Küchenmaschine innerhalb von 4 Monaten defekt - Hersteller verweigert Reparatur/Ersatzlieferung

8. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
jolinchenx3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Küchenmaschine innerhalb von 4 Monaten defekt - Hersteller verweigert Reparatur/Ersatzlieferung

Hallo zusammen,

am 29.12.2019 habe ich über Lidl Online die Küchenmaschine "Monsieur Cuisine Connect" bestellt. Erhalten habe ich diese Anfang Januar 2020.

Nach nur ca. 5 maligem Nutzen ist das Gehäuse an der Seite einfach eingerissen (wahrscheinlich bei Inbetriebnahme durch das Hin- und Herwackeln des Gerätes). Entdeckt habe ich den Riss am 25.04.2020.

Sofort habe ich Lidl kontaktiert, damit der NICHT eigenverschuldete Schaden behoben wird. Lidl hat das Ganze dann direkt an den Hersteller der Küchenmaschine (HOYER Handel GmbH) weitergeleitet. Und dieser HOYER Handel GmbH schrieb am 13.05.20 tatsächlich:
"(...) nach Bewertung der uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dem geschilderten Defekt um keinen Garantieschaden. Im Rahmen der üblichen Nutzung und unter Beachtung der Hinweise in der Bedienungsanleitung kann der geschilderte Defekt nicht auftreten. "

Daraufhin habe ich denen noch mal geantwortet, dass ich das Gerät üblich genutzt habe und auch die Bedienungsanleitung vorher gelesen habe. (Und gefragt, ob die denken, dass ich mit einem Hammer gegen das Gerät geschlagen habe, konnte mir das bei so einer dämlichen Antwort nicht verkneifen...)

Daraufhin bekam ich am 26.05.20 wieder dieselbe Antwort, dass es sich um keinen Garantieschaden handelt, da ich das Gerät nicht korrekt genutzt hätte.

Mittlerweile haben wir jetzt schon Juni und ich bin noch nicht weitergekommen.

Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll. Das Gerät kann derzeit noch genutzt werden, aber ich denke, dass irgendwann das Gehäuse wahrscheinlich komplett reißt und dann kann ich das Gerät gar nicht mehr benutzen.

Hätte hier Lidl nicht als erstes für die Gewährleistung aufkommen müssen? Die haben mein Anliegen ja direkt an den Hersteller weitergeleitet.
Ich habe doch einen Anspruch auf Nachbesserung - sprich Reparatur/ Ersatzlieferung, oder?

Ich bin so sauer, das Gerät hat schließlich 349 € gekostet.
Kann mir jemand helfen, was ich in diesem Fall noch machen kann?

Vielen Dank und viele Grüße




-- Editiert von jolinchenx3 am 08.06.2020 11:44

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Teile Deinem Vertragspartner mit, das Du dei gesetzliche Mängelhaftung beanspruchst und nicht irgend eine Garantie.
Man möge bitte entsprechend der Beweislastumkehr eine substantierte Begründung liefern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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