Kleinunternehmer-Hinweis auch auf Angeboten?

20. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
braeunling
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer-Hinweis auch auf Angeboten?

Hallo.

Ich habe mich so vor ca. 6 Monaten als Einzelunternehmer selbständig gemacht. Jetzt habe ich vor kurzem über Ebay bei einem gewerblichen Händler etwas gekauft. Als die Rechnung kam, habe ich den Hinweis gelesen, dass er laut §19 keine USt. ausweisen darf. Nun darf ich leider keine Vorsteuer ziehen. Darauf hin habe ich den Händler um Rücknahme gebeten, da er im (ebay)-Angebot keinen Hinweis auf den Umstand gemacht hat. Er weigert sich jedoch.

Im Netzt finde ich tausende von Seiten, wo erwähnt wird, dass der Kleinunternehmer in Rechnungen auf seine Wahl hinweisen muss. Leider finde ich nichts dazu, ob er das auch in Angeboten schon machen muss. Ich finde, dass dies selbstverständlich ist, aber was sagt unser lieber Gesetzgeber dazu? Hat jemand von euch da einen Tipp für mich?

Grüße

Peter

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also auf Rechnungen muss er das aufführen, im Angebot an sich selber nicht!

quote:
Ich finde, dass dies selbstverständlich ist,
Ich finde es selbstverständlich nur dann davon ausgehen zu können, dass 19%Umsatzsteuer entahlten sind, wenn darauf hingewiesen wird, wenn da nichts steht, dann ist auch keine Umsatzsteuer dabei.

quote:
Hat jemand von euch da einen Tipp für mich?
Beim nächsten mal einfach fragen ob er mit oder ohne Umsatzsteuer arbeitet.

quote:
Er weigert sich jedoch.
Dir steht ja auch kein Rückgaberecht zu, solange du den Artikel für deine Selbsständigkeit benötigst...



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

quote:
Ich finde, dass dies selbstverständlich ist, aber was sagt unser lieber Gesetzgeber dazu?

Der ist der Meining, das ein Unternehmer genug Kompetenz besitzt, zu erkennen ob mit oder ohne USt. angeboten wird.
Durch lesen des Angebotes, lesen sämtlicher vertraglichen Vereinbarungen oder durch einfaches nachfragen.

Ohne Hinweis auf eine Steuer, ist immer davon auszugehen, das diese nicht erhoben wird.



quote:
wo erwähnt wird, dass der Kleinunternehmer in Rechnungen auf seine Wahl hinweisen muss.

Das ist schlicht falsch. Er MUSS nicht, da dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Er MUSS angeben den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag. Fällt nichts an, gibt es keine Angabe-/Hinweispflicht.

Das dieser Satz unter den Rechnungen steht, soll nur unnötige Rückfragen und den damit verbundnen Aufwand vermeiden.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
braeunling
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also laut mind. zwei IHK's (bei denen ich geschaut habe) wird als Pflichtangabe der Hinweis auf Rechnungen erwähnt. Es ist somit ein MUSS. Die Vermutung ,den Hinweis auf Angeboten auch erwähnen zu müssen, ist wohl somit nicht ganz abwegig. Man könnte ja auch so argumentieren, dass sowas auch auf einer RE nicht stehen muss. Man siehts doch, wenn die USt. nicht extra ausgewiesen wird. Aber der Wind dreht sich halt immer weiter....

... "das ein Unternehmer genug Kompetenz besitzt" ...

Schlecht gefrühstückt?? Jeder der sich kompetent nennt, ist es nicht!! nur mal so nebenbei!



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also laut mind. zwei IHK's (bei denen ich geschaut habe) wird als Pflichtangabe der Hinweis auf Rechnungen erwähnt. Es ist somit ein MUSS. <hr size=1 noshade>

1. IHKs sind kein Masstab für ein MUSS. Denn sie sind nicht der Gestzgeber, sie geben nur Empfehlungen und äußern Meinungen.
Ein MUSS wäre es nur, wenn es das Gesetz vorschreibt oder höchstrichterliche Rechtssprechung es als 'üblich' ansieht.
2. Die Pflichtangaben in Rechnungen sind in § 14/§ 14a Umsatzsteuergesetz geregelt. Eine Hinweispflicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung findet sich dort nicht, also gibt es auch keine.
3. Die HK Hamburg und die IHK Frankfurt (viele andere) sagen auch korrekt, das die Hinweispflicht nicht existiert.



quote:<hr size=1 noshade>Jeder der sich kompetent nennt, ist es nicht!! <hr size=1 noshade>

Der Gesetzgeber geht davon aus, das ein Unternehmer nicht so schutzbedürftig ist wie die "armen" und "dummen" Verbraucher.
Ein Unternehmer muss sich selbstverantwortlich informieren und bekommt nicht jede relevante Info hinterhergetragen.





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