Hallo,
wir wollen uns aktuell einen neuen Backofen mit Dampffunktion kaufen.
Wir haben bei Kleinanzeigen einen gefunden. Der Artikel ist als Neu deklariert. Er soll 2500€ kosten.
Der Account des Verkäufers ist als "privater Verkäufer" gekennzeichnet. Der Verkäufer verkauft aktuell gerade 3 Hochwertige und als neu deklarierte Backöfen.
Ich habe den Verkäufer angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
"Guten Tag Markus,
dies ist ein Privatkauf ohne Rechnung und Garantie.
Für einen Preis von 2700,- erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung.
Abholung wäre mir sehr recht, da das Gerät in einer Musterküche eingebaut ist und somit nicht mehr original Verpackt.
Das Gerät ist neu und wurde noch nie benutzt, ist bei uns nur im Demo Modus, kann aber gerne getestet werden.
Es wird verkauft, da Miele das Design geändert hat.
Grüße"
Der Name des Verkäufers passt auch mit dem Inhaber eines Küchenstudios zusammen.
Darf ein Inhaber des Küchenstudios ein Ausstellungsgerät aus einer Musterküche als privat anbieten und auch mit Rechnung, dann aber teurer?
Wenn ich mir das Gerät zuschicken lasse, aber ohne Rechnung, also für 2500€, kann ich hinterher noch eine Rechnung nachfordern? Denn privat scheint mir das nicht zu sein.
Vielen Dank euch!
Küchenstudio verkauft als Privatperson
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Eine Quittung über den Kauf muss er Dir sowieso geben, auch als Privatverkäufer.
Die Gewährleistung kann man auch als Privatverkäufer nur mit einem schriftlichen Vertrag ausschließen. Theoretisch geht das zwar auch mündlich, aber das ist für den Verkäufer kaum beweisbar.
Zitat:Wenn ich mir das Gerät zuschicken lasse, aber ohne Rechnung, also für 2500€, kann ich hinterher noch eine Rechnung nachfordern?
Was ist denn so wichtig an der Rechnung? Mir wäre die Gewährleistung viel wichtiger.
Ich würde das Ganze allerdings auch als gewerblich sehen.
ZitatWenn ich mir das Gerät zuschicken lasse, aber ohne Rechnung, also für 2500€, kann ich hinterher noch eine Rechnung nachfordern? :
Ja fordern kann man ... nur da es keinen Rechtsanspruch auf eine Rechnung gibt, kann der Verkäufer das ignorieren.
Zitatdies ist ein Privatkauf ohne Rechnung und Garantie. :
Steht das auch so in den Anzeigen? Wie ist da der Wortlaut des Ausschluss?
ZitatDarf ein Inhaber des Küchenstudios ein Ausstellungsgerät aus einer Musterküche als privat anbieten und auch mit Rechnung, dann aber teurer? :
Grundsätzlich ja. Wenn es denn aus seinen Privateigentum wäre.
Die E-Mail und die Auktionen zeigen aber das es das zu 99% nicht ist.
Ich würde das Gerät kaufen. Alle Beweise sichern und gut aufheben.
Wenn alles in Ordnung ist, ok, wenn nicht die gesetzliche Gewährleistung beanspruchen.
Der Verkäufer wird das dann eventuell nicht einsehen wollen, dann muss man das halt per Gericht klären lassen.
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Danke für eure Antworten.
Die Rechnung wäre insoweit wichtig, da ich damit bei Miele die Garantie auf 10 Jahre verlängern kann.
In der Anzeige wird nur der Artikel als „Neu und unbenutzt" beschrieben und dann folgt eine genaue Artikelbeschreibung.
Bei „Anbieter" steht: Der Klarname und „privater Anbieter"
Das Angebot für 200€ mehr auch eine Rechnung zu bekommen mit Gewährleistung habe ich dann per Nachricht bekommen.
Wenn da kein Ausschluss drinsteht, dann gilt eh die gesetzliche Mängelhaftung.
Ist halt die Frage, ob einem die 10 Jahre Garantie 200 EUR wert sind. Mir wären die es wert ...
Die 10 Jahre Garantie bekommt man nur wenn man diese bei Miele extra für 300€ dazu kauft.
Um das zu können benötigt man aber die Rechnung vom Hersteller welche nicht älter als 2 Jahre sein darf.
Wie hoch ist denn die Ersparnis zum Normalpreis? Ich denke hier ist irgendwann Ärger vorprogrammiert, wenn etwas sein sollte. In der Preisklasse sollte man sich überlegen, ob Geiz geil ist.
Die bekommst Du aber in Deinem Fall vom Verkäufer auch nicht! Wenn überhaupt, bekommst Du von ihm eine Rechnung über ein Gebrauchtgerät. Hilft Dir bzgl. Garantieverlängerung nicht.ZitatUm das zu können benötigt man aber die Rechnung vom Hersteller welche nicht älter als 2 Jahre sein darf. :
Du solltest dir alle Nachrichten abspeichern!!!ZitatDas Angebot für 200€ mehr auch eine Rechnung zu bekommen mit Gewährleistung habe ich dann per Nachricht bekommen. :
Der Verkäufer handelt unzweifelhaft gewerblich und versucht unerlaubterweise die Sachmängelhaftung zu umgehen.
Man kann also erst einmal "privat" kaufen und dann eine Rechnung einfordern. Das wird dem Verkäufer sicherlich nicht schmecken aber er dürfte hier am kürzeren Hebel sitzen.
Das ganze stinkt nicht nur nach Umgehung der Haftung, sondern zusätzlich auch noch nach Steuerhinterziehung. Ob man das gutheißt ist die eine Sache, dass das dann aber hier auch noch befürwortet und der TE zum Kauf ermutigt wird... Aber ja, der Verkäufer will hier sicherlich nur seinen Privatofen verkaufen...
Zitatsondern zusätzlich auch noch nach Steuerhinterziehung. :
Da gibt es keinen Anhaltspunkt für.
ZitatDas wird dem Verkäufer sicherlich nicht schmecken :
Mit Sicherheit nicht.
Zitataber er dürfte hier am kürzeren Hebel sitzen. :
Nö, die Forderung nach der Rechnung kann er komplett ignorieren.
Hallo,
danke für die Antworten.
Also lieber Finger weg?
Ich will keine Steuern hinterziehen. Doch finde ich es nicht fair vom Verkäufer zwei Angebote zu bekommen.
ZitatIch will keine Steuern hinterziehen :
Wenn, dann würde das höchstens der Verkäufer machen.
Aber außer den den (wilden) Phantasien des einen oder anderen gibt es hier keine Steuerhinterziehung.
Ausgeschlossen ist es natürlich nicht, 1% Restrisiko gibt es ja immer.
Das kann er zwar, würde ihn aber trotzdem nicht vor eventuellen "Gewährleistungsansprüchen" schützen. So macht man dem Verkäufer unmissverständlich klar, dass hier gar nicht privat ist (außer der Käufer).ZitatNö, die Forderung nach der Rechnung kann er komplett ignorieren. :
Und? Darum geht es dem TE doch gar nichtZitatDas kann er zwar, würde ihn aber trotzdem nicht vor eventuellen "Gewährleistungsansprüchen" schützen. So macht man dem Verkäufer unmissverständlich klar, dass hier gar nicht privat ist (außer der Käufer). :
Und ich sage: eine Rechnung erhält er vom Verkäufer nur über ein Gebrauchtgerät.ZitatDie 10 Jahre Garantie bekommt man nur wenn man diese bei Miele extra für 300€ dazu kauft. :
Um das zu können benötigt man aber die Rechnung vom Hersteller welche nicht älter als 2 Jahre sein darf.
ZitatDa gibt es keinen Anhaltspunkt für. :
Doch. Da gibt es sogar ganz schön viele Anhaltspunkte für. Die wird man jedoch in keinen theoretischen Überlegungen des HvS wiederfinden. Dazu braucht es dann doch ein wenig Realitätssinn.
Wie naiv muss (oder kann?) man denn bitte sein, das nicht zu erkennen?!
Ich würde von solchen Konstellationen grundsätzlich die Finger lassen, ja.ZitatAlso lieber Finger weg? :
Nein, das (rechtliche) Problem wäre hier eher beim Verkäufer. Man selbst als Käufer hintergeht hier eher jeden ehrlichen Käufer/Verkäufer. Quasi eine "Moralhinterziehung".ZitatIch will keine Steuern hinterziehen. Doch finde ich es nicht fair vom Verkäufer zwei Angebote zu bekommen. :
Man kann sich ja mal überlegen, wie es sein kann, dass man zwei Angebote bekommt. Aber klar, der Verkäufer würde den sicherlich ganz sauber als "Privatentnahme" deklarieren und ihn "privat" verkaufen. Sicherlich. Wer´s glaubt...
-- Editiert von NaibaF123 am 22.02.2021 16:58
ZitatDazu braucht es dann doch ein wenig Realitätssinn. :
Stimmt.
Hätte man den bzw. das Wissen wie es in Betrieben läuft, wüsste man das so Teile in den Büchern stehen - und das man da dann nicht mal eben einfach so was verschwinden lassen kann ohne das es spätestens bei der Prüfung auffällt.
Das Teil steht aber wahrscheinlich noch gar nicht in den Büchern. Im Regelfall ist es so, dass der Hersteller des Backofens diesen als unentgeltliche Leihgabe dem Küchenstudio zur Verfügung stellt. Nach einem definierten Zeitraum oder z.B. bei Modellwechsel wird das Gerät vom Hersteller abgeholt und evtl. ausgetauscht.ZitatHätte man den bzw. das Wissen wie es in Betrieben läuft, wüsste man das so Teile in den Büchern stehen - und das man da dann nicht mal eben einfach so was verschwinden lassen kann ohne das es spätestens bei der Prüfung auffällt. :
Statt der Abholung bestehen aber zwei Möglichkeiten:
a) Das Küchenstudio erwirbt den Backofen vom Hersteller zum Wiederverkauf.
b) Die Mitarbeiter / der Inhaber des Küchenstudios haben die Möglichkeit, den Backofen "privat" zu einem günstigen Preis vom Hersteller zu erweben. Und können diesen auch privat weiter verkaufen. (Man könnte dann ein Gewerbe unterstellen ... der Nachweis wird m.E. aber sehr schwierig.)
Seit wann kann ein Privatmensch Mehrwertsteuer ausweisen?
Macht doch hier niemand. Einfach nochmal lesen.ZitatSeit wann kann ein Privatmensch Mehrwertsteuer ausweisen? :
Aus dem ersten Post:
>>>dies ist ein Privatkauf ohne Rechnung und Garantie.
Für einen Preis von 2700,- erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung.<<<
ZitatDas Teil steht aber wahrscheinlich noch gar nicht in den Büchern. :
Also bei uns stehen auch die kostenlosen Leihgaben in den Büchern - einfach damit die nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden, falls man insolvent geht wegen der Aussonderung, ...
Und jetzt nochmal genau lesen ... und verstehen.ZitatAus dem ersten Post: :
>>>dies ist ein Privatkauf ohne Rechnung und Garantie.
Für einen Preis von 2700,- erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung.<<<
Stimmt schon. Aber Wert = 0 Euro.ZitatAlso bei uns stehen auch die kostenlosen Leihgaben in den Büchern - einfach damit die nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden, falls man insolvent geht wegen der Aussonderung, ... :
Und dass der Buchwert von 0€ nicht dem Realwert entspricht wird außen vor gelassen?
Wie man es dreht und wendet, welche Konstellation auch vorliegen mag (da wird es sicherlich nicht die eine geben), an irgendeiner Stelle wird der Ofen versteuert werden müssen, was er, de facto (so zeigt es die tägliche Realität) nicht wird. Hier versucht jemand auf Kosten der Gesellschaft ein Geschäft zu machen. Das ist, gerade in einem Forum wo sonst jeder Furz die Eintrittskarte zur Vorhölle darstellt, nun mal nicht akzeptabel.
Ja, weil es eine kostenlose Leihgabe ist. Der reale Wert ist als Inventar beim Hersteller in den Büchern.ZitatUnd dass der Buchwert von 0€ nicht dem Realwert entspricht wird außen vor gelassen? :
Unsinn.ZitatWie man es dreht und wendet, welche Konstellation auch vorliegen mag (da wird es sicherlich nicht die eine geben), an irgendeiner Stelle wird der Ofen versteuert werden müssen, was er, de facto (so zeigt es die tägliche Realität) nicht wird. :
ZitatWie man es dreht und wendet, welche Konstellation auch vorliegen mag (da wird es sicherlich nicht die eine geben), an irgendeiner Stelle wird der Ofen versteuert werden müssen :
Nein, da gibt es mit Sicherheit die eine oder andere wo er das nicht muss. Ist hier aber nicht relevant.
Zitatwas er, de facto (so zeigt es die tägliche Realität) nicht wird. :
Ok, man will also unbedingt eine Steuerhinterziehung sehen ... wenn das so ist, ok. Meinungsfreiheit ist ja absolut in Ordnung.
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