Kündigung privater Küchenkauf

14. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
schneider@medea-online.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung privater Küchenkauf

Habe private Küche via Telefonkontakt kaufen wollen. Die Verkäuferin sendete per Fax einen Kaufvertrag über, der exakt unseren Vereinbarungen entsprach. Leider aber hat die Verkäuferin den Kaufvertrag mit meinen Firmennamen und unter meiner privaten Anschrift zusammengefasst. In der Eile hab ich den Kaufvertrag unterschrieben, meine Sekretärin unseren Firmenstempel darunter gesetzt und per Fax an die Verkäuferin zurück gesandt. Nach 6 Tagen kündigte ich den auf meine Firma aber unter meiner Privatanschrift ausgestellten Vertrag schriftlich und bat um korrekte Kaufübernahmedaten meiner Person. Die Änderung erfolgte leider bis heute nicht. Eine vereinbarte Anzahlung in Höhe von 620,00€ ist von mir dennoch privat erfolgt. Ebenfalls kam die Verkäuferin meinem Wunsch nicht nach mir eine Rechnung zu zusenden. Besonders wo ich Sie darauf aufmerksam machte, das ich sowohl den Kaufvertrag als auch die Rechnung für die Einfuhr in die Schweiz benötige. Stand der Dinge ist inzwischen das die Verkäuferin Klage gegen meine Firma erhebt und auf Erfüllung des Vertrages inkl. Gesamtzahlung besteht. Meine Frage: Wer ist in Verzug? Hatte ich nicht das Recht innert 14 Tagen unter den genannten Gründen zu kündigen? Muss sich tatsächlich nach deutschem Recht meine schweizer Firma verantwortlich zeigen? Wie kann ich weiter vorgehen und mich wehren. Inzwischen geht das ganze bald 10 Monate, die Küche ist irgendwo eingelagert, am Kauf bin ich nicht mehr interessiert. Was jetzt?

Danke für Ihre Rückantwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Hatte ich nicht das Recht innert 14 Tagen unter den genannten Gründen zu kündigen?

Als gewerblicher K nicht.
Ihr Pech, daß Sie allem Anschein nach als Firma gekauft haben und nicht als Privatmann.

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Mareike,

ich muss mich hin und wieder doch sehr über Ihre Ausdrucksweise wundern.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich habe das keinesfalls schadenfroh oder abwertend gemeint; falls das so rüberkam, tut mir das leid.

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#4
 Von 
schneider@medea-online.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Küche eben nicht gewerblich erworben, denn auf dem Kaufvertrag stand mein Name, meine Privatanschrift und nicht die meiner Unternehmung. Die Verkäuferin hat lediglich den Namenszusatz meiner Firma mit benannt, die Anschrift meiner Firma ist aber eine ganz andere. Die Verkäuferin wusste auch nur meine Privatanschrift, die von mir geleistete Anzahlung ist ebenfalls von meinem Privatkonto getätigt worden.

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

In der Eile hab ich den Kaufvertrag unterschrieben, meine Sekretärin unseren Firmenstempel darunter gesetzt und per Fax an die Verkäuferin zurück gesandt.

Klingt schon mal sehr danach, als wären Sie beim Kauf als Firma aufgetreten.

Ich denke, auf die Adresse können Sie sich da weniger berufen, solange der Eindruck erweckt wurde, Sie kaufen als gewerblicher K ein.

Nach 6 Tagen kündigte ich den auf meine Firma aber unter meiner Privatanschrift ausgestellten Vertrag

Im Zweifel kann man das wohl nur am genauen Wortlaut des Vertrages festmachen.

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