Kunde behauptet Ware fehlt

15. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
samoa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde behauptet Ware fehlt

Guten Abend,

kurze Info zum Sachverhalt: wir sind der Onlinehändler

Und hier der Sachverhalt

1.) Wir arbeiten mit einer Versand- und Lagersoftware die eine doppelte Prüfung in Form von Scannen durchführt. Erst wenn alle Artikel einer Bestellung vollständig sind wird der Rechnungsdruck ausgelöst.
2.) Danach geht es an der Versandstation weiter - hier wird erneut gescannt - erst dann wird das Versandlabel erstellt.
3.) Bestellung bestand aus 4 Artikeln - Screenshot mit der Zuweisung zu der Bestellnummer liegen vor und können jederzeit über das System zu jedem Kunden zugwiesen werden.
4.) Kunde behauptet es fehlt 1 Artikel - Fehler passieren überall - jedoch stimmt unser Bestand und weder an der Versandstation noch im Versandlager steht "Ware rum)
5.) Wir haben Kunden zunächst den Versandvorgang erklärt - höflich und nett und haben lediglich geäußert dass wir zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht nachvollziehen können, wie es dazu kommen kann, da eben keine Ware mehr im Lager "übrig" ist.
6.) Dieser bezichtigt mich äußerst aggresiv als Lügner und Schwindler bla bla bla

Meine Fragen:
1.) Wie ist denn hier nun die generelle Beweispflicht als Händler?

2.) Genügen Screenshots der Scan ins und Ship outs die Beweisen, dass die Ware zugeordnet wurde? Man kann ja nicht verlangen, dass alle Versandbetriebe mit Videoüberwachung arbeiten müssen - oder?

3.) Versandgewicht wird leider nicht ermittelt, da wir einen Einheitspreis haben. Die DHL wiegt meiner Meinung nach die Pakete nicht - falls doch wäre das natürlich ein schlagender Beweis, den wir uns einholen könnten.

Wir wissen: Kundenfreundlichkeit geht über alles - aber uns interessiert hier wirklich als Einziges die rechtliche Grundlage und was wir tun können (also korrekte rechtliche Schritte).

Es wird ja sicherlich immer wieder Kunden geben, die einfach behaupten es fehle Ware - es kann ja nicht sein, dass man als Händler immer klein Beigeben muss - zu allem und jedem!

Vielen Dank.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Alles was du da so fein geschlidert hast, nützt dir rein gar nichts.
Denn der Händler haftet bis das Paket beim Kunden ist.

Und da ihr schlicht keinen Beweis habt, das alles im Paket war als der Zusteller es an den Kunden abgegeben hat, haftet ihr für den Verlust.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
samoa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

o.k. Danke.

Dann würde ich gerne wissen, wie man das dann sicherstellen kann - bis zu Übergabe an den paketdienstleister.

Ich dachte Videoaufzeichnungen gelten nicht? Ich meine die sind ja auch sehr einfach zu manipulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 280x hilfreich)

Nein. Du hast da was falsch Verstanden.

Der gewerbliche Händler muss für den Transport bis zum Empfang durch den Kunden haften.

Sprich selbst wenn der Versender mist baut, haftet der Händler.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
samoa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit habe ich das schon verstanden. Wir sind in der Beweispflicht. Ist ja auch in Ordnung. Ich will wissen, wie ich das belegen kann.

Also angenommen es würde vor Gericht gehen. Wie kann ich das Belegen - denn auch wenn der Händler haftet ist es doch so, dass wir die Chance haben müssen das Gegenteil zu beweisen.

Genügt 1 Zeuge (Mitarbeiter z.B.) und Screenshots der Software die belegen, dass die Ware komplett zugewiesen oder wie läuft das? Videoaufzeichnung etc.

Wenn das Paket komplett verschwindet, haftet die DHL. Mit Übergabe an diese geht die Gefahr eigentlich auf die DHL über - oder? Sonst könnte sich ja jeder DHL Fahrer nach belieben bedienen und der blöde Händer muss zahlen. Unsere DHL Fahrer unterschreiben sogar wieviele Pakete er abholt und so weiter. Also bin ich mir da nicht so sicher wie die Rechtslage ist. - aber das ist wieder ein ganz anders Thema.

Ich will nach wie vor wissen: ginge es vor Gericht, welche Beweise würden für uns sprechen und gelten?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
Soweit habe ich das schon verstanden.

Nein, hast du nicht.


Das hier
quote:
Genügt 1 Zeuge (Mitarbeiter z.B.) und Screenshots der Software die belegen, dass die Ware komplett zugewiesen oder wie läuft das? Videoaufzeichnung etc.

kannst du vergessen. Dir an den Hut stecken. In der Pfeife rauchen.
Diese ganze Arbeit kannst du dir sparen, da sie schlicht nur beweist das bist zur Paketaufgabe alles in Odrnung war.
Vor Gericht jedoch absolut NUTZLOS.

Das Problem besteht darin, das man auch für den ganzen Weg von der Paketaufgabe bis zur korrekten und vollständigen Übergabe an den Kunden haftet.



quote:
Mit Übergabe an diese geht die Gefahr eigentlich auf die DHL über - oder?

Keine Ahnung, denn niemand kennt den Inhalt des Vertrages den du mit DHL abgeschlossen hast. Da solltest du unbedingt mal diesbezüglich nachlesen.



quote:
Sonst könnte sich ja jeder DHL Fahrer nach belieben bedienen und der blöde Händer muss zahlen.

So ist es in den meisten Fällen. Oder einer aus dem Verteilzentrum, oder der Fahrer des Transport Lkw ...



quote:
Ich will nach wie vor wissen: ginge es vor Gericht, welche Beweise würden für uns sprechen und gelten?

Beispielsweise die Unterschrift des Kunden das sämtliche Ware vollständig gemäß Lieferschein übergeben wurde und die Unterschrift des Auslieferers als Zeuge der eben jenes bezeugt.





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