Vorweg: ich weiß, dass ich einen extrem großen Mist gemacht habe und will das auch nicht runterreden - mir geht es nur um die möglichen Konsequenzen.
Aber um mal von vorne anzufangen:
Vor einigen tagen bekam ich von einem freund eine Mail mit dem link zu einer Liste voller Kreditkartendaten.
Ich weiß nicht, ob ich hier gegen irgendetwas verstoße, wenn ich diesen hier poste und tue es lieber einmal nicht.
Jedenfalls sind dort mehr als 2000 Namen mit Adresse, Telefonnummer, EMail und eben der Kreditkartennummer vermerkt gewesen.
Und hier geht die Dummheit los:
Ich glaubte nicht, dass es sich um echte Daten handeln würde und wollte zum Spaß mal beim Onlinespieleportal "Steam" etwas bestellen. Gesagt, getan - und es funktionierte!
Geschockt davon,d ass ich eben für 30$ einen Download gekauft hatte und mir das sogar per Mail bestätigt wurde, wusste ich erstmal garnicht, wie es weitergehen sollte.
Mittlerweile habe ich erkannt, dass ich da jemandem 30$ geklaut habe, dadurch wohl zum Kreditkartenbetrüger wurde und nun ziemlich in der Klemme stecke.
Gestern habe ich eine Mail an diese person geschrieben (sie wohnt der Adresse nach in den USA), um alles aufzuklären - bisher keine Antwort.
Was erwartet mich, wenn es irgendwelche Behörden auf mich abgesehen haben?
kann ich die Liste der Polizei melden, ohne mich dann noch mher in die Klemme zu bringen?
Kreditkartenbetrug - habe fremde Daten von einer Liste verwendet
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ich würde mit meinem "Freund" und mit der Liste zur Polizei gehen, angeben, wie und wo ich die Liste heruntergeladen habe, aussagen: Dummerweise habe ich eine Kreditkarten-Nr. auf Echtheit geprüft, in Zukunft derartigen Quatsch nicht mehr machen.
Evtl. gibt es dann nur eine "preiswerte Verwarnung".
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Ich würde mit meinem "Freund" und mit der Liste zur Polizei gehen, angeben, wie und wo ich die Liste heruntergeladen habe, aussagen: Dummerweise habe ich eine Kreditkarten-Nr. auf Echtheit geprüft, in Zukunft derartigen Quatsch nicht mehr machen.
Evtl. gibt es dann nur eine "preiswerte Verwarnung". Natürlich muß auch die unehrlich erworbene Ware abgeliefert werden.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 06.10.2004 13:07:12
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Strafrechtlich handelt es sich hier (Vorsatz einmal unterstellt) mE um einen Computerbetrug nach § 263a StGB
. Nach dem Tatortprinzip der §§ 3
, 9 StGB
würde deutsches Recht zur Anwendung kommen. Nach §§ 263a
II, 263
IV, 248a StGB
setzt eine Strafverfolgung hier wohl einen Strafantrag des Geschädigten voraus - und ob der geschädigte Amerikaner diesen fristgerecht stellt, erscheint mir mehr als zweifelhaft. Wenn er dies aber nicht tut, passiert Ihnen zumindest strafrechtlich in Deutschland wohl nichts.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
Was bedeutet "fristgerecht" in den USA?
Gibt es in jeder Polizeidienststelle jemanden, der sich mit derartigen Dingen wenigstens etwas auskennt?
"Was bedeutet "fristgerecht" in den USA?"
Nach § 77b StGB
muß ein Strafantrag innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden, wobei der Ablauf der Frist in dem Moment beginnt, in dem der Antragsberechtigte (hier: der Geschädigte) von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Wenn Sie dem Geschädigten also bereits per Mail Mitteilung von dem Vorfall gemacht haben, hat die Frist mE mit dieser Mitteilung begonnen.
"Gibt es in jeder Polizeidienststelle jemanden, der sich mit derartigen Dingen wenigstens etwas auskennt?"
Darauf würde ich nicht wetten...
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten