Ich habe bei ebay-Kleinanzeigen eine SD-Karte für 28€ gekauft. Diese ist höchstwahrscheinlich gefälscht(abweichende Abbildung, funktioniert nicht). Ich habe dem Verkäufer eine Woche gegeben sich zu melden(richtigen Artikel zusenden, Adresse für Rückversand angefordert). In meiner Zivilrechtsvorlesung hab ich gelernt, dass mir der Verkäufer die Kaufsache zu beschaffen hat. Mir stellt sich die Frage ob ich hierfür einen Anwalt brauche und mit welchen Kosten ich zu rechnen habe. Ich ziehe es in Erwägung eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstellen. Würde das mich näher an meine SD-Karte bringen?
Kosten für BGB Klage
11. Februar 2016
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Frage vom 11. Februar 2016 | 13:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für BGB Klage
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#1
Antwort vom 11. Februar 2016 | 14:14
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:Mir stellt sich die Frage ob ich hierfür einen Anwalt brauche und mit welchen Kosten ich zu rechnen habe.
Macht kein vernünftiger Anwalt (Streitwert 28,-- €)!
Zitat:Ich ziehe es in Erwägung eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstellen. Würde das mich näher an meine SD-Karte bringen?
Vermutlich nicht!
#2
Antwort vom 11. Februar 2016 | 14:18
Von
Status: Lehrling (1598 Beiträge, 406x hilfreich)
Geht auch ohne Anwalt, wenn du weißt, was zu tun ist. Zivilrechtlich entweder Mahnverfahren oder direkt Klage. Notfalls sprichst du diesbezüglich mit der Rechtsantragsstelle.
Strafanzeige kannst du auch machen. Im Strafverfahren kannst auch beantragen, dass dein zivilrechtlicher Anspruch gleich mit festgestellt wird.
Alles auch abhängig davon, was du genau erreichen möchtest (Geld oder Karte).
Freue mich stets über Nachfragen und will immer wissen, wie eine Geschichte zu Ende geht.
-- Editiert von Droitteur am 11.02.2016 14:21
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#3
Antwort vom 11. Februar 2016 | 14:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat: :
Ich ziehe es in Erwägung eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstellen. Würde das mich näher an meine SD-Karte bringen?
Vermutlich nicht!
Droitteur meinte man kann seinen zivilrechtlichen Anspruch gleich mit prüfen lassen kann, war dir das bekannt?
-- Editiert von andi123123 am 11.02.2016 14:48
#4
Antwort vom 11. Februar 2016 | 14:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGeht auch ohne Anwalt, wenn du weißt, was zu tun ist. Zivilrechtlich entweder Mahnverfahren oder direkt Klage. Notfalls sprichst du diesbezüglich mit der Rechtsantragsstelle. :
Sowas passiert wird beim Amtsgericht eingereicht oder? Weißt du vllt welche Kosten anfallen und wer sie zu tragen hat?
ZitatStrafanzeige kannst du auch machen. Im Strafverfahren kannst auch beantragen, dass dein zivilrechtlicher Anspruch gleich mit festgestellt wird. :
Was mich abschreckt irgendwelche rechtlichen Schritte einzuleiten sind erstmal die Kosten. Ich habe gelesen, dass eine Strafanzeige bei der Polizei kostenlos sei. Ist so eine Prüfung auf zivilrechtlichen Anspruch auch kostenlos?
#5
Antwort vom 11. Februar 2016 | 15:23
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:Droitteur meinte man kann seinen zivilrechtlichen Anspruch gleich mit prüfen lassen kann, war dir das bekannt?
Nennt sich Adhäsionsverfahren. Wird hier aber sicherlich nicht zur Anwendung kommen (erfordert nämlich ein gerichtliches Strafverfahren + der Richter muss dies zulassen - muss er aber nicht/ist auch die Ausnahme!).
Zitat:Sowas passiert wird beim Amtsgericht eingereicht oder?
Klage = AG
MB = Mahngericht
Zitat:Weißt du vllt welche Kosten anfallen und wer sie zu tragen hat?
MB = 32,-- €
Sie müssen die Kosten verauslagen
Zitat:Ich habe gelesen, dass eine Strafanzeige bei der Polizei kostenlos sei. Ist so eine Prüfung auf zivilrechtlichen Anspruch auch kostenlos?
Strafanzeige ist kostenlos.
Zivilrechtl. Ansprüche werden nicht von der Polizei geprüft!
#6
Antwort vom 11. Februar 2016 | 15:57
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Macht kein vernünftiger Anwalt (Streitwert 28,-- €)!
Der Mindeststreitwert (für die Gebührenberechnung) ist doch deutlich höher (waren mal 300 EUR, sind AFAIK mittlerweile 500 oder so).
Kann aber trotzdem sein, daß es schwerer wird, einen Anwalt dafür zu finden. Viele wollen keine Peanuts. Manche müssen es, weil sie neu sind und sonst keine Fälle bekommen.
#7
Antwort vom 11. Februar 2016 | 16:02
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:Der Mindeststreitwert (für die Gebührenberechnung) ist doch deutlich höher (waren mal 300 EUR, sind AFAIK mittlerweile 500 oder so).
Lohnt sich trotzdem nicht.
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