Kniffliges Problem mit Garantie/Gewährleistung, Artikel innerhalb der Garantielaufzeit (6 Monate) be

20. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Westborn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kniffliges Problem mit Garantie/Gewährleistung, Artikel innerhalb der Garantielaufzeit (6 Monate) be

Hallo!

Ich habe mir November 2014 eine E-Zigarette gekauft. Bereits nach wenigen Tagen Nutzung ging diese kaputt, der USB-Port ist eingebrochen, das Gerät komplett unnutzbar. Schon kurze Zeit nach Erhalt setzte ich mich mit dem Verkäufer in Kontakt und bat um Austausch. Sie sagten mir ich solle das Gerät zurücksenden.

Aus privaten Gründen war das zu diesem Zeitpunkt nicht möglich und ich habe mich mit dem Verkäufer gestern erneut in Kontakt gesetzt um das defekte Gerät endlich loszuwerden.

Jetzt sagen die mir die Garantie wäre nach 6 Monaten ausgelaufen und ich hätte keinen Anspruch mehr aus jene. Das verstehe ich, jedoch machen sie mir jetzt die Gewährleistung streitig.

Sie sagen ich hätte Beweislast, gilt meine Beanstandung nicht als Beweis? Gibt es ein Zeitlimit auf eine Reklamation, sprich, ist meine ursprüngliche Reklamation vom Garantiezeitraum noch am Laufen?

Generell, was kann ich tun?

Vielen Dank und beste Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Sie sagen ich hätte Beweislast, gilt meine Beanstandung nicht als Beweis?

Wie kannst Du denn beweisen, das die Beanstandung den Verkäufer erreicht hat?



Was mit der Garantie wäre, da muss man nachlesen, was in den Garantiebedingungen steht. Denn die kann jeder recht frei formulieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Westborn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Sie sagen ich hätte Beweislast, gilt meine Beanstandung nicht als Beweis?
Wie kannst Du denn beweisen, das die Beanstandung den Verkäufer erreicht hat?


Was mit der Garantie wäre, da muss man nachlesen, was in den Garantiebedingungen steht. Denn die kann jeder recht frei formulieren.


Hallo Harry

der Verkäufer hat auf die Beanstandung geantwortet, die hat sie zweifelsfrei erreicht.

Die AGB mit der Garantie ist hier zu finden: https://www.edampf-shop.com/webshop/agb/

Zitat:
7. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt .

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.

Alle zum Kauf angebotenen „Einwegprodukte/Hygienartikel" (also alle Verdampfer, Atomizer, Clearomizer, Cartomizer, Selbstwickelverdampfer, Tanks, Depots usw.) werden mit DOA Garantie geliefert. Im Rahmen der DOA Garantievereinbarung wird die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Einwegprodukte bei Erhalt durch den Käufer garantiert. Sofern ein gekauftes Einwegprodukt nicht innerhalb der ersten 48 Stunden ab Erhalt durch den Käufer reklamiert wird, sind weiterreichende Garantieansprüche seitens des Käufers ausgeschlossen.

Nachfüllflüssigkeiten (Liquids und Aromen) sind aus hygienischen Gründen generell von jedweder Garantieleistung, Rücksendung und Widerruf ausgeschlossen.

Für versiegelte/eingeschweißte Einweg- /Hygieneartikel, wie z.B. alle Verdampfer, Mundstücke, Tanks, Depots usw. entfällt die Garantieleistung/Widerrufsrecht gänzlich, in dem Moment, in dem der Kunde Siegel/Verpackung öffnet oder beschädigt.

Alle vom eDampf-Shop zum Kauf angebotenen Akkus und Batterien, sowie die gesamten Elektronikbauteile sind Verschleißteile. Der Käufer erhält auf Verschleißteile eine Garantie von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Ware.


Vielen Dank und freundliche Grüße

-- Editiert von Westborn am 20.04.2016 14:33

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Nochmal die Frage die du nur ausweichend beantwortet hast: Kannst du beweisen, dass der VK deine Mängelrüge erhalten hat?
Abgesehen davon ist der Auszug aus den AGB des Shops nicht konform zu unserem Recht. Der Shop ist also abmahngefährdet.


-- Editiert von micbu am 20.04.2016 15:15

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
der Verkäufer hat auf die Beanstandung geantwortet
Ok und das ist wie geschehen? Mail, Telefon oder sonstwie? Ist die ANtwort auch noch in irgendeiner Weise vorhanden?

Allerdings frage ich mich schon, ob nach 1,5 Jahren da noch wirklich was machbar ist! Immrhin hast du mit einer solch langen Zeit dem VK auch die Möglichkeit genommen bei seinem Grosshändler/bzw Hersteller zu reklamieren!

Was bitte sind das für private Gründe, die es dir erst ermöglichen den Artikel nach 1,5 Jahren zurückzusenden?

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#5
 Von 
Westborn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Nochmal die Frage die du nur ausweichend beantwortet hast: Kannst du beweisen, dass der VK deine Mängelrüge erhalten hat?
Abgesehen davon ist der Auszug aus den AGB des Shops nicht konform zu unserem Recht. Der Shop ist also abmahngefährdet.

-- Editiert von micbu am 20.04.2016 15:15


Ich habe es nicht "ausweichend" beantwortet, der Händler hat mir direkt auf meine Beanstandung geantwortet (Auf Amazon). Alles noch dokumentiert vorhanden, also definitiv nachweisbar.

Welche Teile der AGB stimmen denn nicht?

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,
Zitat:der Verkäufer hat auf die Beanstandung geantwortetOk und das ist wie geschehen? Mail, Telefon oder sonstwie? Ist die ANtwort auch noch in irgendeiner Weise vorhanden?
Allerdings frage ich mich schon, ob nach 1,5 Jahren da noch wirklich was machbar ist! Immrhin hast du mit einer solch langen Zeit dem VK auch die Möglichkeit genommen bei seinem Grosshändler/bzw Hersteller zu reklamieren!
Was bitte sind das für private Gründe, die es dir erst ermöglichen den Artikel nach 1,5 Jahren zurückzusenden?


Via Verkäufernachricht auf Amazon. Alles dokumentiert und nach wie vor verfügbar.

Ich sehe mich hier nicht als den Übeltäter an, der Verkäufer hat mir schlicht und einfach defekte, minderwertige Ware zugesandt. Das ist deren Schuld und alle Konsequenzen sind deren selbst zu tragen.

1.5 Jahre hin oder her, Gewährleistungsrecht gilt bis November dieses Jahres. Um es kurz zu fassen: Arbeit, Umzug, Familie.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Der Mangel ist innerhalb der ersten 6 Monate entstanden und wurde auch noch nachweislich in der Zeit gemeldet.
Damit gilt die Beweislastumkehr.


Dürfte nur problematisch sein, das dem Händler beizubringen ohne das ein Gericht beteiligt wird.



Man könnte noch darüber diskutieren, ob eine vom Händler gesetzte Rücksendefrist nach Datum problematisch sein könnte...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Westborn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Mangel ist innerhalb der ersten 6 Monate entstanden und wurde auch noch nachweislich in der Zeit gemeldet.
Damit gilt die Beweislastumkehr.

Dürfte nur problematisch sein, das dem Händler beizubringen ohne das ein Gericht beteiligt wird.



Man könnte noch darüber diskutieren, ob eine vom Händler gesetzte Rücksendefrist nach Datum problematisch sein könnte...


Also muss der Verkäufer beweisen dass der Schaden nicht nach 6 Monaten aufgetreten ist? Das sind super Neuigkeiten!

Ich habe keine Rücksendefrist bekommen. Ich wurde auch nicht informiert dass so etwas existiert. Ich lese nochmal die AGB durch falls es dort festgelegt ist.

Vielen Dank bis hier hin!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Westborn):
Ich habe es nicht "ausweichend" beantwortet, der Händler hat mir direkt auf meine Beanstandung geantwortet (Auf Amazon). Alles noch dokumentiert vorhanden, also definitiv nachweisbar.

Ach,und dass das auf Amazon gewesen und noch gespeichert ist, das wissen die Leser weil diese Wahrsager und Gedankenleser sind???
Jetzt ist es klar, es ist also nachweisbar. Zum einen hat Harry das Wichtigste schon geschrieben. Zum anderen sollte man aber noch folgendes Bedenken:
1) Der Käufer hat eine Schadensminderungspflicht. Durch den späten Versand het den VK evtl. der Möglichkeit beraubt dessen Lieferanten in Rückgriff zu nehmen
2) Es gibt noch einen Gummiparagraphen "Treu und Glauben", ich denke diesen wird man auch nicht ausser acht lassen dürfen.
Ich denke schon, dass der VK ein Anrecht hat die Ware nicht erst 1,5 Jahre nach der Reklamation zu erhalten um diese prüfen zu können. Ich könnte dann ja einfach nach Erhalt einer Ware diese zunächst grundlos reklamieren und vor Ablauf der 2 Jahre, falls ein Defekt auftritt, diese dann zurücksenden.
Ich bin der Meinung, dass es hier schwierig werden wird irgendwelche Ansprüche durchsetzen zu können.

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