Hallo!
Bin Verkäufer von Leuchtmitteln.
Kunde bestellt. Ich liefere. Kunde sagt nach öffnung, Glühbirne geht nicht sei defekt.
Muss ich auf Leuchtmittel eine Garantie geben? Habe in den AGBs ein Widerruf von Leuchtmitteln ausgeschlossen. Darf ich das?
Leuchtmittel & Garantie?
21. Dezember 2006
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Frage vom 21. Dezember 2006 | 20:03
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 7x hilfreich)
Leuchtmittel & Garantie?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2006 | 01:25
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)
Nein! Daher mag ich Glühbirnen in verschlossenen Packungen(Blistern) - gehen die beim ersten Einschalten kaputt, dann zieht die Gewährleistung. Die Birnen in den offenen Pappschachteln muß man (nur mit Niederspannung) testen und gehen doch gleich kaputt.
#2
Antwort vom 22. Dezember 2006 | 12:46
Von
Status: Weiser (17905 Beiträge, 6038x hilfreich)
Man kann eine Lebensdauer von Leuchtmitteln angeben, aber die Gewährleistung ausschließen kann man nicht.
Viele Grüße, Michael
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#3
Antwort vom 22. Dezember 2006 | 13:37
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 7x hilfreich)
gibt aber viele die auf Leuchtmittel keine garantie geben...was stimmt nun?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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