Laptop Garantie - 2. Reparatur - Frist/Rücktritt

7. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
karl22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Laptop Garantie - 2. Reparatur - Frist/Rücktritt

Guten Tag,

angenommen mein Laptop der Firma A ist nun zum 2. mal und jetzt seit 4 Wochen in Reparatur.

Wie es bisher gelaufen ist:


1. Reparatur

1.1 Probleme
-HDD defekt
-Lüfter verschmutzt

1.2 Abwicklung
-An Onlinehändler M gewand -> sollte Reparatur über Hersteller A abwickeln
-Reparatur über Onlineportal von A angemeldet
-Laptop wurde ~3 Tage später abgeholt und 1 Woche später zurückgebracht



2. Reparatur

2.1 Probleme
-2GB Arbeitsspeicher verschwunden, seitdem der Laptop in Reparatur war
-Lüfter scheinbar immer noch nicht sauber

2.2 Abwicklung
-Reparatur über Onlineportal von A angemeldet (ein paar Tage, nachdem der Laptop aus der 1. Reparatur eingetroffen ist und ich den Fehler bemerkt hatte)
-Laptop wurde ~3 Tage später abgeholt
-(jetzt, 22 Tage später) Laptop laut Onlinestatus "under repair"


i) kann/sollte ich eine Frist setzen?
(Obwohl der Händler nicht in den Prozess eingebunden ist; ...)

ii) wann ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten, o.ä?
(Es handelt sich um verschiedene Probleme; 6 Monate sind vorbei(die Beweislast hat sich umgekehrt); ...)


Ich bin Student und brauche gerade in der Klausurphase dringenst einen Computer. Zudem läuft die einjährige Garantie in einem Monat ab und ich habe deshalb auch noch den Verdacht, dass man mich absichtlich warten lässt...

Also, es wäre super, wenn mir jemand bei der Sache weiterhelfen könnte.
Ich danke schon mal im Voraus für Antworten!


Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Leider fehlen die genauen Daten.
Aber wenn das Gerät innerhalb der 6 Monate Gewährleistung
defekt war, und auch danach Defekte aufgetreten sind,
ist wohl davon auszugehen, das dass Gerät von Anfang
an nicht in Ordnung war.
Verlangen Sie vom Verkäufer den Umtausch oder die Wandlung.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karl22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Also der Laptop ist wie gesagt über die 6-Monats-Grenze hinaus und hat noch einen Monat Garantie.

Da die Garantie doch freiwillig ist und die Beweislast sich umgekehrt ist, habe ich kaum Chancen auf einen Rücktritt, oder?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

hier treffen verschiedene Probleme aufeinander! Also zunächst solltest du für die Reparatur eine Frist setzen! Denn du hast schon lange genug gewartet!

Grundsätzlich schon mal: Ein verschmutzter Lüfter dürfte kein Garantiegrund sein...

Das HDD wurde offensichtlich repariert! Der "verschwundene" Arbeitsspeicher ist eine Folge der ersten Reparatur und muss natürlich nicht hingenommen werden! Hier darf also nachgebessert werden!

Also bis jetzt ergibt sich noch kein Grund für eine Wandlung!

Um es aber noch schwieriger zu machen: Rechtlich gesehen ist für eine Wandlung nicht der Hersteller, sondern der Händler verantwortlich! Und - wie du schon selber festgestellt hast - bis du in der Beweispflicht!

Kommt der Hersteller der gesetzten Frist nicht nach, bleibt der Händler! Was dich direkt zu einem Anwalt führen wird!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>-An Onlinehändler M gewand -> sollte Reparatur über Hersteller A abwickeln <hr size=1 noshade>

Wenn diese Aussage von Onlinehändler M nachweisbar wäre, müsste er sich unter Umständen die Garantieleistungen des Herstellers wie eigene erbrachte Gewährleistungen anrechnen lassen.


Die HDD funktioniert also immer noch.

Das der verschnutzte Lüfter irgendeine gewährleistungsrechtliche bzw. garantierechtliche Relevanz haben sollte ist anhand der Schilderung nicht erkennbar.



quote:<hr size=1 noshade>-2GB Arbeitsspeicher verschwunden, seitdem der Laptop in Reparatur war <hr size=1 noshade>

Bedeutet was genau? Das der RAM-Speicher physikalisch nicht mehr vorhanden ist oder wird er nur nicht mehr angezeigt?



quote:<hr size=1 noshade>-Lüfter scheinbar immer noch nicht sauber <hr size=1 noshade>

Nicht mal nachgeschaut???
Sollte sich herausstellen, dass kein Mangel gegeben ist, kann dies sogar zu einem Schadenersatzanspruch des Verkäufers gegen den Käufer führen. Dies ist dann der Fall, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass der Mangel nicht vorhanden ist. Über besondere Fachkenntnisse, wie sie z.B. ein Verkäufer hat, muss der Käufer hierbei jedoch nicht verfügen (BGH AZ.: VIII ZR 246/06 ).



quote:<hr size=1 noshade>kann/sollte ich eine Frist setzen? <hr size=1 noshade>

Selbstverständlich.
Diese sollte nach Datum bestimmt sein, 14 Tage betragen und dem Garantiegebers per Einschreiben zugestellt werden.

Ansonsten ergeben sich die Rechte aus der Garantieerklärung des Garantiegebers entnehmen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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