Kopie der Rechnung nutzbar?

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Kopie der Rechnung nutzbar?

Hallo,

Ich habe vor ca einem Jahr zwei Bildschirme gekauft, beide mit extra Garantie. Nun möchte ich einen der beiden an einen Kollegen weiter verkaufen.
Da aber beide Bildschirme auf einer Rechnung stehen, möchte ich ungern das Original hergeben, da ich ja den einen Bildschirm noch weiter nutze.
Reicht es, sollte mein Kollege den Bildschirm umtauschen wollen (ist ja noch Garantie drauf), wenn er eine Kopie der Rechnung mitnimmt, oder muss es immer das Original sein?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

EinJohannes

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallöchen,
der HERSTELLER (Garantie) bzw. der HÄNDLER(Sachmangelhaftung, bzw. früher Gewährleistung)
MUSS NICHT die "Serviceangebote" an den "Zweitbesitzer" übernehmen.
Ganz pragmatsich; Wie soll das denn BEI DEFEKT auch denn gehen, bei einem "Fremdbesitzer".
Der HERSTELLER(Garantie) holt das defekte Teil ab, bzw. und schickt das NACH der Reparatur
SICHERLICH an den Rechnungsinhaber. ODER das Gerät wird "Korrekt" beim "Neubesitzer" abgeholt und wieder zugestellt, DANN bekommt aber EINER von euch beiden anschließend ein RECHNUNG, für den Austausch, bzw. für die erfolgte Reparatur. Wenn es GANZ blöde läuft, gibt es noch eine Anzeige, wegen versuchten Betruges.
Was auch lustig wird, WENN die Geräte auf den ERSTKÄUFER(Rechnungsinhaber) registriert sind.(wegen EXTRA Garantie).
Gruss

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#2
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mumpel):
Der HERSTELLER(Garantie) holt das defekte Teil ab, bzw. und schickt das NACH der Reparatur
SICHERLICH an den Rechnungsinhaber.


Da es sich um meinen Kollegen handelt, wird es im "schlimmsten" Fall darauf hinauslaufen, dass ich also mit dem Gerät zum Hersteller gehe? Er muss ja nicht wissen, dass es den Besitzer gewechselt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von EinJohannes):
muss es immer das Original sein?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man einfach mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. des Garantiegebers liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.




-- Editiert von User am 15. März 2023 22:54

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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