Küchenstudio verkauft als Privatperson

20. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)
Küchenstudio verkauft als Privatperson

Hallo,

wir wollen uns aktuell einen neuen Backofen mit Dampffunktion kaufen.
Wir haben bei Kleinanzeigen einen gefunden. Der Artikel ist als Neu deklariert. Er soll 2500€ kosten.

Der Account des Verkäufers ist als "privater Verkäufer" gekennzeichnet. Der Verkäufer verkauft aktuell gerade 3 Hochwertige und als neu deklarierte Backöfen.

Ich habe den Verkäufer angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

"Guten Tag Markus,
dies ist ein Privatkauf ohne Rechnung und Garantie.
Für einen Preis von 2700,- erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung.
Abholung wäre mir sehr recht, da das Gerät in einer Musterküche eingebaut ist und somit nicht mehr original Verpackt.
Das Gerät ist neu und wurde noch nie benutzt, ist bei uns nur im Demo Modus, kann aber gerne getestet werden.
Es wird verkauft, da Miele das Design geändert hat.
Grüße"


Der Name des Verkäufers passt auch mit dem Inhaber eines Küchenstudios zusammen.

Darf ein Inhaber des Küchenstudios ein Ausstellungsgerät aus einer Musterküche als privat anbieten und auch mit Rechnung, dann aber teurer?

Wenn ich mir das Gerät zuschicken lasse, aber ohne Rechnung, also für 2500€, kann ich hinterher noch eine Rechnung nachfordern? Denn privat scheint mir das nicht zu sein.

Vielen Dank euch!

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45406 Beiträge, 16156x hilfreich)

Eine Quittung über den Kauf muss er Dir sowieso geben, auch als Privatverkäufer.

Die Gewährleistung kann man auch als Privatverkäufer nur mit einem schriftlichen Vertrag ausschließen. Theoretisch geht das zwar auch mündlich, aber das ist für den Verkäufer kaum beweisbar.

Zitat:
Wenn ich mir das Gerät zuschicken lasse, aber ohne Rechnung, also für 2500€, kann ich hinterher noch eine Rechnung nachfordern?


Was ist denn so wichtig an der Rechnung? Mir wäre die Gewährleistung viel wichtiger.

Ich würde das Ganze allerdings auch als gewerblich sehen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38549x hilfreich)

Zitat (von so385153-48):
Wenn ich mir das Gerät zuschicken lasse, aber ohne Rechnung, also für 2500€, kann ich hinterher noch eine Rechnung nachfordern?

Ja fordern kann man ... nur da es keinen Rechtsanspruch auf eine Rechnung gibt, kann der Verkäufer das ignorieren.



Zitat (von so385153-48):
dies ist ein Privatkauf ohne Rechnung und Garantie.

Steht das auch so in den Anzeigen? Wie ist da der Wortlaut des Ausschluss?



Zitat (von so385153-48):
Darf ein Inhaber des Küchenstudios ein Ausstellungsgerät aus einer Musterküche als privat anbieten und auch mit Rechnung, dann aber teurer?

Grundsätzlich ja. Wenn es denn aus seinen Privateigentum wäre.
Die E-Mail und die Auktionen zeigen aber das es das zu 99% nicht ist.


Ich würde das Gerät kaufen. Alle Beweise sichern und gut aufheben.
Wenn alles in Ordnung ist, ok, wenn nicht die gesetzliche Gewährleistung beanspruchen.
Der Verkäufer wird das dann eventuell nicht einsehen wollen, dann muss man das halt per Gericht klären lassen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Die Rechnung wäre insoweit wichtig, da ich damit bei Miele die Garantie auf 10 Jahre verlängern kann.

In der Anzeige wird nur der Artikel als „Neu und unbenutzt" beschrieben und dann folgt eine genaue Artikelbeschreibung.

Bei „Anbieter" steht: Der Klarname und „privater Anbieter"

Das Angebot für 200€ mehr auch eine Rechnung zu bekommen mit Gewährleistung habe ich dann per Nachricht bekommen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38549x hilfreich)

Wenn da kein Ausschluss drinsteht, dann gilt eh die gesetzliche Mängelhaftung.


Ist halt die Frage, ob einem die 10 Jahre Garantie 200 EUR wert sind. Mir wären die es wert ...


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#5
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Die 10 Jahre Garantie bekommt man nur wenn man diese bei Miele extra für 300€ dazu kauft.
Um das zu können benötigt man aber die Rechnung vom Hersteller welche nicht älter als 2 Jahre sein darf.

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#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 472x hilfreich)

Wie hoch ist denn die Ersparnis zum Normalpreis? Ich denke hier ist irgendwann Ärger vorprogrammiert, wenn etwas sein sollte. In der Preisklasse sollte man sich überlegen, ob Geiz geil ist.

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von so385153-48):
Um das zu können benötigt man aber die Rechnung vom Hersteller welche nicht älter als 2 Jahre sein darf.
Die bekommst Du aber in Deinem Fall vom Verkäufer auch nicht! Wenn überhaupt, bekommst Du von ihm eine Rechnung über ein Gebrauchtgerät. Hilft Dir bzgl. Garantieverlängerung nicht.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15670 Beiträge, 5690x hilfreich)

Zitat (von so385153-48):
Das Angebot für 200€ mehr auch eine Rechnung zu bekommen mit Gewährleistung habe ich dann per Nachricht bekommen.
Du solltest dir alle Nachrichten abspeichern!!!
Der Verkäufer handelt unzweifelhaft gewerblich und versucht unerlaubterweise die Sachmängelhaftung zu umgehen.
Man kann also erst einmal "privat" kaufen und dann eine Rechnung einfordern. Das wird dem Verkäufer sicherlich nicht schmecken aber er dürfte hier am kürzeren Hebel sitzen.

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#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 318x hilfreich)

Das ganze stinkt nicht nur nach Umgehung der Haftung, sondern zusätzlich auch noch nach Steuerhinterziehung. Ob man das gutheißt ist die eine Sache, dass das dann aber hier auch noch befürwortet und der TE zum Kauf ermutigt wird... Aber ja, der Verkäufer will hier sicherlich nur seinen Privatofen verkaufen...

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38549x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
sondern zusätzlich auch noch nach Steuerhinterziehung.

Da gibt es keinen Anhaltspunkt für.



Zitat (von -Laie-):
Das wird dem Verkäufer sicherlich nicht schmecken

Mit Sicherheit nicht.



Zitat (von -Laie-):
aber er dürfte hier am kürzeren Hebel sitzen.

Nö, die Forderung nach der Rechnung kann er komplett ignorieren.


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#11
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.

Also lieber Finger weg?

Ich will keine Steuern hinterziehen. Doch finde ich es nicht fair vom Verkäufer zwei Angebote zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38549x hilfreich)

Zitat (von so385153-48):
Ich will keine Steuern hinterziehen

Wenn, dann würde das höchstens der Verkäufer machen.

Aber außer den den (wilden) Phantasien des einen oder anderen gibt es hier keine Steuerhinterziehung.
Ausgeschlossen ist es natürlich nicht, 1% Restrisiko gibt es ja immer.


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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15670 Beiträge, 5690x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, die Forderung nach der Rechnung kann er komplett ignorieren.
Das kann er zwar, würde ihn aber trotzdem nicht vor eventuellen "Gewährleistungsansprüchen" schützen. So macht man dem Verkäufer unmissverständlich klar, dass hier gar nicht privat ist (außer der Käufer).

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#14
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das kann er zwar, würde ihn aber trotzdem nicht vor eventuellen "Gewährleistungsansprüchen" schützen. So macht man dem Verkäufer unmissverständlich klar, dass hier gar nicht privat ist (außer der Käufer).
Und? Darum geht es dem TE doch gar nicht
Zitat (von so385153-48):
Die 10 Jahre Garantie bekommt man nur wenn man diese bei Miele extra für 300€ dazu kauft.
Um das zu können benötigt man aber die Rechnung vom Hersteller welche nicht älter als 2 Jahre sein darf.
Und ich sage: eine Rechnung erhält er vom Verkäufer nur über ein Gebrauchtgerät.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 318x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da gibt es keinen Anhaltspunkt für.


Doch. Da gibt es sogar ganz schön viele Anhaltspunkte für. Die wird man jedoch in keinen theoretischen Überlegungen des HvS wiederfinden. Dazu braucht es dann doch ein wenig Realitätssinn.
Wie naiv muss (oder kann?) man denn bitte sein, das nicht zu erkennen?!

Zitat (von so385153-48):
Also lieber Finger weg?
Ich würde von solchen Konstellationen grundsätzlich die Finger lassen, ja.

Zitat (von so385153-48):
Ich will keine Steuern hinterziehen. Doch finde ich es nicht fair vom Verkäufer zwei Angebote zu bekommen.
Nein, das (rechtliche) Problem wäre hier eher beim Verkäufer. Man selbst als Käufer hintergeht hier eher jeden ehrlichen Käufer/Verkäufer. Quasi eine "Moralhinterziehung".
Man kann sich ja mal überlegen, wie es sein kann, dass man zwei Angebote bekommt. Aber klar, der Verkäufer würde den sicherlich ganz sauber als "Privatentnahme" deklarieren und ihn "privat" verkaufen. Sicherlich. Wer´s glaubt...


-- Editiert von NaibaF123 am 22.02.2021 16:58

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38549x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Dazu braucht es dann doch ein wenig Realitätssinn.

Stimmt.
Hätte man den bzw. das Wissen wie es in Betrieben läuft, wüsste man das so Teile in den Büchern stehen - und das man da dann nicht mal eben einfach so was verschwinden lassen kann ohne das es spätestens bei der Prüfung auffällt.


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#17
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hätte man den bzw. das Wissen wie es in Betrieben läuft, wüsste man das so Teile in den Büchern stehen - und das man da dann nicht mal eben einfach so was verschwinden lassen kann ohne das es spätestens bei der Prüfung auffällt.
Das Teil steht aber wahrscheinlich noch gar nicht in den Büchern. Im Regelfall ist es so, dass der Hersteller des Backofens diesen als unentgeltliche Leihgabe dem Küchenstudio zur Verfügung stellt. Nach einem definierten Zeitraum oder z.B. bei Modellwechsel wird das Gerät vom Hersteller abgeholt und evtl. ausgetauscht.

Statt der Abholung bestehen aber zwei Möglichkeiten:
a) Das Küchenstudio erwirbt den Backofen vom Hersteller zum Wiederverkauf.
b) Die Mitarbeiter / der Inhaber des Küchenstudios haben die Möglichkeit, den Backofen "privat" zu einem günstigen Preis vom Hersteller zu erweben. Und können diesen auch privat weiter verkaufen. (Man könnte dann ein Gewerbe unterstellen ... der Nachweis wird m.E. aber sehr schwierig.)

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#18
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 630x hilfreich)

Seit wann kann ein Privatmensch Mehrwertsteuer ausweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von alida):
Seit wann kann ein Privatmensch Mehrwertsteuer ausweisen?
Macht doch hier niemand. Einfach nochmal lesen.

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#20
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 630x hilfreich)

Aus dem ersten Post:
>>>dies ist ein Privatkauf ohne Rechnung und Garantie.
Für einen Preis von 2700,- erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung.<<<

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38549x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Das Teil steht aber wahrscheinlich noch gar nicht in den Büchern.

Also bei uns stehen auch die kostenlosen Leihgaben in den Büchern - einfach damit die nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden, falls man insolvent geht wegen der Aussonderung, ...


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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von alida):
Aus dem ersten Post:
>>>dies ist ein Privatkauf ohne Rechnung und Garantie.
Für einen Preis von 2700,- erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung.<<<
Und jetzt nochmal genau lesen ... und verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also bei uns stehen auch die kostenlosen Leihgaben in den Büchern - einfach damit die nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden, falls man insolvent geht wegen der Aussonderung, ...
Stimmt schon. Aber Wert = 0 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 318x hilfreich)

Und dass der Buchwert von 0€ nicht dem Realwert entspricht wird außen vor gelassen?

Wie man es dreht und wendet, welche Konstellation auch vorliegen mag (da wird es sicherlich nicht die eine geben), an irgendeiner Stelle wird der Ofen versteuert werden müssen, was er, de facto (so zeigt es die tägliche Realität) nicht wird. Hier versucht jemand auf Kosten der Gesellschaft ein Geschäft zu machen. Das ist, gerade in einem Forum wo sonst jeder Furz die Eintrittskarte zur Vorhölle darstellt, nun mal nicht akzeptabel.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Und dass der Buchwert von 0€ nicht dem Realwert entspricht wird außen vor gelassen?
Ja, weil es eine kostenlose Leihgabe ist. Der reale Wert ist als Inventar beim Hersteller in den Büchern.

Zitat (von NaibaF123):
Wie man es dreht und wendet, welche Konstellation auch vorliegen mag (da wird es sicherlich nicht die eine geben), an irgendeiner Stelle wird der Ofen versteuert werden müssen, was er, de facto (so zeigt es die tägliche Realität) nicht wird.
Unsinn.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111079 Beiträge, 38549x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Wie man es dreht und wendet, welche Konstellation auch vorliegen mag (da wird es sicherlich nicht die eine geben), an irgendeiner Stelle wird der Ofen versteuert werden müssen

Nein, da gibt es mit Sicherheit die eine oder andere wo er das nicht muss. Ist hier aber nicht relevant.



Zitat (von NaibaF123):
was er, de facto (so zeigt es die tägliche Realität) nicht wird.

Ok, man will also unbedingt eine Steuerhinterziehung sehen ... wenn das so ist, ok. Meinungsfreiheit ist ja absolut in Ordnung.


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0x Hilfreiche Antwort

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