Küche 2016 verkauft - Bis heute kein Geld

12. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Berlinie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche 2016 verkauft - Bis heute kein Geld

Guten Tag,

ich versuche mich kurz zu halten:

Habe im Juli 2016 meinem Nachmieter meine Küche verkauft.
Kaufvertrag wurde schriftlich geschlossen.

Vereinbart war, kurzes Zitat:

Von Juli bis Dezember 2016 werden monatliche Raten in Höhe von 150€ gewährt.
Die Restsumme von Summe X ist fällig am 31.01.2017.

Bis heute wurde die terminierte vereinbarte Restsumme nicht gezahlt.
Ich werde derzeit immer hingehalten mit verschiedenen Ausreden.. Mama gestorben, notwendiger Umzug, Geld fehlt, Kaution noch nicht wiederbekommen etc.
Es wurden monatlich Kleckerbeträge von mal 150€, 50€, 25€ gezahlt.

Meine Frage, kann ich jetzt noch ein Mahnverfahren einleiten ? Wenn ja, wie ist der Werdegang ?
Ich möchte endlich mein Geld haben. Ich habe den menschen mehr als guten Willen gezeigt und 2,5 Jahre die Füße still gehalten.

Mit freundlichen Grüßen









-- Editiert von Berlinie am 12.04.2019 09:49

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Die Restsumme von Summe X ist fällig am 31.01.2017.


Dann liegt Verzug vor und es kann direkt das Mahnverfahren gestartet werden. Es ist unerheblich, daß schon viel Zeit vergangen ist. Entscheidend ist nur, daß der Anspruch noch nicht verjährt ist (das wäre er zum 31.12.2020).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berlinie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das heißt ich leite jetzt, ohne Ankündigung bzw. vorherige Schreiben einer Mahnung, das Mahnverfahren ein ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Man kann natürlich nochmal schriftlich eine Mahnung versenden in der man den Mahnbescheid ankündigt, muss man aber nicht.

Grundsätzlich wäre es aber sinnvoll zu prüfen ob derjenige auch dort noch wohnt sonst kommt der Mahnbescheid wegen Unzustellbarkeit wieder zurück.

Ansonsten den Antrag einfach unter https://www.online-mahnantrag.de/ stellen ist der neue BPA vorhanden ist dies sogar vollkommen Online möglich und erfordert keinen Postweg mehr.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Berlinie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade von dem Gläubiger erfahren das er jetzt eine Privatinsolvenz anmeldet.
Jetzt kann ich mir das mit dem Mahnverfahren sparen, oder ?
Wie geht es jetzt weiter ?
Ich bekomme noch 2.700€ von ihm - Er meinte er habe Forderungen mit Gläubigern die in den 6 stelligen bereich laufen...

Was mach ich jetzt ??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Ich würde weiter machen. Der Gläubiger kann Dir auch viel erzählen, um dich ruhig zu stellen.
Sollte er eine PI starten, kannst/musst Du deine Forderung anmelden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Berlinie ):
Ich habe gerade von dem Gläubiger erfahren das er jetzt eine Privatinsolvenz anmeldet.

Naja, nicht alles was so behauptet wird, ist auch wahr ...



Zitat (von Berlinie ):
Wie geht es jetzt weiter ?

Man muss sich entscheide: Geld in ein Mahnverfahren invstieren oder als Verlust abschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Ich persönlich würde den Schuldner nicht noch vorwarnen - Ohne Vorwarnung ist er eventuell ein wenig "überfordert", legt keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein u. man (er)spart sich die Klage.
Die Frage ist ob er wirklich in die Privatinsolvenz geht od. ob das nur eine weitere Ausrede ist - Die Privatinsolvenz ist mit div. Pflichten verbunden...

Ps.: Bei einem Streitwert von 2700€ kostet die Beantragung des Mahnbescheides 54€. Die 54€ für den Mahnbescheid (die, sofern er nicht dem Mahnbescheid widerspricht, vom Schuldner getragen werden müssen) würde ich in die Hand nehmen.
Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, dann muss man halt weitere 270€ in die Hand nehmen u. klagen od. man schreibt die 2754€ ab.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Entscheidend ist nur, daß der Anspruch noch nicht verjährt ist (das wäre er zum 31.12.2020).


Eventuell auch erst viel später, kommt darauf an, wann die letzte Kleckerrate eingetroffen ist. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Berlinie ):
Ich habe gerade von dem Gläubiger erfahren das er jetzt eine Privatinsolvenz anmeldet.
Jetzt kann ich mir das mit dem Mahnverfahren sparen, oder ?
Wie geht es jetzt weiter ?
Ich bekomme noch 2.700€ von ihm - Er meinte er habe Forderungen mit Gläubigern die in den 6 stelligen bereich laufen...

Was mach ich jetzt ??


Ob das so stimmt kann man relativ einfach hier überprüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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