Kosten für Geräteprüfung

10. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Blackmilka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Geräteprüfung

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit online eine Schermaschine gekauft. Müsste etwa 1,5 Jahre her sein.
Diese ging nun immer nach einigen Sekunden aus und irgendwann nicht mehr an. In der Ladeschale kam Strom an, aber der Akku wurde nicht geladen. Der Akku war bei Überprüfung zu Hause aber iO.

Habe mich dann an den Verkäufer gewandt. Dieser sagte ich soll das Gerät einschicken, einen Zettel beilegen mit Problem und Bitte um KVA (falls nicht durch Gewährleistung abgedeckt). Dies habe ich auch gemacht.

In der Zeit habe ich den Hersteller angeschrieben um zu erfahren ob Garantie auf dem Produkt ist. Dieser bestätigte mir eine 2 Jahres Garantie.

Nun bekam ich Post vom Händler, der jetzt für die Überprüfung des Gerätes Geld von mir will. Plus Rücksendekosten. Die Sendung zu ihm musste ich auch bezahlen. Er hätte keinen Defekt feststellen können.

Ist es rechtens, dass ich, obwohl nachweislich noch Garantie vorliegt, dem Verkäufer die Überprüfung bezahlen muss? Und muss ich auch beide Paketsendungen übernehmen?

Lieben Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Garantie gibt es beim Hersteller, nicht aber beim Händler.

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#2
 Von 
Blackmilka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir klar, aber wenn der Händler die Ware haben will, dann bekommt er sie auch zur Überprüfung. Er hätte ja sagen können, dass ich das mit dem Hersteller direkt klären soll.

Wenn du bei Alternate Elektronik kaufst schickst du die defekte Grafikkarte auch nicht zu ASUS sondern zu Alternate und die prüfen das dann. Wenn defekt, gehts zu ASUS, wenn nicht defekt, bekommst die Grafikkarte eben wieder. Bezahlen musste ich bei sowas noch nie.



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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5483 Beiträge, 2479x hilfreich)

Zitat (von Blackmilka):
Bezahlen musste ich bei sowas noch nie.

Glück gehabt. Die meisten Händler lassen sich diese Dienstleistung bezahlen.

Da ja noch nicht einmal ein Fehler feststellbar ist, liegt kein Fall der Gewährleistung vor, also ist die Tätigkeit des Verkäufers zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116131 Beiträge, 39210x hilfreich)

Zitat (von Blackmilka):
Er hätte ja sagen können, dass ich das mit dem Hersteller direkt klären soll.

Warum?
Das wusste man ja, weil man ja die Garantieerklärung gelesen hat.



Zitat (von Blackmilka):
Dieser sagte ich soll das Gerät einschicken, einen Zettel beilegen mit Problem

Das ist schon mal sehr kulant, die meisten wollen erst mal einen Nachweis, das überhaupt ein Fall der gesetzlichen Mängelhaftung vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2062 Beiträge, 315x hilfreich)

Zitat (von Blackmilka):
Wenn du bei Alternate Elektronik kaufst schickst du die defekte Grafikkarte auch nicht zu ASUS sondern zu Alternate und die prüfen das dann.

Also ich schicke die defekte Grafikkarte ja immer an denjenigen Vertragspartner, von dem ich etwas will.

Wenn das Gewährleistung ist, dann Alternate, wenn es eine Garantieleistung ist, dann an den Garantiegeber.

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