Lastschrift

17. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)
Lastschrift

Wenn im Februar eine Sache gekauft und mit EC-Lastschrift bezahlt wird. Wie lange ab Kazfdatum darf es dauern bis der Betrag vom Konto abgezogen wird und wie lange ab Kaufdatum hat der Verkäufer die Möglichkeit den Betrag auf anderem Wege einzufordern?

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Feb. 05? dann bis 31.12.08

Auf anderem Wege geht nur wenn die Lastschrift nicht möglich ist (kein Geld auf dem Konto) hier kann der V weitere Kosten verlangen, ebenso bis 31.12.08

MfG

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

generell ist die Aussage von Audio richtig.

Um präzise zu werden müsste man jedoch wissen, um was für eine Sache es sich genau handelt und wer dies von wem gekauft hat (Privatperson? Unternehmer?)

Bezüglich der Möglichkeit der Zahlungsmodalitäten kommt es darauf an, was zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo und Guten Abend.

Danke für die Nachricht aber diese hilft mir so leider nicht weiter.

Es geht um folgendes:
Ich habe mir im Februar 2005 in einem Sportgeschäft neue Ski gekauft. Diese wurden von mir mit EC Karte bezahlt. Ich habe einen Kassenbeleg erhalten, auf dem steht. Betrag erhalten. Bis heute wurde aber der Betrag vom Verkäufer nicht von meinem Konto abgebucht. Deshalb stellt sich hier die Frage: wie lange hat der Verkäufer Zeit oder wie lange muss ich dem Verkäufer Zeit lassen um den Betrag abzubuchen und was ist wenn die Zeit abgelaufen ist?

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Der Verkäufer hat 3 Jahre lang einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, somit, wie bereits erwähnt, bis Ende 2008. Sie müssen das Konto jetzt nicht 3 Jahre lang bereithalten, jedoch sind Sie dazu verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Verkäufer Zinsen verlangen kann, wenn Sie den Kaufpreis einbehalten.

Zudem sollten Sie darüber nachdenken, was der Hintergrund Ihrer Frage ist, da Sie ja schliesslich eine Leistung des Verkäufers erhalten haben und es sich somit von selbst versteht, dass der Käufer den Kaufpreis bezahlt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#5
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo
Danke für die schnelle Antwort.

Im Grunde genommen habe ich ja die Ware bezahlt. Ich habe einen Beleg dafür. Nur wenn der Verkäufer nicht abbucht, so ist das nicht mein Problem.

Einen bestimmten Grund gibt es für die Frage nicht. Nur bin ich es gewohnt, dass ein Betrag spätesten innerhalb einer Woche abgebucht
wid.

Richtig ist, dass ich eine Leistung erhalten habe: Richtig ist aber auch, dass ich die Leistung bezahlt habe ( Beleg ) !!!


Einen schönen Abend noch
P.G.

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sie müssen sich nicht aktiv um die Abbuchung bemühen, das stimmt.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#7
 Von 
nillux
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

bei mir läuf gerade etwas ähnliches, habe im Internet Klamotten bestellt, kam in zwei teillieferungen. es erfolgte eine Abbuchung am 22.09. an dem Tag wo die Ware verschickt wurde, es wurde aber nur der Betrag abgebucht, der für die erst Teillieferung fällig war! Der zweite Betrag wurde nun Ende März abgebucht ohne ein weiteren Hinweis des verdenders, nachdem er nach 24Stunden nicht auf eine Email vonmir antwortete habe ich meine Bank angewiesen den Betrag zurück zufordern, da mir nicht klar war zu diesem Zeitpunkt das noch eine Zahlung ausstand, nach 3 Tagen bekam ich dann eine Email das es sich um ein Buchhaltungsproblem gehandelt habe und somit jetzt erst die Abbuchung stattfand! Ein halbes Jahr später! Ich habe daraufhin den Betrag wieder überwiesen und bekam nun eine Mahnung über den zurückgeforderten Betrag plus die Bankgebühr. Ist diese rechtens einzufordern, wenn man ohne Hinweis ein halbes Jahr später eine Buchung vornimmt!?

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

auch wenn der Verkäufer erst nach einem halben Jahr abbucht, ändert dies nichts an Ihrer Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung.

Was sich jedoch meinem Verständnis entzieht ist, dass Sie eine Mahnung bekommen, obwohl Sie den Betrag bereits überwiesen haben.

Diese ist ebenso wie die Bankgebühren, nach dem Informationsstand Ihres Sachverhaltes unbegründet. Dieses aus den Gründen, dass Sie nach einem halben Jahr zwar noch mit einer Abbuchung rechnen mussten, jedoch bei unzureichender Beschriftung der Abbuchung soll Ihnen dieses nicht mehr vorwerfbar sein, wenn Sie den Betrag zurückbuchen lassen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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