Leasing Fahrzeug nach 2 Monaten und 300 Km defekt. Rückgabe möglich ?

22. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dj Chessplayer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasing Fahrzeug nach 2 Monaten und 300 Km defekt. Rückgabe möglich ?

Hallo ihr lieben ,

wisst Ihr ob ich als Gewerbetreibender mein Leasing Fahrzeug zurück geben kann ? Der Audi Händler will es mir Wandeln in ein anderes Fahrzeug , Ich möchte aber nicht mehr den Vertrag haben.Wie ist die Rechtslage hier ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Dj Chessplayer):
Hallo ihr lieben ,

wisst Ihr ob ich als Gewerbetreibender mein Leasing Fahrzeug zurück geben kann ? Der Audi Händler will es mir Wandeln in ein anderes Fahrzeug , Ich möchte aber nicht mehr den Vertrag haben.Wie ist die Rechtslage hier ?


Ein genereller Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bei einem Sachmangel besteht nicht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Dj Chessplayer):
wisst Ihr ob ich als Gewerbetreibender mein Leasing Fahrzeug zurück geben kann ?

Nö. Da sollte sich erhellendes ergeben, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen liest.



Zitat (von Dj Chessplayer):
Der Audi Händler will es mir Wandeln in ein anderes Fahrzeug

Also scheint es ja zu gehen. Womit Dein Wunsch nach Rückgabe ja erfüllt wäre.



Zitat (von Dj Chessplayer):
Ich möchte aber nicht mehr den Vertrag haben.

Naja, auch hier hilft es, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen liest.
Aber eventuell wird auch dieser Wunsch erfüllt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Dj Chessplayer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, glaube habe mich falsch ausgedrückt:

Leasing Fahrzeug nach 2 Monaten und 300 Km defekt. Rückgabe möglich ?

Möchte kein anderes Fahrzeug haben . Darf ich zurück treten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Dj Chessplayer):
Möchte kein anderes Fahrzeug haben . Darf ich zurück treten


Es existiert kein generelles Rückgaberecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dj Chessplayer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

auch wenn der wagen nach 300 km ein wirtschaftlicher totalschaden ist ohne eigenverschulden ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wegfall der Geschäftsgrundlage vielleicht? Man hat ja vermutlich ein konkretes Auto geleast. Aber dazu müßte man deinen Vertrag im Detail kennen.

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#7
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von Dj Chessplayer):
auch wenn der wagen nach 300 km ein wirtschaftlicher totalschaden ist ohne eigenverschulden ?


Das Fahrzeug möchte ich sehen, das nach 300km und 2 Monaten ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, selbst bei einem Motorschaden kann ich es mir nicht vorstellen.

Hier fehlen wichtige Details zur Beurteilung.

Ist das Fahrzeug in Brand geraten oder hatte einen Autounfall mit Totalschaden?
In diesem Falle steht eine Auflösung des Vertrages evtl. im Raum

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Ohne Kenntnis der relevanten Details wirds nur ein Ratespiel...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von essey):
Das Fahrzeug möchte ich sehen, das nach 300km und 2 Monaten ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, selbst bei einem Motorschaden kann ich es mir nicht vorstellen.


Wir sprechen hier wohl über ein gebrauchtes Fahrzeug, das von dem Fragesteller geleast worden ist.

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