Kündigung von Ratenzahlung

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Voodoo90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von Ratenzahlung

Guten Tag,
Ich habe privat einen PC verkauft und mit dem Käufer per Vertrag eine Ratenzahlung mit Anzahlung vereinbart.Die Anzahlung habe ich bekommen, doch die Raten sind seither ausgeblieben und es kommen immer wieder neue Ausreden. Das geht nun schon 5 Monate so.
Im Vertrag war festgehalten, dass der PC bis Eingang der letzten Rate Eigentum des Verkäufers ist. Deshalb habe ich nun den Ratenkauf aufgekündigt und den PC zurück verlangt. Der Käufer weigert sich jedoch diesen zurückzubringen und den Aufwand dafür zu betreiben. Fristen für eine Zahlung und einen Aufschub habe ich ihm schon mehrmals gegeben.
Kann ich in diesem Fall Strafanzeige stellen, da es mein Eigentum ist und er keine Berechtigung mehr hat diesen zu haben? Kann die Anzahlung von 10% als Entschädigung für den Aufwand, Wertverfall etc. einbehalten werden?
Beste Grüsse

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Voodoo90):
Kann ich in diesem Fall Strafanzeige stellen, da es mein Eigentum ist und er keine Berechtigung mehr hat diesen zu haben?


Welche Straftat soll denn vorliegen?

Zitat (von Voodoo90):
Kann die Anzahlung von 10% als Entschädigung für den Aufwand, Wertverfall etc. einbehalten werden?


Kann man machen. Wenn der Käufer bestreitet, dass Kosten in dieser Höhe angefallen sind, wird man deren Höhe aber nachweisen müssen.

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#2
 Von 
Voodoo90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Diebstahl? Betrug? Ist ja nicht seiner.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Voodoo90):
Kann ich in diesem Fall Strafanzeige stellen,

Klar.
Vermutlich wird die aber echt schnell eingestellt.
Und das Geld bringt es einem auch nicht wieder.



Zitat (von Voodoo90):
Diebstahl? Betrug?

Nirgendwo erkennbar.



Zitat (von Voodoo90):
Ist ja nicht seiner.

Selbstverständlich ist es "seiner", er ist Eigentümer.
Oder hat man einen rechtswirksamen Eigentumsvorbehalt vereinbart.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Voodoo90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ein Eigentumsvorbehalt wurde vereinbart. Im Kaufvertrag steht, dass die Kaufsache bis zur Begleichung des vollen Betrags Eigentum des Verkäufers bleibt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Voodoo90):
Ja, ein Eigentumsvorbehalt wurde vereinbart.

Einer der wenigen die es machen ... hervorragend.



Zitat (von Voodoo90):
Deshalb habe ich nun den Ratenkauf aufgekündigt und den PC zurück verlangt.

In dem Falle gerichtsfest?
Wie war der Wortlaut?
Mit welchem Zustellnachweis?

Dann auf Herausgabe klagen oder auf das Geld, müsste ans ich entscheiden.

Problem: Man weis nicht in welchem Zustand der PC ist, man weis auch nicht, ob der Käufer zahlen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Oli2712
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Welche Straftat soll denn vorliegen?


Unterschlagung, sogar ziemlich eindeutig.

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