Konzert abgesagt aufgrund von Insolvenz des Veranstalters, Ticketbörse will nicht haften

19. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Monti_L
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Konzert abgesagt aufgrund von Insolvenz des Veranstalters, Ticketbörse will nicht haften

Guten Tag,

im August habe ich Tickets für ein Konzert gekauft und letzte Woche (zwei Wochen vor dem Konzert) kam vom Veranstalter die Benachrichtigung, dass das Konzert abgesagt werden muss und, dass der Veranstalter zudem Insolvenz anmeldet. Die Tickets waren ungewöhnlich teuer, daher wollen nun alle Betroffene mit allen Mitteln ihr Geld zurückbekommen, da es im Fall eines Insolvenzverfahrens sein kann, dass vom ursprünglichen Kaufbetrag kaum etwas an uns zurückgeht. Bisher gibt es noch keine Informationen zur Insolvenz des Veranstalters, daher auch keinen Insolvenzverwalter, an den man sich richten könnte.

Unser Geld ging an eine Online-Ticketbörse, nicht an den Veranstalter selbst und laut den AGB der Ticketbörse ist diese im Fall eines Ausfalls nicht für Erstattungen zuständig. Nun haben einige aus Verzweiflung bei PayPal einen Käuferschutz Fall eröffnet und haben so erfolgreich ihr Geld über PayPal zurückbekommen. Einige haben über ihre Bank ihre Überweisungen rückgängig gemacht. Die Ticketbörse hat inzwischen Mahnungen an einige Leute geschickt, die so vorgegangen sind, und fordert nun das Geld, inklusive € 3,00 Rückbelastungsgebühren. Ansonsten drohen sie mit Inkasso.

Jetzt stellt sich die Frage wie wir hier vorgehen können. Ist die Ticketbörse durch die AGB hier 100% im Recht trotz PayPal Käuferschutz und es bleibt nichts anderes übrig als den Mahnungen nachzukommen? Reicht es die Rückbelastungsgebühren zu bezahlen? Ein Anwalt hat anscheinend bereits geraten jeglichen Mahnungen nicht nachzukommen, war sich aber den AGBs der Ticketbörse nicht bewusst.

Ich wäre über jegliche Meinungen sehr dankbar.

-- Editiert von Monti_L am 19.10.2019 10:48

-- Editiert von Monti_L am 19.10.2019 10:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Nun haben einige aus Verzweiflung bei PayPal einen Käuferschutz Fall eröffnet und haben so erfolgreich ihr Geld über PayPal zurückbekommen.
Die verzweiflung dürfte noch viel grösser werden, wenn die Leute Rfahren, dass diese handlung die sie begangen haben nicht rechtens war!

Zitat:
Die Ticketbörse hat inzwischen Mahnungen an einige Leute geschickt, die so vorgegangen sind, und fordert nun das Geld, inklusive € 3,00 Rückbelastungsgebühren.
Halte ich für eine sehr kulante Vorgehensweise, denn sie hätten auch direkt einen Anwalt einschalten dürfen, der dann zusätzlich zu den entstandnen Tickedkosten auch noch seine Kostennote mit berechnen dürfte, die dann auch von den Tickedkäufern bezahlt werden müsste.

Zitat:
Ist die Ticketbörse durch die AGB hier 100% im Recht trotz PayPal Käuferschutz
Du stellst die falsche Frage! Die vorrangige Frage ist, ist der sogenannte Käuferschutz rechtlich abgedeckt!!! Und NEIN, ist er nicht!
Welche rechtsgrundlage ermächtigt das Vorgehen des Käuferschutzes? Hier wirst du keine finden.

Selbst wenn dem rechtlich das Geld zustehen würde, darfe er es sich nicht einfach über den hochgepriesenen aber äusserst risikoreichen Käuferschutz nicht einach wiederholen. Man müsste den ordentlichen Rechtsweg gehen.

Die Chancen der Tickedbörse, sich das Geld also zumindest erstmal wieder rechtlich korrekt zurückzuholen dürften äusserst gut stehen...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Monti_L
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn dem rechtlich das Geld zustehen würde, darfe er es sich nicht einfach über den hochgepriesenen aber äusserst risikoreichen Käuferschutz nicht einach wiederholen. Man müsste den ordentlichen Rechtsweg gehen.


Ich dachte schon, dass das der Fall ist, allerdings hat doch die Ticketbörse durch die Nutzung von PayPal als Zahlungsmethode den AGB zum Käuferschutz zugestimmt, oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Das Problem aber ist, PP sieht sich als göttlichen Schützer der Käufer an und formuliert seine AGB's dementsprechend.

Nur ist es so, in D gibt es Gesetze, keine "Gottheiten"!

Und darin liegt jetzt dein Problem, die PP AGB's stehen nunmal nicht über den Gesetzen, sondern umgekehrt, die Gesetze stehen über den AGB von PP.

Selbst PP weiss das nur zu genau. PP will seine AGB's auch nicht von einem deutschen Gericht überprüfen lassen, daher hat PP auch noch keinen einzigen Gerichtsprozess in D zu Ende geführt, in den ganzen Jahren.

Die Gesetzeslage ist auf Seiten des Tickedverkäufers, er braucht sich nicht um irgendwelche dubiosen PP AGB's zu kümmern.

De PP Käuferschutz ist ein sehr grosses Risiko für Käufer, was einige schon schmerzlich haben lernen müssen und sich von Gerichten haben erklären lassen dürfen...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 19.10.2019 12:27

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Monti_L
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
De PP Käuferschutz ist ein sehr grosses Risiko für Käufer, was einige schon schmerzlich haben lernen müssen und sich von Gerichten haben erklären lassen dürfen...


Alles klar, soweit hatte ich das auch erwartet. Hatte gehofft vielleicht noch einen Ausweg zu finden, aber in dem Fall müssen wir uns dann eben auf das Insolvenzverfahren verlassen und einfach hoffen zumindest einen Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen. Vielen Dank für die prompte und ausführliche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Monti_L):
daher wollen nun alle Betroffene mit allen Mitteln ihr Geld zurückbekommen,

Eventuell sollten die Betroffenen mal darüber nachdenken, in welchem finanziellen Zustand ein insolventes Unternehmen ist ...



Zitat (von Monti_L):
aut den AGB der Ticketbörse ist diese im Fall eines Ausfalls nicht für Erstattungen zuständig.

Wenn die Ticketbörse nur Vermittler oder Anbieter eines Marktplatzes ist, dann wäre das durchaus korrekt.
Eine Rückbuchung der an die Ticketbörse gezahlten Beträge kann daher am Ende sehr teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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