Hallo,
ich habe mir vor vier Jahren mehrere 10er-Eintrittskarten fürs Schwimmbad geholt.
Davon hab ich immernoch welche übrig. Vor kurzem wollte ich die einlösen und es wurde mir verweigert mit der Begründung, die seien abgelaufen! Auf den Eintrittskarten selber steht drauf, "Verfall nach Aushang"! Dabei sind es doch ganz normale Eintrittskarten wofür ich bezahlt habe!
Seit dieser Saison gibt es diese 10er-karten auch nicht mehr, und ich denke, dass man sie deswegen auch nicht mehr annehmen will, obwohl ich den Differenzbetrag ja bezahlen würde.
Auf Nachfrage bei der Bädergesellschaft sagte man mir, die Eintrittskarten haben nur eine Gültigkeit von drei Jahren und diese sei nun verwirkt. Ist das rechtens??
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Können Eintrittskarten ablaufen ??
19. Juli 2010
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Frage vom 19. Juli 2010 | 13:12
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Können Eintrittskarten ablaufen ??
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2010 | 14:05
Von
Status: Praktikant (924 Beiträge, 349x hilfreich)
Nach 4 Jahren könnte dein Anspruch auf Gegenleistung verjährt sein, §195 BGB
.
Grundsätzlich wäre auch zulässig, bereits bei Vertragsschluß eine zeitliche Einschränkung für die Leistungserbringung ("Das Michael-Jackson-Konzert am 31.5.2009 in der Grugahalle Essen", "Dauerkarte Haupttribüne Bayern München Saison 2005/06", ...) zu vereinbaren.
Ein Verweis auf einen "Aushang", der womöglich völlig nach Belieben des Leistungserbringers gestaltet werden kann, könnte unzulässig und damit unwirksam sein.
=> http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1242.php
-- Editiert am 19.07.2010 14:06
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