Küche gekauft, vom kauf zurücktreten

2. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
crazy16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche gekauft, vom kauf zurücktreten

Hallo,

also ich habe mir gestern (01.03.05) eine Küche gekauft bzw. bestellt. Doch leider habe ich mich bei den finnanzen verschätzt, und kann die Küche nicht finnanzieren.

Ich hab bei dem Unternehmen angerufen und gefragt ob ich vom kaufvertrag zurücktretten dürfte, doch die meinten das eine Stonrogebühr von 25 % des kaufpreises anfallen würden.

Muss ich diese Stornogebühren bezahlen ?...es ist doch mal gerade EIN Tag vergangen.

Bitte um eure Hilfe

Mfg.

Probleme nach Kauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ein Recht auf Rücktritt gibt es nicht. ( Im Laden)
Demnach hat man Ihnen ein Kulanzangebot gemacht, das Sie nun entweder annehmen,nachverhandeln oder ablehnen können.

Wenn Sie ablehnen müssen Sie allerdings die Küche bezahlen.

Ansonsten kann der Händler nichts dafür wenn Sie Ihre Finanzen nicht unter Kontrolle haben.

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"kampf den borg"

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#2
 Von 
crazy16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also gibt es keine Möglichkeit für mich vom Kauf zurückzutretten, ohne die Stornogebühren zu zahlen.

Dachte es gibt sowas wie ein 14 tage Rückgaberecht, wie in einem Geschäft.

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Die gibt es im Geschäft eben nicht. Außer bei Ratenzahlungsverträgen.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

gibt es nicht,gab es noch nie !

Allerdings dürfen Sie sich zu ca. 90 % der Bevölkerung zählen die falsch informiert ist ( seufz)

Lilicat - Händler :-(

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"kampf den borg"

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Wobei es auch immer Kulanz geben kann. Je nach Kunde.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

ja, Mahnmann, aber das ist nun mal eine Kulanz des Händlers,machen wir auch mal.

Dann wäre es nur schön wenn die Kunden dies auch als Kulanz anerkennen und ich mir nicht jeden Tag irgendeinen Mist anhören müsste was meine Mitarbeiter angeblich müssen.

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"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Das kenn ich gut. :)


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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#8
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

Hallo!

Bevor Sie aufgeben, würde ich an Ihrer Stelle aber nochmal die AGB des Händlers lesen.

Ein großer Küchenhändler in meiner Nähe hat nämlich so eine Rücktrittsregelung in seinen AGBs drin, auch wenn er dies gar nicht hätte anbieten müssen (Z.B. bei Fionanzierung oder so).


Gruß
Harry!

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#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Richtig, abweichende AGB' gibt es auch - allerdings steht da wahrscheinlich der Punkt Stornogebühr drin.
@mahnmann: "seufz", und ich muss am Wochenende auf einer Berliner Computermesse wieder den Mist anhören.

"Hab ich 2 Jahre Garantie?"

und wenn es mir nicht gefällt,kann ich es ja zurückgeben"

.......:(

-----------------
"kampf den borg"

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Lässt sich doch beides schön knapp beantworten: NEIN! ;)

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