Küchenkauf bei *** - auch nach 2. Mängelbeseitigung noch Mängel vorhanden

29. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
oliver2811
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Küchenkauf bei *** - auch nach 2. Mängelbeseitigung noch Mängel vorhanden

Hallo liebes 123recht.de-Forum,

wir haben uns im Juli eine Küche beim Möbelhaus *** für 8.000€ von ************ gekauft.

Aufgebaut wurde die Küche dann am 21. September 2018. Bestellt hatten wir eine L-Küche mit einem abschließenden Theken-Aufsatz.

Der Theken-Aufsatz konnte wegen falsch gelieferter Füße zu diesem Zeitpunkt nicht montiert werden, sollte aber nachgeholt werden. Mitte Oktober kam dann ein neues Team zum Aufbau der Theke. Diese hatten allerdings keinen Aufbauplan und mussten ebenso später feststellen, dass die Theke im Lager falsch vormontiert wurde.

Nun war *** heute, am 29. November erneut bei uns, um die Theke final fertigzustellen. Auch dieses Mal waren die Kollegen ohne Plan unterwegs und erwarteten von mir ihnen zu sagen, wie die Theke aufgebaut werden soll. Nachdem die Theke dann aufgebaut war und die Handwerker weg waren, habe ich die Theke dann nochmal mit unseren Unterlagen verglichen und gesehen, dass hier die beiden zu installierenden Füße gänzlich fehlen und die Theke eigentlich vom Küchenplaner versetzt geplant wurde. Nun steht sie aber Plan und verfehlt ihren Zweck.

*** muss nun ein viertes Mal zu uns ausrücken, um die Theke nochmals zu korrigieren und ordentlich aufzustellen.

Der Kundenservice von *** ist dabei mehr als mangelhaft und unfreundlich. Selbst der Handwerker hat sich absolut negativ über *** geäußert.

Nun unsere Frage: Welchen rechtlichen Anspruch haben wir auf Schadensersatz, Minderung des Kaufbetrages, etc.? Alleine für beide erfolglosen Nachtermine musste ich zwei Urlaubstage opfern. Auch hat *** es innerhalb von 2 Monaten nicht geschafft uns eine fertige Küche hinzustellen.

Wir freuen uns auf eure Antworten.

-- Editiert von Moderator am 29.11.2018 19:49

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Welchen rechtlichen Anspruch haben wir auf Schadensersatz
Welchen finanziellen Schaden gab es denn? Du kannst da doch sicherlich den Schaden in Euro genau belegen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oliver2811
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
Welchen rechtlichen Anspruch haben wir auf Schadensersatz
Welchen finanziellen Schaden gab es denn? Du kannst da doch sicherlich den Schaden in Euro genau belegen oder?


Naja, der Schaden an sich besteht darin, dass wir seit zwei Monaten eine unvollständige Küche haben und ich mir zwei Mal unnötigerweise Urlaub nehmen musste. Ob man hier den Schaden in Euro genau belegen kann, wage ich zu bezweifeln.

Mir geht es hauptsächlich darum, einen rechtlichen Anspruch auf eine "Entschädigung" zu haben. Zur Kundenzufriedenheit läuft bei deren Kundenservice nämlich garnichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da habe ich gelinde Zweifel an Schadensersatz, denn wenn das so war

Zitat:
erwarteten von mir ihnen zu sagen, wie die Theke aufgebaut werden soll.
, dann ist man nach Deinen Wünschen vorgegangen. Bleiben noch die fehlenden Füße ... Na hoffentlich wurde die Abnahme nicht komplett quittiert.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von oliver2811):
erwarteten von mir ihnen zu sagen, wie die Theke aufgebaut werden soll.

Und das hat man getan?
Wie genau?



Zitat (von oliver2811):
der Schaden an sich besteht darin, dass wir seit zwei Monaten eine unvollständige Küche haben

Da beträgt der Schaden wohl 0 EUR.



Zitat (von oliver2811):
Ob man hier den Schaden in Euro genau belegen kann, wage ich zu bezweifeln.

Verkürzt:
Wenn man Schadenersatz durchsetzten will, setzt das in der Regel einen konkreten Schaden voraus.
Ohne Schaden keinen Ersatz.




-- Editiert von Harry van Sell am 29.11.2018 20:07

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Naja, der Schaden an sich besteht darin, dass wir seit zwei Monaten eine unvollständige Küche haben und ich mir zwei Mal unnötigerweise Urlaub nehmen musste. Ob man hier den Schaden in Euro genau belegen kann, wage ich zu bezweifeln.


Das ist ärgerlich, aber eine gewisse Mitwirkungspflicht hat man allerdings auch in so einer Sache. Ich würde in so einem Falle versuchen, über Kulanz etwas zu bewegen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen