiegelt ist und er die Siegel durchtrennt?
Beispielsweise bei Lego Waren. Dort sind ja jeweils die originalen Siegel. Was ist wenn er diese durchtrennt und die Ware öffnet. Hat er dann noch ein Recht auf Rückgabe?

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 08.06.2020 20:35

-- Thema wurde verschoben am 08.06.2020 20:35

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

:forum:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Zimon):
wenn ich ein Kleingewerbe betreibe,

Da man in Deutschland keine Kleingewerbe betreiben kann mal als erstes die Frage, in welchem Land das spielt?



Zitat (von Zimon):
Was ist wenn er diese durchtrennt und die Ware öffnet. Hat er dann noch ein Recht auf Rückgabe?

Innerhalb der EU z.B. gibt es ein Widerrufsrecht von 14 Tagen sofern die Ware im Fernabsatz gekauft wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zimon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Zimon):
wenn ich ein Kleingewerbe betreibe,

Da man in Deutschland keine Kleingewerbe betreiben kann mal als erstes die Frage, in welchem Land das spielt?



Zitat (von Zimon):
Was ist wenn er diese durchtrennt und die Ware öffnet. Hat er dann noch ein Recht auf Rückgabe?

Innerhalb der EU z.B. gibt es ein Widerrufsrecht von 14 Tagen sofern die Ware im Fernabsatz gekauft wurde.


Ich meine ein Gewerbe, wo ich die Kleinunternehmerregelung nutze. Ich zahle somit ja keine Steuer. Der Maximale Umsatz ist mir klar.

Wenn ich bei eBay - Kleinanzeigen Arikel (Original verschlossene Lego Sets) anbiete und der Käufer diese ausschließlich Bar bezahlen kann und auch abholt, muss ich dann trotzdem ein Rückgaberecht anbieten oder nicht?

-- Editiert von Zimon am 08.06.2020 20:02

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zimon,

bitte nutze die rechtlich richtigen Begriffe, denn nur dann kann Deine Frage auch sachgerecht beantwortet werden.

Ebay- Kleinanzeigen und gewerblicher Handel , da lässt sich das Widerrufsrecht wohl kaum wegdiskutieren; zumal es auf den Vertragsabschluss und nicht auf die Art der Abholung ankommt.

Ein Rückgaberecht kann darüber hinaus aber auch durch zulässige Gestaltungserklärung entstehen, bezogen auf Deine Frage wäre es also umfänglicher.

Warum du jetzt auf Siegel und original verschlossen herumreitest, ist mir nicht ersichtlich. Das Widerrufsrecht wurde eingeräumt, um dem Käufer vor Ort die Prüfung zu ermöglichen. Das klappt aber nicht ohne den Karton zu öffnen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Warum du jetzt auf Siegel und original verschlossen herumreitest, ist mir nicht ersichtlich.
Wenn das LEGO Sets mit Sammlerwert sind, dann ist selbiges Siegel schon sehr relevant.

Bei EBAY Kleinanzeigen würde ich eher dazu tendieren, dass der KV erst bei dem TE im Laden geschlossen wird und somit das Wiederrufsrecht nicht gilt...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das klappt aber nicht ohne den Karton zu öffnen.
Das ist imho auch nicht notwendig. Ich muss nicht die Verpackung öffnen um zu sehen ob das drin ist was außen dran steht.. Das geht im Laden auch nicht...

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Bei EBAY Kleinanzeigen würde ich eher dazu tendieren, dass der KV erst bei dem TE im Laden geschlossen wird und somit das Wiederrufsrecht nicht gilt...
Wenn es nur zur Geschäftsanbahnung verwendet wird ja. Sobald aber dort der KV geschlossen wird (z.B. über den Messanger - ziemlich populär), dann hat man natürlich ein Widerrufsrecht...

Zitat (von Zimon):
muss ich dann trotzdem ein Rückgaberecht anbieten oder nicht?
Du musst es nicht anbieten, bist aber gesetzlich an die Widerrufsfolgen deiner Kundschaft bei einem Vertrag der außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde, verpflichtet. Selbst wenn du kein Rückgaberecht einräumst existiert ein Widerrufsrecht von Gesetzes wegen.

Der Ausschlussmöglichkeit ist für Waren vorgesehen, die kundenspezifisch (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder schnell verderblich (§312g Abs. 2 Nr. 2 BGB) sind sowie bei Hygieneartikeln (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB) bei Audio-, Videoaufnahmen und Computersoftware (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB) und bei Waren, die Preisschwankungen unterliegen (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB). Ein Legoset gehört für mich unter keiner der Kategorien. - Und selbst wenn. Als Junggebliebener Endvierziger kenne ich Lego natürlich. Und diese Aufkleber, mit denen die Seitenlaschen oder der Deckel am Grundkarton befestigt ist erfüllt imho nicht die Anforderung die an eine Versiegelung gestellt wird ( § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB). Siehe dazu Analog: LG Dortmund (Urteil vom 26.10.2006, Az.: 16 O 55/06) & OLG Hamm (Urteil vom 30.03.2010, Az.: 4 U 212/09). Vielleicht gibt es auch neuere Urteile. Bei Bedarf bitte die allwissende Müllhalde bemühen.


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn das LEGO Sets mit Sammlerwert sind, dann ist selbiges Siegel schon sehr relevant.
Imho Verwirklichung des unternehmerischen Risikos. Es gibt imho nur eine sichere Möglichkeit. Den "versiegelten" Karton 1:1 mit Klarsichtfolie einpacken und mit einem Aufkleber versehen auf dem
"Mit dem Öffnen der Ware erlischt Ihr Widerrufsrecht"
steht und beim Öffnen beschädigt wird.

Dies habe ich auf die Schnelle gefunden:
Zitat (von https://www.it-recht-kanzlei.de/ausschluss-widerrufsrecht-erloeschen.html#abschnitt_6):
Ist das Widerrufsrecht beim Verkauf von Bausätzen wie Modell-, Lego oder Elektronik-Bausätzen im Fernabsatzhandel ausgeschlossen, wenn sie nicht mehr ohne Beschädigung oder Gebrauchsspuren auseinandergebaut werden können?

Nein. Das Widerrufsrecht ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen. Im Einzelfall können dem Händler jedoch Wertersatzansprüche für den Wertverlust der Ware zustehen, die er mit dem Anspruch des Verbtauchers auf Rückerstattung des Kaufpreises verrechnen könnte, so dass er nur noch einen entsprechend verminderten Betrag an den Verbraucher zurückzahlen müsste. Hierzu müsste das Zusammenbauen des jeweiligen Bausatzes jedoch über die Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgehen. Dies ist eine Frage des Einzelfalles, die sich pauschal nicht beantworten lässt.



Edit: Typos

-- Editiert von radfahrer999 am 09.06.2020 19:31

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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