Kreditkartenbetrug - wie muss ich vorgehen, um an mein Geld zu kommen?

20. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Andyhro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditkartenbetrug - wie muss ich vorgehen, um an mein Geld zu kommen?

Guten morgen!

Ich habe gerade online (DKB) meine Kreditkartenabrechnung angeschaut und musste feststellen das seid Freitag über das Wochenende buchungen verschiedener Anbieter getätigt wurden, darunter Pokerstars, fulltilt(was auch immer das ist) und bwin. Nun steht meiner Karte ein Minus von 3000Euro zu buche und ist somit am Maximum. Was kann/muss ich tun bzw. wie vorgehen um an mein Geld zu kommen? Diese Zahlungen wurden Definitiv nicht von mir getätigt und gebe meine Karte natürlich auch nicht aus der Hand!

bitte helft mir!

Grüße Andy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Du solltest sofort deinen Kreditkartengeber oder deine Bank darüber informieren, dass unautorisierte Abbuchungen stattgefunden haben, die Karte sollte gesperrt werden. Zwischenzeitlich kannst du dir ja mal überlegen, wo du sie zuletzt eingesetzt hast (Internet?). Wenn die Karte nicht aus der Hand gegeben wurde, wird man die Beträge zurück buchen müssen, jedenfalls hat die Bank zu beweisen, dass die Abbuchungen von dir autorisiert wurden.
*****
Bank muss zahlen

Widerruft ein Bankkunde Geldüberweisungen, weil er die dieser Abbuchung zugrundeliegenden Kreditkartengeschäfte bestreitet, muss die Bank, die die Abbuchungen zu verantworten hat, entweder beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt wurden oder dass er für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich ist. Kann sie es nicht, muss sie den abgebuchten Geldbetrag dem Kunden erstatten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 16.2.09, AZ 242 C 28708/08

Das Urteil ist rechtskräftig.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/02013/index.php
*****
OLG Celle: Kein Beweis des ersten Anscheins bei Internet-Verwendung von Kreditkarten

OLG Celle, Urteil vom 10.06.2009, Az. 3 U 2/09

http://www.jur-blog.de/internet-recht/online-auktionen/rechtsanwalt/2009-07/olg-celle-kein-beweis-des-ersten-anscheins-bei-internet-verwendung-von-kreditkarten/

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