Laptop seit 3 Monate in Reparatur

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.02.2024 16:07:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Laptop seit 3 Monate in Reparatur

Hallo,
ich hatte im Dezember meinen Laptop bei einem authorisierten Händler in Reparatur gegeben, weil ein Fabrikfehler behoben werden sollte und ich ihn anschliessend verkaufen wollte.
Telefonisch erreicht man den Händler fast nie, ein einziges mal habe ich es geschafft und wurde auf Ende der Woche vertröstet, was wiederum 3 Wochen her ist.
In den 3 Monaten hat der Laptop an Verkaufswert verloren und ich bin das warten leid. Welche Möglichkeiten habe ich in Bezug auf Fristen und Wertminderungsausgleich oder wie der Fachbegriff dafür ist.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

> In den 3 Monaten hat der Laptop an Verkaufswert verloren und ich bin das warten leid. Welche Möglichkeiten habe ich in Bezug auf Fristen und Wertminderungsausgleich oder wie der Fachbegriff dafür ist.
***
"Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden."
Chinesisches Sprichwort

Selbst Anhängern fernöstlicher Weisheiten kann es manchmal zu bunt werden. Wenn man aber erreichen will, das das mit dem Laptop noch irgendwann klappen soll, dann darf man den Händler nicht machen lassen, was er will, auch wenn der wiederum möglicherweise vom Hersteller abhängig sein könnte.

3 Wochen sollten für eine Reparatur angemessen sein, was darüber hinaus geht, wäre kaum vertretbar. Fristen muss man aber VORHER setzen, wenn man merkt, dass die Sache zu einer Geduldsprobe werden kann. Und sie müssen verbindlich sein, auch wenn man selbst eher von einer freundlichen Natur ist, es hilft nix, hier hilft nur bestimmtes Auftreten. Und beweisbar soll es sein.

Also: Entweder mit einem Zeugen beim Händler auftauchen und ihm eine letzte Frist setzen, hier reichen 10 Tage allemal oder per Einschreiben - Rückschein, diese letzte Frist setzen, nach Datum bestimmt: "Rücken Sie bis spätestens dann und dann das reparierte Notebook heraus!"

Erst, wenn man den Händler wirksam in Verzug gesetzt hat und diese Frist abgelaufen ist, kann man über weitere Ansprüche nachdenken, dies hätte also längst geschehen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12305.02.2024 16:07:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe per Einschreiben eine Frist innerhalb 10 Tagen nach erhalt (da zählt das Einwurfdatum oder?) gesetzt, keinerlei Reaktion.

Was sind die nächsten Schritte die man dann einleiten sollte?

Nachtrag: Die Frist ist seit Montag dem 23ten abgelaufen.

-- Editiert am 27.03.2009 16:55

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.02.2024 16:07:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Keiner der mir da weiter helfen kann? Ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TinaR
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Mich würde mal echt total interessieren, um was für eine Marke es sich bei dem Notebook handelt. Ich würde mich also direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen und alle Kommunikationswege nutzen, insbesondere, wenn man irgendwelche teuren Hotlines anrufen soll. So manches böse Fax an die Konzernzentrale hilft Wunder.

Was mir schon einmal geholfen hat, da ging es um eine Kamera, wo's mir dann einfach zu bunt wurde, und ich die Kamera auch nicht mehr haben wollte, Anzeige, Frist setzen, es hat lange gedauert, aber ich habe den Kaufpreis inzwischen komplett zurückerhalten.

Und in Deinem Fall wäre jetzt der Gang zum Anwalt angebracht, wenn man es über die Rechtsschiene lösen möchte. Außerdem würde ich Schadensansprüche stellen ...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.02.2024 16:07:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist ein Apple Notebook. In den 4 Monaten hab ich schon einiges an Verkaufswert verloren und der Typ macht einfach nix. Er hatt mir sogar frech angeboten wenn ich es haben wollte könnte ich schonmal den Laptop ohne Oberplatte (Tastatur, Trackpad, Powerknopf, Lautsprecher) holen.

Bin halt am Verzweifeln, Anwalt kostet Geld, habe ich den eine Chance dass ich die Anwaltskosten dann mitbezahlt bekomme? Will da nicht noch mehr Geld verlieren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TinaR
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Apple: 0800 2000 136 oder 089 996400

Solche Händler sind mir die liebsten. Da könnte ich von einer anderen unglaublichen Geschichte erzählen, die ganz ähnlich geht. Nebenbei stellen die jegliche Arbeiten dem Hersteller in Rechnung.

In so einem Fall wäre halt doch 'mal eine Rechtsschutz nicht verkehrt. Und ich denke schon (vermute aber nur), dass Du mit einem fähigen Anwalt das Geld (für den Anwalt) auf jeden Fall zurückbekommen würdest. Leider musst Du trotzdem zuerst einmal in Vorauszahlung gehen, was je nach Schätzung der Verfahrenskosten, tja, nix ist umsonst.

Rufe doch lieber vorher 'mal nochmal beim Hersteller an ...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

apple das ist immer übel, denn jeder mediamarkt ist inzwischen authorisierter händler.
wichtig gerade bei den "serienfehlern" von apple ist das du das Gerät zu einem apple autorisierten service provider bringst.

die arbeiten direkt mit apple zusammen und können sich überhaupt nicht erlauben geräte so lange einzubehalten.

du bist anscheinend an einen krauter geraten der alles kann, aber sicher keine macs zu reparieren. wodurch auch eventuell der verzug kommt, denn gerade bei serienfehlern bekommen nur die zertifizierten provider die bauteile und die anleitung was alles zu tun ist. denn nicht selten ist es so das apple auch noch andere "kleinigkeiten" mit gerade biegt.

ich denke eine gütliche lösung ohne anwaltliche hilfe ist da eh nicht mehr drin.



-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 06.04.2009 14:19

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.02.2024 16:07:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich hätte es selbst nicht mehr geglaubt, aber heute kam es mit der Post.

Nur die Sache mit dem Werteverfall stört mich noch, jetzt ist das nicht mehr soviel Wert wie Ende Dezember/Anfang Januar als es ursprünglich verkauft werden sollte.

Was muss man da jetzt tun?

Und danke an Alle für die Hilfe soweit.

2x Hilfreiche Antwort

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