Küche Rücktritt vom Kaufvertrag bei Finanzierung

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
unitist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche Rücktritt vom Kaufvertrag bei Finanzierung

Liebe Leser,

vor einigen Tagen hatte ich ein Beratungsgespräch zu einem Küchenkauf. Die Verkäuferin war sehr nett und hatte gute Vorschläge zur Küchenplanung. Leider hat sich aber auch die mafiöse Verkaufspraxis beim Küchenverkauf bestätigt ( Preis 30000, Aktionspreis 25000, Sonderpreis 22000) Da ich die Planungsunterlagen benötigte, wurde ich ein wenig überrumpelt und genötigt den sog. "Vorvertrag" zu unterschreiben, der sich jedoch als kompletter Kaufvertrag herausstellt. Nun hatte ich mir, da mir das Angebot doch etwas überteuert vorkam, Vergleichsangebote eingeholt und siehe da, die exakt identische Küche gibt es auch ein paar Tausend Euro billiger. Da es sich um einen Vertrag handelt, der im Möbelhaus vor Ort abgeschlossen worden ist, gibt es ja kein Widerrufsrecht. Jedoch steht unter Zahlungsplan: Finanzierungsvertrag. Meines Erachtens bedeutet dies (und so war es auch beabsichtigt), dass der Vertrag mit einer Finanzierung gekoppelt ist und diese ja widerrufen werden kann und damit auch der Kaufvertrag. Liege ich damit richtig?
Der Finanzierungsvertrag hingegen ist noch nicht abgeschlossen worde. Muss erst dieser Vertrag eingegangen werden und dann widerrufen werden um damit auch den Kauf zu widerrufen? Leider konnte ich zu dieser Konstellation keine Angaben im Internet finden. Ich wäre sehr dankbar für Informationen diesbezüglich, insbesondere da der Küchenkauf sehr intransparent geworden ist und die Verkaufsstrategien teilweise wirklich grenzwertig sind und viele Menschen sich diesem Problem stellen müssen.

Hier der Kaufvertrag: https://www.dropbox.com/s/uphw4zwonj7dmb3/K%C3%BCche%20Unterlagen%20original_geschw%C3%A4rzt-erste%20Seite.pdf?dl=0

Besten Dank im Voraus,

Unitist

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Hallo

1. Da steht doch ganz klar Kaufvertrag in der Überschrift - nicht Vorvertrag oder irgendwas anderes.
2. Von einer vereinbarten Finanzierung steht da nichts.
3. Kaufvertrag heist erst einmal - Ware gegen Bezahlung. Die Bezahlung kann auch eine Finanzierung sein (oder Teilfinanzierung) - aber falls diese (warum auch immer z.b. Schufa Eintrag ) nicht zustande kommt, macht das den Kaufvertrag nicht automatisch ungültig - außer im Kaufvertrag wurde das explizit vereinbart.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Das ist ein normaler Kaufvertrag, wie in der Überschrift zu lesen ist.

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von unitist):
Muss erst dieser Vertrag eingegangen werden und dann widerrufen werden um damit auch den Kauf zu widerrufen?

Nö, wenn du die Finanzierung widerrufst, widerrufst du nur die Finanzierung.
Nicht aber den Kauf der Küche.
Der Kaufvertrag über die Küche kann nicht widerrufen werden.

Herzlichen Glückwunsch zum Kauf der neuen Küche.

-- Editiert von Seb_Weniger am 11.09.2017 12:42

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Ohadle):
1. Da steht doch ganz klar Kaufvertrag in der Überschrift - nicht Vorvertrag oder irgendwas anderes.
2. Von einer vereinbarten Finanzierung steht da nichts.
3. Kaufvertrag heist erst einmal - Ware gegen Bezahlung. Die Bezahlung kann auch eine Finanzierung sein (oder Teilfinanzierung) - aber falls diese (warum auch immer z.b. Schufa Eintrag ) nicht zustande kommt, macht das den Kaufvertrag nicht automatisch ungültig - außer im Kaufvertrag wurde das explizit vereinbart.

Ergänzend: wenn denn ein Finanzierungsvertrag bestünde, dann könnte man diese wiederrufen und der Kaufvertrag wäre dann ebenfalls widerrufen wenn es verbundene Verträge sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
unitist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir leider schon klar dass es sich nicht um einen "Vorvertrag" handelt sondern um einen ganz normalen Kaufvertrag.. Bei Zahlungsplan steht jedoch Finanzierungsvertrag, was für mich eben eigentlich schon eine Verbindung von Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag darstellt und somit widerrufen werden kann, so wie auch hier beschrieben:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-(Kueche)-bei-0-Finanzierung--f293208.html

Die Frage ist, was würde im Kaufvertrag bei Zahlungsplan stehen, wenn der Preis bar bezahlt wird oder mit Kreditkarte..
Natürlich gibt es auch die Bestpreisgarantie, die angeblich den gleichen Preis garantiert, falls man die Küche woanders günstiger findet.

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#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von unitist):
Natürlich gibt es auch die Bestpreisgarantie, die angeblich den gleichen Preis garantiert, falls man die Küche woanders günstiger findet.


Dann ist das vielleicht noch eine Möglichkeit den Preis zu mindern oder sogar den Kaufvertrag aufzuheben. Das hängt dann aber maßgeblich von den Bestimmungen dieser Garantie ab. Zudem könnte ich mir vorstellen, dass es Probleme geben wird, ob die von Ihnen gefundene, günstigere Küche wirklich - identisch- zu der von Ihnen gekauften ist.


-- Editiert von Guruhu am 11.09.2017 14:33

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#7
 Von 
unitist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

bei dem Konkurrenzangebot handelt es sich tatsächlich um die identische Küche des gleichen Herstellers mit den identischen Elektrogeräten.

Falls der Kaufvertrag in jedem Fall gültig wäre und die Finanzierung ein eigenständiger Vertrag, würde das ja auch bedeuten, dass bei einer Verwehrung der Finanzierung (Schufa, laufende Kredite etc.) der Kunde das Geld trotzdem bezahlen müsste, was er ja eben nicht kann, sonst hätte er nicht finanziert.

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#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von unitist):
bei dem Konkurrenzangebot handelt es sich tatsächlich um die identische Küche des gleichen Herstellers mit den identischen Elektrogeräten.


Das bedeutet sie haben die Küche"von der Stange" gekauft? Sehr ungewöhnlich, in solch einer Preisklasse. Oder bauen Sie Ihr Haus um die Küche herum?
Ich würde mir von dem besseren Angebot auf jeden Fall ein schriftliches Angebot geben lassen, wo möglichst Alle Informationen festgehalten sind. E-Geräte, Maße, Preise, Formen, Oberflächen...

Zitat (von unitist):
dass bei einer Verwehrung der Finanzierung (Schufa, laufende Kredite etc.) der Kunde das Geld trotzdem bezahlen müsste, was er ja eben nicht kann, sonst hätte er nicht finanziert.

Deswegen kümmert man sich VOR Abschuss eines Kaufvertrages um das Vorhandensein des notwendigen Geldes. Oder man füllt im Möbelhaus bei deren Hausbank einen Kreditantrag ab. Dann handelt es sich um ein Verbundgeschäft.

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#9
 Von 
unitist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte die Möglichkeit über einen Umweg ein neues Angebot für die exakt gleiche Küche wie sie geplant wurde zu bekommen. Die Finanzierung läuft ja eben über das Möbelhaus und die Hausbank des Möbelhauses..

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von unitist):
Die Finanzierung läuft ja eben über das Möbelhaus und die Hausbank des Möbelhauses.

Nur das ist eben ein gesonderter Vertrag, oder wurde der Kreditvertrag schon ausgefüllt?
Zitat (von unitist):
Falls der Kaufvertrag in jedem Fall gültig wäre und die Finanzierung ein eigenständiger Vertrag, würde das ja auch bedeuten, dass bei einer Verwehrung der Finanzierung (Schufa, laufende Kredite etc.) der Kunde das Geld trotzdem bezahlen müsste, was er ja eben nicht kann, sonst hätte er nicht finanziert.

Genau, wenn die Bank ablehnt müsste man sich an die eigene Hausbank wenden.

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