Hallo zusammen,
wir haben vor einiger Zeit eine Musterküche gekauft, und haben eine Anzahlung gemacht. Kaufvertrag ist vorhanden. Diese Küche konnte uns aber hinterher doch nicht geliefert werden. Uns wurde dann eine andere Küche angeboten womit wir einverstanden waren. Für die neue "Ersatzküche" haben wir keinen Kaufvertrag bekommen. Wir haben lediglich die Anzahlung für die "alte" Küche zurückerhalten und eine neue Anzahlung für die "Ersatzküche" geleistet.
Die Frage ist nun: Ist der Kaufvertrag von der alten Küche durch Rückerstattung der Anzahlung nichtig, oder muss man einen schriftliche Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag haben?
Grüße,
MS
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Küchenkauf - Vertrag ungültig?
6. September 2011
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Frage vom 6. September 2011 | 20:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küchenkauf - Vertrag ungültig?
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#2
Antwort vom 7. September 2011 | 16:15
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
Insbesondere, dass die Anzahlung für die Erstküche erstattet worden ist, belegt die Aufhebung des Erstkaufes.
Für sich alleine nicht, in der Gesamtschau sicherlich.
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#4
Antwort vom 8. September 2011 | 14:50
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
Dafür brauchst du aber die Gesamtschau. Nur die Rücküberweisung einer Anzahlung allein ist kein Anscheinsbeweis für die Aufhebung eines Kaufvertrages, sonst könnte sich jeder VK bei solchen Verträgen problemlos vom Vertrag lösen, indem er die Anzahlung zurücküberweist und behauptet "wir haben uns auf Aufhebung geeinigt".
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