Hallo,
meinen Dell Laptop hat ein, vom Hersteller bekannter, Fehler heimgesucht.
Durch den Einsatz von minderwertigem Lötzinns bei der Herstellung des Kontaktes zw. Grafikprozessor und Motherboard, kann es zum späteren Defekt des Grafikprozessors kommen.
Das wurde von Dell auch so bestätigt.
Nun ist die Gewährleistung meines Laptops gerade 4 Monate vor dem Defekt vor dem Defekt abgelaufen.
Ich weiß daß ich somit keinen Anspruch mehr auf eine kostenfreie Raperatur hätte, jedoch hat dieser Fehler, welcher sich nur auf einen bestimmten Teil beschränkt (nämlich den Grafikprozessor), weitere Teile beschädigt und somit das Endprodukt unbrauchbar gemacht.
Meine Frage es sich in meinem Fall nun um einen "weiterfressenden Fehler
" handelt und ich somit auch Anspruch auf eine kostenfreie Reperatur habe?
Schöne Grüße
honig
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Laptop defekt, weiterfressender Fehler?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Selbst wenn ein sogenannter Folgeschaden vorliegen wollte, ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen. Daher ist auch die Geltendmachung der Folgeschäden ausgeschlossen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
ich muß dazu sagen, daß ich mein Wissen von http://www.wissen.fh-aalen.de/pdf/produkthaftung/gewaehrleistung_produkthaftung_theo_christoph_barth.pdf HIER habe.
Dort steht geschrieben:
Schäden an der Sache selbst sind über
Gewährleistungsrecht zu ersetzen und nicht über § 823 I
BGB , zu beachten sind hier aber die so genannten
weiterfressenden Fehlern
, die aus § 823 BGB
ersatzfähig
sind. ( Schwimmerschalter-Fall32 )
Das würde doch dann wieder bedeuten, daß der Schaden eben nicht unter das Gewährleistungsrecht fällt.
Und ich hätte Gem. § 195 BGB
eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahre.
Oder liege ich hier komplett falsch?
Vielen Dank für die Hilfe
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