Küchenkauf // Verspätete Lieferung - Überbrückungslösungen

26. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Käufer1283
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küchenkauf // Verspätete Lieferung - Überbrückungslösungen

Hallo ins Forum folgende Situation sorgt bei uns aktuell für graue Haare:


Wir haben im Dezember 2020 im Küchenstudio ein Einbauküche anhand von Bauplänen unseres Eigenheims planen lassen und gekauft / beauftragt. Im Vertrag wurde eine Lieferung und Montage der Küche von ca. KW34 besprochen und festgehalten.

Im April 2021 haben wir 50% der Gesamtkosten als Anzahlung geleistet.

Das Küchenaufmaß konnte auf Grund von Bauverzug erst in der ersten Juliwoche durchgeführt werden.

Nach dem Aufmaß wurde uns mitgeteilt das die Küche in ca. KW 43 geliefert und montiert wird.
Begründung der Veränderung des Lieferdatums ist das späte Aufmaß und aktuell längere Lieferzeiten beim Hersteller.

Für uns war nicht klar / ersichtlich das die Küchenteile trotz übermittelter Baupläne erst nach Aufmaß bestellt wird.
Der Verkäufer beruft sich auf den Satz aus dem Kaufvertrag:

"Sollten sich durch das Aufmaß an Ort und Stelle Abänderungen ergeben, bin ich damit einverstanden, dass eine Preisdifferenz nachberechnet oder gutgeschrieben wird.

Das allein macht deutlich, dass ein Aufmaß von Nöten ist. "


Wir wurden erst zur Mitteilung des endgültigen Liefertermins auf die aktuell längere Lieferzeit hingewiesen.

Wir baten den Verkäufer um eine Überbrückungslösung der uns bevorstehenden 2 Monate.
Angeboten wurde uns ein Spülenschrank mit Kühlschrank und 2 Herdplatten.

Diese Lösung ist für uns als Familie für 2 Monate nicht akzeptabel.
Wir bräuchten zumindest noch einen weiteren Schrank mit Schüben (Töpfe Geschirr Besteck) und einen Leerschrank für den Backofen (den wir selber besitzen) darauf geht der Verkäufer aber nicht ein.

Er beruft sich darauf das sie als Küchenstudio nichts falsch gemacht haben, gesteht maximal eine fehlende frühzeitige Kommunikation der verlängerten Lieferzeit ein. Die Überbrückung mit der Leihküche wäre nur aus Kulanz.

Was haben wir hier für rechtlich richtige Möglichkeiten um eine adäquate Überbrückungslösung zu bekommen oder bei der finalen Restzahlung Abzüge geltend zu machen (eine adäquate Überbrückungslösung wäre uns am liebsten)?

Ist die Herangehensweise des Küchenstudios so rechtlich richtig? Eine Angabe der Lieferzeit mit ca. darf doch sicher nicht um 9 Wochen schwanken?

Bei der Übermittlung des neuen Liefertermins KW 43 wurde in den Unterlagen ein vorraussichtlich in den Text hinzugefügt. Ist es möglich diesen Termin von dem Verkäufer verbindlich zugesagt zu bekommen?

Wir freuen uns auf Antworten und Hilfestellungen, gerne inkl. Gesetzesverweis.
Sollten noch Informationen für eine Beantwortung fehlen gerne fragen.
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Käufer1283):
Für uns war nicht klar / ersichtlich das die Küchenteile trotz übermittelter Baupläne erst nach Aufmaß bestellt wird.

Ja, wie soll es denn sonst gehen? Ist doch logisch, das man bei einer Maßanfertigung erst ausmessen kann, wenn der Raum fertig ist.



Zitat (von Käufer1283):
Wir wurden erst zur Mitteilung des endgültigen Liefertermins auf die aktuell längere Lieferzeit hingewiesen.

Was möchte man damit sagen?



Zitat (von Käufer1283):
Eine Angabe der Lieferzeit mit ca. darf doch sicher nicht um 9 Wochen schwanken?

Aber sicher doch. Genau das ist der Sinn von unverbindlichen Lieferterminen.



Zitat (von Käufer1283):
st es möglich diesen Termin von dem Verkäufer verbindlich zugesagt zu bekommen?

Klar - wenn er geistig unzurechnungsfähig ist, könnte er das machen.
Solche Termine zu fixieren war früher schon schwer, aber in der aktuellen Situation wird es fast unmöglich ( es sein denn der Verkäufer hätte schon alles im Lager parat stehen).



Zitat (von Käufer1283):
Die Überbrückung mit der Leihküche wäre nur aus Kulanz.

Das würde ich auch so sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Käufer1283):
Ist die Herangehensweise des Küchenstudios so rechtlich richtig? Eine Angabe der Lieferzeit mit ca. darf doch sicher nicht um 9 Wochen schwanken?


Die Lieferzeit verzögert sich, weil

Zitat (von Käufer1283):
Das Küchenaufmaß konnte auf Grund von Bauverzug erst in der ersten Juliwoche durchgeführt werden.


Wann war denn der ursprüngliche Termin fürs Aufmaß?
Ich kann hier keinen Fehler des Küchenstudios erkennen. Und das Lieferzeiten nicht verbindlich angegeben werden (können), ist normal.

Btw.:
Zitat (von Käufer1283):
Angeboten wurde uns ein Spülenschrank mit Kühlschrank und 2 Herdplatten.


Das ist sehr kulant. Es ist doch nicht Aufgabe des Küchenstudios, eure Verzögerungen aufzufangen.

Zitat (von Käufer1283):
Was haben wir hier für rechtlich richtige Möglichkeiten um eine adäquate Überbrückungslösung zu bekommen oder bei der finalen Restzahlung Abzüge geltend zu machen


Sofern die neue Küche frei von Mängeln ist, besteht kein Grund etwas abziehen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Käufer1283):
Das Küchenaufmaß konnte auf Grund von Bauverzug erst in der ersten Juliwoche durchgeführt werden.
Ja, so ist das leider. Mit eurem Bauverzug beginnt die Verschiebungszeitschiene und endet mit dem Ende des Lieferkettenverzuges.
Das Küchenstudio hat Einzug/Aufmaß in KW x geplant. Lieferung dann unverbindlich in KW 34.
Schon ohne Pandemie und Lieferverzug brauchten Küchenbauer ca. 8-10 Wochen.
Zitat (von Käufer1283):
Begründung der Veränderung des Lieferdatums ist das späte Aufmaß und aktuell längere Lieferzeiten beim Hersteller.
Absolut verständliche Begründung. Jede Importschraube hat jetzt längere Lieferzeiten, deshalb kommt der gesamte *** nicht zum Kunden.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/containerstau-china-ningbo-lieferketten-hapag-lloyd-101.html

Zitat (von Käufer1283):
Ist die Herangehensweise des Küchenstudios so rechtlich richtig?
Ich meine, ja. Was hätte es euch gebracht, wenn das Küchenstudio die lange Lieferzeit eher mitgeteilt hätte?
Ich würde das Kulanz-Überbrückungsangebot annehmen und eben für den Backofen n` Umhüllungsteil aus der Möbelfundgrube kaufen (falls es dort noch was gibt). Es wird doch wegen Lieferverzug sogar schon seit Monaten fast jede *Ausstellung* leergekauft.
Zitat (von Käufer1283):
Ist es möglich diesen Termin von dem Verkäufer verbindlich zugesagt zu bekommen?
Er weiß nicht, wann die nötigen Teile angeliefert werden. Warum sollte er verbindliche Termine geben?
Aber fragen kostet nichts :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Käufer1283):
Was haben wir hier für rechtlich richtige Möglichkeiten um eine adäquate Überbrückungslösung zu bekommen
Keine

Zitat (von Käufer1283):
bei der finalen Restzahlung Abzüge geltend zu machen
derzeit auch keine

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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