Guten Abend,
(ich hoffe, das ist hier der richtige Bereich)
ich betreibe ein Kleingewerbe.
Ein Kunde hat einen neuen Motorradrahmen gekauft, den ich zuvor selber von einer privaten Person erworben habe.
Nun ist ein Lagersitz nicht passend. Da keine Änderungen vom Hersteller bekannt sind, kann man von einem Produktionsfehler ausgehen.
Durch auffräsen dieses Lagersitzes könnte man das Problem beheben, das möchte der Kunde aber nicht.
Soweit kein Problem, ich würde den Rahmen zurücknehmen, den Fehler beheben und anschließend weiterverkaufen.
Das Problem liegt nun darin, dass der Kunde den Rahmen bereits lackiert lassen hat (von mir wurde er ohne jegliche Beschichtung versendet) und ich dafür ebenfalls die Kosten tragen soll.
Da es sich um eine etwas ungewöhnlichere Farbe handelt, macht sie den Verkauf für mich schwieriger, bzw. muss vor erneutem Verkauf entfernt werden.
Kann mir jemand sagen, wie da die Rechtslage aussieht?
Muss ich die Kosten für die Lackierung tragen?
Vielen Dank im voraus.
Kunde hat mangelhafte Ware vor Rückgabe verändert
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Nein, da sehe ich Dich wahrlich nicht in der Pflicht. Im Gegenteil ist der Kunde eigentlich verpflichtet, Dir das Teil im Auslieferzustand wieder zurückzugeben, wenn ihr das Geschäft rückabwickelt.
Ist es üblich, den Rahmen zunächst zu lackieren, bevor man ihn weiterverarbeitet (oder könnte man z.B. problemlos im Rohzustand prüfen, ob alles passt?
Muss der Kunde den Artikel denn wirklich im Zustand wie ausgeliefert zurücksenden, wenn ein Fehler am Produkt vorliegt?
Wenn das 14-tägige Rückgaberecht in Anspruch genommen werden soll, ist das wohl zweifelsfrei so, aber bei mangelhaften Gütern bin ich mir da ziemlich unsicher.
Ob alles passt, hätte man natürlich auch ohne vorherige Lackierung prüfen können, wäre am Ende aber mehr Arbeit gewesen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf keinen Fall wird er die Aufwendungen, die er ohne Kontrolle nur auf Vertrauen in eine mangelfreie Sache investiert hat, erstattet bekommen.
Ich sehe eine gewisse kulante Haltung bei Dir (die mir gefällt, im übrigen!) - von daher war meine Frage, ob man in diesem Bereich normalerweise eh schaut, ob alles passt, BEVOR man es lackiert, in diese Richtung zu verstehen.
Für den Kunden ist das natürlich ärgerlich, keine Frage. Wäre denn der Ausbesserungsvorschlag Deinerseits mit einer Qualitätsminderung verbunden? Weil sonst wäre das doch ein 1a-Vorschlag, mit dem alle gut leben könnten?
Das ist so natürlich nicht der Fall. Man stelle sich vor, jemand tritt nach fünf Monaten zurück - der Zustand ist dann unweigerlich nicht mehr "wie ausgeliefert". Oder jemand tritt von einem Autokauf zurück; das ist vllt noch etwas deutlicher.
Maßgeblich ist hier § 346 II, III BGB
. Der Gegenstand ist zurückzugeben. Für die Umgestaltung ist grundsätzlich Wertersatz zu leisten. Dies wiederum jedoch dann nicht, wenn der zum Rücktritt berechtigende Mangel sich erst während der Umgestaltung gezeigt hat. Der Verkäufer wird also damit leben müssen.
Die Kosten der Lackierung fallen je nach Ansicht als notwendige Verwendung unter 347 II 1 oder als vergebliche Aufwendung unter 284.
ZitatIst es üblich, den Rahmen zunächst zu lackieren, bevor man ihn weiterverarbeitet :
Das kommt schlicht gesagt auf das Motorrad an.
Serienfahrzeuge werden fertig lackiert zusammengebaut.
Custom Bikes hingegen werden 2 mal zusammengebaut, 1 mal "roh", dann komplett demontiert, lackiert/beschichtet/verchromt etc. und dann wieder zusammengesetzt.
Zitat:(oder könnte man z.B. problemlos im Rohzustand prüfen, ob alles passt?
Das ist am Motorrad ziemlich simpel, bleibt nur die Frage, ob man das von einem Verbraucher erwarten kann.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten