Hallo,
also ich habe mir gestern (01.03.05) eine Küche gekauft bzw. bestellt. Doch leider habe ich mich bei den finnanzen verschätzt, und kann die Küche nicht finnanzieren.
Ich hab bei dem Unternehmen angerufen und gefragt ob ich vom kaufvertrag zurücktretten dürfte, doch die meinten das eine Stonrogebühr von 25 % des kaufpreises anfallen würden.
Muss ich diese Stornogebühren bezahlen ?...es ist doch mal gerade EIN Tag vergangen.
Bitte um eure Hilfe
Mfg.
Küche gekauft, vom kauf zurücktreten
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Ein Recht auf Rücktritt gibt es nicht. ( Im Laden)
Demnach hat man Ihnen ein Kulanzangebot gemacht, das Sie nun entweder annehmen,nachverhandeln oder ablehnen können.
Wenn Sie ablehnen müssen Sie allerdings die Küche bezahlen.
Ansonsten kann der Händler nichts dafür wenn Sie Ihre Finanzen nicht unter Kontrolle haben.
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"kampf den borg"
Also gibt es keine Möglichkeit für mich vom Kauf zurückzutretten, ohne die Stornogebühren zu zahlen.
Dachte es gibt sowas wie ein 14 tage Rückgaberecht, wie in einem Geschäft.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die gibt es im Geschäft eben nicht. Außer bei Ratenzahlungsverträgen.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
gibt es nicht,gab es noch nie !
Allerdings dürfen Sie sich zu ca. 90 % der Bevölkerung zählen die falsch informiert ist ( seufz)
Lilicat - Händler :-(
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"kampf den borg"
Wobei es auch immer Kulanz geben kann. Je nach Kunde.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
ja, Mahnmann, aber das ist nun mal eine Kulanz des Händlers,machen wir auch mal.
Dann wäre es nur schön wenn die Kunden dies auch als Kulanz anerkennen und ich mir nicht jeden Tag irgendeinen Mist anhören müsste was meine Mitarbeiter angeblich müssen.
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"kampf den borg"
Das kenn ich gut.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Hallo!
Bevor Sie aufgeben, würde ich an Ihrer Stelle aber nochmal die AGB des Händlers lesen.
Ein großer Küchenhändler in meiner Nähe hat nämlich so eine Rücktrittsregelung in seinen AGBs drin, auch wenn er dies gar nicht hätte anbieten müssen (Z.B. bei Fionanzierung oder so).
Gruß
Harry!
Richtig, abweichende AGB' gibt es auch - allerdings steht da wahrscheinlich der Punkt Stornogebühr drin.
@mahnmann: "seufz", und ich muss am Wochenende auf einer Berliner Computermesse wieder den Mist anhören.
"Hab ich 2 Jahre Garantie?"
und wenn es mir nicht gefällt,kann ich es ja zurückgeben"
.......:(
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"kampf den borg"
Lässt sich doch beides schön knapp beantworten: NEIN!
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