Hallo ihr lieben ,
wisst Ihr ob ich als Gewerbetreibender mein Leasing Fahrzeug zurück geben kann ? Der Audi Händler will es mir Wandeln in ein anderes Fahrzeug , Ich möchte aber nicht mehr den Vertrag haben.Wie ist die Rechtslage hier ?
Leasing Fahrzeug nach 2 Monaten und 300 Km defekt. Rückgabe möglich ?
22. Januar 2019
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Frage vom 22. Januar 2019 | 15:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasing Fahrzeug nach 2 Monaten und 300 Km defekt. Rückgabe möglich ?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2019 | 18:15
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatHallo ihr lieben , :
wisst Ihr ob ich als Gewerbetreibender mein Leasing Fahrzeug zurück geben kann ? Der Audi Händler will es mir Wandeln in ein anderes Fahrzeug , Ich möchte aber nicht mehr den Vertrag haben.Wie ist die Rechtslage hier ?
Ein genereller Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bei einem Sachmangel besteht nicht.
#2
Antwort vom 23. Januar 2019 | 01:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
Zitatwisst Ihr ob ich als Gewerbetreibender mein Leasing Fahrzeug zurück geben kann ? :
Nö. Da sollte sich erhellendes ergeben, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen liest.
ZitatDer Audi Händler will es mir Wandeln in ein anderes Fahrzeug :
Also scheint es ja zu gehen. Womit Dein Wunsch nach Rückgabe ja erfüllt wäre.
ZitatIch möchte aber nicht mehr den Vertrag haben. :
Naja, auch hier hilft es, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen liest.
Aber eventuell wird auch dieser Wunsch erfüllt?
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#3
Antwort vom 23. Januar 2019 | 03:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschuldigung, glaube habe mich falsch ausgedrückt:
Leasing Fahrzeug nach 2 Monaten und 300 Km defekt. Rückgabe möglich ?
Möchte kein anderes Fahrzeug haben . Darf ich zurück treten.
#4
Antwort vom 23. Januar 2019 | 10:16
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatMöchte kein anderes Fahrzeug haben . Darf ich zurück treten :
Es existiert kein generelles Rückgaberecht.
#5
Antwort vom 23. Januar 2019 | 10:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
auch wenn der wagen nach 300 km ein wirtschaftlicher totalschaden ist ohne eigenverschulden ?
#6
Antwort vom 23. Januar 2019 | 12:05
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Wegfall der Geschäftsgrundlage vielleicht? Man hat ja vermutlich ein konkretes Auto geleast. Aber dazu müßte man deinen Vertrag im Detail kennen.
#7
Antwort vom 23. Januar 2019 | 12:42
Von
Status: Schüler (268 Beiträge, 66x hilfreich)
Zitatauch wenn der wagen nach 300 km ein wirtschaftlicher totalschaden ist ohne eigenverschulden ? :
Das Fahrzeug möchte ich sehen, das nach 300km und 2 Monaten ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, selbst bei einem Motorschaden kann ich es mir nicht vorstellen.
Hier fehlen wichtige Details zur Beurteilung.
Ist das Fahrzeug in Brand geraten oder hatte einen Autounfall mit Totalschaden?
In diesem Falle steht eine Auflösung des Vertrages evtl. im Raum
MFG
#8
Antwort vom 23. Januar 2019 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
Ohne Kenntnis der relevanten Details wirds nur ein Ratespiel...
#9
Antwort vom 23. Januar 2019 | 13:07
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
ZitatDas Fahrzeug möchte ich sehen, das nach 300km und 2 Monaten ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, selbst bei einem Motorschaden kann ich es mir nicht vorstellen. :
Wir sprechen hier wohl über ein gebrauchtes Fahrzeug, das von dem Fragesteller geleast worden ist.
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