Guten Tag,
eine Freundin hatte für ihre Tochter einen Jahresvertrag an einer Balletschule abgeschlossen.
In deren AGBs stand, dass die Kündigungsfrist einen Monat (der neueste rechtliche Stand sei wohl 3 Monate seit Oktober 2021) beträgt. Vertragsabschluss war am 06.11.2021.
Sie hatte vergessen zu kündigen, erhielt jedoch keine direkte Benachrichtigung, dass ihr Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert werden würde. Ist es Pflicht, auf automatische Verlängerung hinzuweisen?
Sie würde gerne kündigen, da Ihre Tochter nicht mehr hingeht, müsste sonst also bis November 2023 weiter zahlen.
In einem neuen Verbraucherschutzgesetz von März 2022, wurde zudem festgelegt, dass Jahresverträge (z.B. Mobil oder Fitness), nach ihrer Mindestlaufzeit, nur noch auf unbestimmte Zeit verlängert werden dürfen und Kunden monatlich kündigen können. Dies gelte jedoch nur für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden.
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen!
-- Editiert von User am 6. März 2023 18:00
Kündigung von Balletschule - Jahresvertrag (Automatische Verlängerung)
6. März 2023
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Frage vom 6. März 2023 | 17:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von Balletschule - Jahresvertrag (Automatische Verlängerung)
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 6. März 2023 | 18:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatIst es Pflicht, auf automatische Verlängerung hinzuweisen? :
Ja.
Da das wohl zweifelsohne erfolgt ist, hat man Pech gehabt.
ZitatSie würde gerne kündigen, da Ihre Tochter nicht mehr hingeht, :
Dann sollte sie das nachweislich machen.
Zitatmüsste sonst also bis November 2023 weiter zahlen. :
Sofern sie den Vertrag nicht an jemand anderen weitergeben kann oder einen Aufhebungsvertrag hinbekommt, wird das wohl so sein.
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