Guten Tag,
ich versuche mich kurz zu halten:
Habe im Juli 2016 meinem Nachmieter meine Küche verkauft.
Kaufvertrag wurde schriftlich geschlossen.
Vereinbart war, kurzes Zitat:
Von Juli bis Dezember 2016 werden monatliche Raten in Höhe von 150€ gewährt.
Die Restsumme von Summe X ist fällig am 31.01.2017.
Bis heute wurde die terminierte vereinbarte Restsumme nicht gezahlt.
Ich werde derzeit immer hingehalten mit verschiedenen Ausreden.. Mama gestorben, notwendiger Umzug, Geld fehlt, Kaution noch nicht wiederbekommen etc.
Es wurden monatlich Kleckerbeträge von mal 150€, 50€, 25€ gezahlt.
Meine Frage, kann ich jetzt noch ein Mahnverfahren einleiten ? Wenn ja, wie ist der Werdegang ?
Ich möchte endlich mein Geld haben. Ich habe den menschen mehr als guten Willen gezeigt und 2,5 Jahre die Füße still gehalten.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Berlinie am 12.04.2019 09:49
Küche 2016 verkauft - Bis heute kein Geld
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Zitat:Die Restsumme von Summe X ist fällig am 31.01.2017.
Dann liegt Verzug vor und es kann direkt das Mahnverfahren gestartet werden. Es ist unerheblich, daß schon viel Zeit vergangen ist. Entscheidend ist nur, daß der Anspruch noch nicht verjährt ist (das wäre er zum 31.12.2020).
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das heißt ich leite jetzt, ohne Ankündigung bzw. vorherige Schreiben einer Mahnung, das Mahnverfahren ein ?
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Man kann natürlich nochmal schriftlich eine Mahnung versenden in der man den Mahnbescheid ankündigt, muss man aber nicht.
Grundsätzlich wäre es aber sinnvoll zu prüfen ob derjenige auch dort noch wohnt sonst kommt der Mahnbescheid wegen Unzustellbarkeit wieder zurück.
Ansonsten den Antrag einfach unter https://www.online-mahnantrag.de/ stellen ist der neue BPA vorhanden ist dies sogar vollkommen Online möglich und erfordert keinen Postweg mehr.
Ich habe gerade von dem Gläubiger erfahren das er jetzt eine Privatinsolvenz anmeldet.
Jetzt kann ich mir das mit dem Mahnverfahren sparen, oder ?
Wie geht es jetzt weiter ?
Ich bekomme noch 2.700€ von ihm - Er meinte er habe Forderungen mit Gläubigern die in den 6 stelligen bereich laufen...
Was mach ich jetzt ??
Ich würde weiter machen. Der Gläubiger kann Dir auch viel erzählen, um dich ruhig zu stellen.
Sollte er eine PI starten, kannst/musst Du deine Forderung anmelden.
ZitatIch habe gerade von dem Gläubiger erfahren das er jetzt eine Privatinsolvenz anmeldet. :
Naja, nicht alles was so behauptet wird, ist auch wahr ...
ZitatWie geht es jetzt weiter ? :
Man muss sich entscheide: Geld in ein Mahnverfahren invstieren oder als Verlust abschreiben.
Ich persönlich würde den Schuldner nicht noch vorwarnen - Ohne Vorwarnung ist er eventuell ein wenig "überfordert", legt keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein u. man (er)spart sich die Klage.
Die Frage ist ob er wirklich in die Privatinsolvenz geht od. ob das nur eine weitere Ausrede ist - Die Privatinsolvenz ist mit div. Pflichten verbunden...
Ps.: Bei einem Streitwert von 2700€ kostet die Beantragung des Mahnbescheides 54€. Die 54€ für den Mahnbescheid (die, sofern er nicht dem Mahnbescheid widerspricht, vom Schuldner getragen werden müssen) würde ich in die Hand nehmen.
Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, dann muss man halt weitere 270€ in die Hand nehmen u. klagen od. man schreibt die 2754€ ab.
ZitatEntscheidend ist nur, daß der Anspruch noch nicht verjährt ist (das wäre er zum 31.12.2020). :
Eventuell auch erst viel später, kommt darauf an, wann die letzte Kleckerrate eingetroffen ist.
ZitatIch habe gerade von dem Gläubiger erfahren das er jetzt eine Privatinsolvenz anmeldet. :
Jetzt kann ich mir das mit dem Mahnverfahren sparen, oder ?
Wie geht es jetzt weiter ?
Ich bekomme noch 2.700€ von ihm - Er meinte er habe Forderungen mit Gläubigern die in den 6 stelligen bereich laufen...
Was mach ich jetzt ??
Ob das so stimmt kann man relativ einfach hier überprüfen.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Hier können sie checken ob oder ob nicht das Insolvenzverfahren eröffent wurde.
Wenn ja, verabschieden Sie sich von dem Geld und widmen sich der Zukunft.
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