Hallo,
ich habe vor einiger Zeit online eine Schermaschine gekauft. Müsste etwa 1,5 Jahre her sein.
Diese ging nun immer nach einigen Sekunden aus und irgendwann nicht mehr an. In der Ladeschale kam Strom an, aber der Akku wurde nicht geladen. Der Akku war bei Überprüfung zu Hause aber iO.
Habe mich dann an den Verkäufer gewandt. Dieser sagte ich soll das Gerät einschicken, einen Zettel beilegen mit Problem und Bitte um KVA (falls nicht durch Gewährleistung abgedeckt). Dies habe ich auch gemacht.
In der Zeit habe ich den Hersteller angeschrieben um zu erfahren ob Garantie auf dem Produkt ist. Dieser bestätigte mir eine 2 Jahres Garantie.
Nun bekam ich Post vom Händler, der jetzt für die Überprüfung des Gerätes Geld von mir will. Plus Rücksendekosten. Die Sendung zu ihm musste ich auch bezahlen. Er hätte keinen Defekt feststellen können.
Ist es rechtens, dass ich, obwohl nachweislich noch Garantie vorliegt, dem Verkäufer die Überprüfung bezahlen muss? Und muss ich auch beide Paketsendungen übernehmen?
Lieben Dank!
Kosten für Geräteprüfung
10. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juni 2023 | 06:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Geräteprüfung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 10. Juni 2023 | 09:31
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Garantie gibt es beim Hersteller, nicht aber beim Händler.
#2
Antwort vom 10. Juni 2023 | 10:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist mir klar, aber wenn der Händler die Ware haben will, dann bekommt er sie auch zur Überprüfung. Er hätte ja sagen können, dass ich das mit dem Hersteller direkt klären soll.
Wenn du bei Alternate Elektronik kaufst schickst du die defekte Grafikkarte auch nicht zu ASUS sondern zu Alternate und die prüfen das dann. Wenn defekt, gehts zu ASUS, wenn nicht defekt, bekommst die Grafikkarte eben wieder. Bezahlen musste ich bei sowas noch nie.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Juni 2023 | 16:27
Von
Status: Junior-Partner (5483 Beiträge, 2479x hilfreich)
ZitatBezahlen musste ich bei sowas noch nie. :
Glück gehabt. Die meisten Händler lassen sich diese Dienstleistung bezahlen.
Da ja noch nicht einmal ein Fehler feststellbar ist, liegt kein Fall der Gewährleistung vor, also ist die Tätigkeit des Verkäufers zu bezahlen.
#4
Antwort vom 10. Juni 2023 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (116131 Beiträge, 39210x hilfreich)
ZitatEr hätte ja sagen können, dass ich das mit dem Hersteller direkt klären soll. :
Warum?
Das wusste man ja, weil man ja die Garantieerklärung gelesen hat.
ZitatDieser sagte ich soll das Gerät einschicken, einen Zettel beilegen mit Problem :
Das ist schon mal sehr kulant, die meisten wollen erst mal einen Nachweis, das überhaupt ein Fall der gesetzlichen Mängelhaftung vorliegt.
#5
Antwort vom 13. Juni 2023 | 13:36
Von
Status: Student (2062 Beiträge, 315x hilfreich)
ZitatWenn du bei Alternate Elektronik kaufst schickst du die defekte Grafikkarte auch nicht zu ASUS sondern zu Alternate und die prüfen das dann. :
Also ich schicke die defekte Grafikkarte ja immer an denjenigen Vertragspartner, von dem ich etwas will.
Wenn das Gewährleistung ist, dann Alternate, wenn es eine Garantieleistung ist, dann an den Garantiegeber.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.498
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten