Hallo liebes 123recht.de-Forum,
wir haben uns im Juli eine Küche beim Möbelhaus *** für 8.000€ von ************ gekauft.
Aufgebaut wurde die Küche dann am 21. September 2018. Bestellt hatten wir eine L-Küche mit einem abschließenden Theken-Aufsatz.
Der Theken-Aufsatz konnte wegen falsch gelieferter Füße zu diesem Zeitpunkt nicht montiert werden, sollte aber nachgeholt werden. Mitte Oktober kam dann ein neues Team zum Aufbau der Theke. Diese hatten allerdings keinen Aufbauplan und mussten ebenso später feststellen, dass die Theke im Lager falsch vormontiert wurde.
Nun war *** heute, am 29. November erneut bei uns, um die Theke final fertigzustellen. Auch dieses Mal waren die Kollegen ohne Plan unterwegs und erwarteten von mir ihnen zu sagen, wie die Theke aufgebaut werden soll. Nachdem die Theke dann aufgebaut war und die Handwerker weg waren, habe ich die Theke dann nochmal mit unseren Unterlagen verglichen und gesehen, dass hier die beiden zu installierenden Füße gänzlich fehlen und die Theke eigentlich vom Küchenplaner versetzt geplant wurde. Nun steht sie aber Plan und verfehlt ihren Zweck.
*** muss nun ein viertes Mal zu uns ausrücken, um die Theke nochmals zu korrigieren und ordentlich aufzustellen.
Der Kundenservice von *** ist dabei mehr als mangelhaft und unfreundlich. Selbst der Handwerker hat sich absolut negativ über *** geäußert.
Nun unsere Frage: Welchen rechtlichen Anspruch haben wir auf Schadensersatz, Minderung des Kaufbetrages, etc.? Alleine für beide erfolglosen Nachtermine musste ich zwei Urlaubstage opfern. Auch hat *** es innerhalb von 2 Monaten nicht geschafft uns eine fertige Küche hinzustellen.
Wir freuen uns auf eure Antworten.
-- Editiert von Moderator am 29.11.2018 19:49
Küchenkauf bei *** - auch nach 2. Mängelbeseitigung noch Mängel vorhanden
29. November 2018
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Frage vom 29. November 2018 | 11:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Küchenkauf bei *** - auch nach 2. Mängelbeseitigung noch Mängel vorhanden
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 29. November 2018 | 13:58
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Welchen finanziellen Schaden gab es denn? Du kannst da doch sicherlich den Schaden in Euro genau belegen oder?Zitat:Welchen rechtlichen Anspruch haben wir auf Schadensersatz
#2
Antwort vom 29. November 2018 | 15:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
Welchen finanziellen Schaden gab es denn? Du kannst da doch sicherlich den Schaden in Euro genau belegen oder?Zitat:Welchen rechtlichen Anspruch haben wir auf Schadensersatz
Naja, der Schaden an sich besteht darin, dass wir seit zwei Monaten eine unvollständige Küche haben und ich mir zwei Mal unnötigerweise Urlaub nehmen musste. Ob man hier den Schaden in Euro genau belegen kann, wage ich zu bezweifeln.
Mir geht es hauptsächlich darum, einen rechtlichen Anspruch auf eine "Entschädigung" zu haben. Zur Kundenzufriedenheit läuft bei deren Kundenservice nämlich garnichts.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. November 2018 | 15:38
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Da habe ich gelinde Zweifel an Schadensersatz, denn wenn das so war
, dann ist man nach Deinen Wünschen vorgegangen. Bleiben noch die fehlenden Füße ... Na hoffentlich wurde die Abnahme nicht komplett quittiert.Zitat:erwarteten von mir ihnen zu sagen, wie die Theke aufgebaut werden soll.
#4
Antwort vom 29. November 2018 | 20:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitaterwarteten von mir ihnen zu sagen, wie die Theke aufgebaut werden soll. :
Und das hat man getan?
Wie genau?
Zitatder Schaden an sich besteht darin, dass wir seit zwei Monaten eine unvollständige Küche haben :
Da beträgt der Schaden wohl 0 EUR.
ZitatOb man hier den Schaden in Euro genau belegen kann, wage ich zu bezweifeln. :
Verkürzt:
Wenn man Schadenersatz durchsetzten will, setzt das in der Regel einen konkreten Schaden voraus.
Ohne Schaden keinen Ersatz.
-- Editiert von Harry van Sell am 29.11.2018 20:07
#5
Antwort vom 30. November 2018 | 09:30
Von
Status: Schlichter (7244 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:Naja, der Schaden an sich besteht darin, dass wir seit zwei Monaten eine unvollständige Küche haben und ich mir zwei Mal unnötigerweise Urlaub nehmen musste. Ob man hier den Schaden in Euro genau belegen kann, wage ich zu bezweifeln.
Das ist ärgerlich, aber eine gewisse Mitwirkungspflicht hat man allerdings auch in so einer Sache. Ich würde in so einem Falle versuchen, über Kulanz etwas zu bewegen.
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