Küche - Abstand gezahlt, Geräte sind aber älter als vom Vermieter zugesichert

21. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Badefrosch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche - Abstand gezahlt, Geräte sind aber älter als vom Vermieter zugesichert

Die Mietbedingung war, das wir die Küche, die in der Wohnung steht der Vermieterin abkaufen müssen. Separater Kaufvertrag liegt vor. Wir stellten einige Tage später fest, als wir eingezogen sind und erste Mal die Küche benutzten, das eins der Elektrogeräte nicht funktionierte. Dies wurde vom Verkäufer anstandslos repariert. Da es zu den Elektrogeräten keine Gebrauchsanleitung gab rief ich beim Hersteller an . Dabei stellte sich heraus,das die Geräte 9 Jahre alt sind. Mündlich vom Verkäufer wurde mir zugesichert, das die Küche 3 Jahre alt ist. Schriftlich wurde festgehalten: Käufer kauft die Küche einschließlich aller Elektrogeräte. Im Vertrag stehen keinerlei Angaben zum Zustand, noch zum Alter der Küche. Wie kann ich mich dagegen wären. Außer mir und meiner Frau gibt es keine weiteren Zeugen.
Vielen Dank für Eure HILFE

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 180x hilfreich)

Hallo!

Es kann ja sein dass die Geräte 9 Jahre alt
sind und die Küche erst vor 3 Jahren als
Schnäppchen(vieleicht Ladenhüter)gekauft
wurde.Es kann aber auch sein,da die
Elektrogeräte der Norm wegen in alle Küchen passen der Vermieter die geräte aus seiner Küche ausgetauscht hat.Die alten Geräte also in Ihre gekaufte Küche und die neueren
Geräte in seine Küche.Da können Sie also nichts unternehmen.Das kaputte Teil wurde Ihnen ja ersetzt.

Gruss SAMMY1

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"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12984 Beiträge, 4417x hilfreich)

@sammy1:

Wenn das tatsächlich so zutrifft, dann hätte aber m.E. der Vermieter sehr wohl auf diesen Umstand hinweisen müssen. Wenn ich eine gebrauchte Küche kaufe und mir gesagt wird, diese sei 3 Jahre alt, dann kann ich sehr wohl davon ausgehen, dass dieses Alter für sämtliche Bestandteile der Küche, als auch die eingebauten Geräte zutrifft. Es sei denn, mir wird etwas anderes gesagt. Niemand muss m.E. damit rechnen, dass die E-Geräte in einer Küche älter sind, als die Küche selber.

Da ein Altersunterschied von 6 Jahren auch nicht gerade unerheblich ist, denke ich schon, dass hier die Möglichkeit der Anfechtung und nachträglichen Preisminderung gegeben ist. Problem ist natürlich wieder einmal, den Beweis zu erbringen, dass die Küche tatsächlich als 3 Jahre alt verkauft wurde. Wenn der Vertrag dazu nichts aussagt, dürfte das sehr schwierig werden.

Gruß,

Axel.

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 650x hilfreich)

@AxelK: genau so ist es, "wie beweise ich es..."

@Badefrosch: Wenn Sie unterschrieben haben, dass Sie die Küche übernehmen, wie besehen und kein Alter im Vertrag steht, haben Sie ganz schlechte Karten.

Es sei denn, Sie können die "vorsätzliche Täuschung" beweisen.

Es sei gleich erwähnt, dass der Ehepartner od.dgl. zur Bezuegung eine denkbar schlechte Variante wäre.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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