Leuchtmittel & Garantie?

21. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)
Leuchtmittel & Garantie?

Hallo!

Bin Verkäufer von Leuchtmitteln.

Kunde bestellt. Ich liefere. Kunde sagt nach öffnung, Glühbirne geht nicht sei defekt.

Muss ich auf Leuchtmittel eine Garantie geben? Habe in den AGBs ein Widerruf von Leuchtmitteln ausgeschlossen. Darf ich das?

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Nein! Daher mag ich Glühbirnen in verschlossenen Packungen(Blistern) - gehen die beim ersten Einschalten kaputt, dann zieht die Gewährleistung. Die Birnen in den offenen Pappschachteln muß man (nur mit Niederspannung) testen und gehen doch gleich kaputt.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Man kann eine Lebensdauer von Leuchtmitteln angeben, aber die Gewährleistung ausschließen kann man nicht.

Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

gibt aber viele die auf Leuchtmittel keine garantie geben...was stimmt nun?

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