Lieferando bietet Fakerestaurant an - Betrug!

15. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferando bietet Fakerestaurant an - Betrug!

Folgender Fall:

Person X bestellt für Bertrag Y über Lieferando bei Restaurant Z.
Das Restaurant existiert aber bereits nicht mehr seit über einer Woche und ist dauerhaft geschlossen. (Ob Insolvenz ist nicht nachvollziehbar). Nun wird der Betrag obwohl bereits dichtgemacht von Lieferando trotzdem nicht erstattet, da Sie nur Vermittler seien.
Kann ich hier unbedenklich die Kreditkartenabbuchung zurückbuchen, weil es ja nachweislich das Restaurant nicht mehr gibt (waren vor Ort mit Fotos dass dauerhaft geschlossen auch auf Google und Instagram kommuniziert) oder muss ich mich wirklich an das Restaurant wenden?

Danke Euch =)

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 43x hilfreich)

Also es kam keine Lieferung des Essens zustande, die hätte Lieferando ja durchführen müssen. Wie rechtfertigen sie dann ihren Widerspruch gegen die Rückzahlung?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Wie rechtfertigen sie dann ihren Widerspruch gegen die Rückzahlung?

Steht doch da?
Zitat (von ip682057-69):
da Sie nur Vermittler seien




Wer hier für was konkret der Vertragspartner ist, das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Also es kam keine Lieferung des Essens zustande, die hätte Lieferando ja durchführen müssen. Wie rechtfertigen sie dann ihren Widerspruch gegen die Rückzahlung?



Verstehe nicht Ihre Nachfrage.... die Lieferung erfolgt durch das Restaurant selbst und nicht durch Lieferando. Laut Lieferando hat das Restaurant auf Lieferung bestätigt geklickt und dadurch können sie nicht erstatten.

Es gibt auch diverse 1 Sterne die vergangene Woche...
und wie gesagt das Restauran ist dauerhaft geschlossen....

Ich gehe hier auch von einem systematischen Betrug aus denn es wurde kurzfristig jede Pizza für 5€ offeriert in einer Großstadt ohne Lieferkosten ohne Mindestbestellwert... obwohl bereits dicht...

Der Polizei habe ich es bereits gemeldet, es geht mir nur darum ob ich die Kreditkartenabbuchung unbedenklich zurückbuchen kann.


Trotzdem danke für das schnelle Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Verstehe nicht Ihre Nachfrage.... die Lieferung erfolgt durch das Restaurant selbst und nicht durch Lieferando. Laut Lieferando hat das Restaurant auf Lieferung bestätigt geklickt und dadurch können sie nicht erstatten.


Fahren die Lieferando Fahrer dass nicht mehr selbst aus? Soweit ich mich erinnere holten die das immer ab und brachten es dann, ist aber auch ne Weile her dass ich da bestellt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Fahren die Lieferando Fahrer dass nicht mehr selbst aus? Soweit ich mich erinnere holten die das immer ab und brachten es dann, ist aber auch ne Weile her dass ich da bestellt habe.


Nein dass können die Restaurants selber entscheiden. 15% bei Eigenlieferung und 30% bei Lieferandolieferung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer hier für was konkret der Vertragspartner ist, das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


ja das lässt sich ganz leicht beantworten.

"Vertrag : Eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Geschäft bezüglich einer Bestellung inklusive Lieferung oder Abholung der Bestellung. Parteien des Vertrags sind der Kunde und das Geschäft, nicht jedoch Takeaway.com."

Aber wer ein Restaurant aufnimmt und im Impressung keine Daten aufnimmt wie SteuerID und dementsprechend auch nicht prüft ob ein Restaurant noch existiert ist hier meines Erachtens nicht aus der Verantwortung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Wichtig ist einfach nur für mich kann uns was passieren wenn wir die Kreditkartenbuchung zurückbuchung.
Fakt ist Lieferando bietet hier ein Restaurant an was nicht mehr existent ist und zudem ein Impressung ohne Daten auf Lieferando.
Fakt ist aber auch Vertragpartner ist das Restaurant.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36948 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Kann ich hier unbedenklich die Kreditkartenabbuchung zurückbuchen
Warum hast es noch nicht getan?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum hast es noch nicht getan?


Keine Lust auf inkasso und dann womöglich Forderung berechtigt weil nur Vermittler und dann werden aus 50 mal schnell 200€

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Wichtig ist einfach nur für mich kann uns was passieren wenn wir die Kreditkartenbuchung zurückbuchung.

Klar, strafrechtlich eine Anzeige und zivilrechtlich eine Klage.



Zitat (von ip682057-69):
Fakt ist aber auch Vertragpartner ist das Restaurant.

Nö, Fakt ist, das Liefernado der Vertragspartner für die Vermittlung ist und Vertragspartner für die Essenslieferung ist das Restaurant.

Der Vermittler hat seinen Job offenbar gemacht, vermittelt und die Zahlung weitergeleitet. Damit ist dr Vermittler raus.
Wenn die Lieferung mangelhaft war, ist der Ansprechpartner der Vertragspartner für die Essenslieferung, hier das Restaurant.



Zitat (von ip682057-69):
Fakt ist Lieferando bietet hier ein Restaurant an was nicht mehr existent ist

Dafür fehlen Lieferando aktuell wohl jedwede Beweise. Ich kenne einige Restaurants die aus Kostengründen für den Publikumsverkehr geschlossen haben und nur noch liefern.



Zitat (von Anami):
Warum hast es noch nicht getan?

Fraglich, ob das Kreditkartenunternehmen das zulässt.



Zitat (von ip682057-69):
Aber wer ein Restaurant aufnimmt und im Impressung keine Daten aufnimmt wie SteuerID und dementsprechend auch nicht prüft ob ein Restaurant noch existiert ist hier meines Erachtens nicht aus der Verantwortung.

Die SteuerID ist weder eine Pflichtangabe im Impressum, noch zeigt sie auch nur ansatzweise ob ein Unternehmen überhaupt noch existiert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dafür fehlen Lieferando aktuell wohl jedwede Beweise. Ich kenne einige Restaurants die aus Kostengründen für den Publikumsverkehr geschlossen haben und nur noch liefern.



Dafür fehlen Lieferando aktuell wohl jedwede Beweise. Ich kenne einige Restaurants die aus Kostengründen für den Publikumsverkehr geschlossen haben und nur noch liefern.

Natürlich gibt es Beweise vor Ort hängt ein Schild, auf google und instagram ist Schließung auch kommuniziert.

Dann kann ja jeder sich als VCermittler geben und nicht existenten unternehmen geldzuschachern

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Natürlich gibt es Beweise vor Ort hängt ein Schild, auf google und instagram ist Schließung auch kommuniziert.


Ich nehme nicht an dass es Lieferando zumutbar ist bei all ihren Partnern dauerhaft google und Instagram zu prüfen. Das wird einmal bei der Aufnahme gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Ich nehme nicht an dass es Lieferando zumutbar ist bei all ihren Partnern dauerhaft google und Instagram zu prüfen. Das wird einmal bei der Aufnahme gemacht.


Naja ich habe einen Vertrag mit dem Restaurant, dass Restaurant existiert nicht also kann ich doch zurückbuchen auf dem Zahlungsweg welches das Restaurant gewünscht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36948 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
also kann ich doch zurückbuchen auf dem Zahlungsweg welches das Restaurant gewünscht hat.
Naja naja--- versuchs halt mal.

Was soll denn das Gezeter? Dir ist alles klar, aber nu gehts doch nicht, weil du keinen Bock auf Inkasso hast?

Du wirst merken, ob die Zurückbuchung geklappt hat oder nicht möglich ist?
Und um welche Summe gehts?

Hast du wenigstens inzwischen woanders etwas zu essen bekommen?
Du scheinst ein echter Pechvogel zu sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Ich nehme nicht an dass es Lieferando zumutbar ist bei all ihren Partnern dauerhaft google und Instagram zu prüfen.

Richtig. Das sind keine amtlichen Quellen.



Zitat (von ip682057-69):
Naja ich habe einen Vertrag mit dem Restaurant

Nö, man hat 2 Verträge.

Einen mit dem Vermittler, einen mit dem Restaurant.
Der Vermittler hat vermittelt, sowohl die Bestellung als auch die Zahlung. Entzieht man dem Vermittler nun die Zahlung, handelt man rechtswidrig und der Vermittler hat Ansprüche, die er mit Inkasso, Anwalt und Gericht durchsetzen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 43x hilfreich)

Auch wenn diese "auf Instagram geschlossen" Sache nicht mittrage, ist hier tatsächlich die Rolle von Lieferando interessant. Ich weiß es nicht, aber VIELLEICHT macht die Auszahlung des Geldes ein Unterschied.

Szenario 1:
Der Kunde bezahlt über Lieferando und diese leitet das Geld direkt (abzüglich der Vermittlungsgebühr) an das Restaurant weiter. In diesem Fall wäre man tatsächlich ein reiner Vermittler und die Ansprüche würden sich gegen das Restaurant richten.

Szenario 2:
1.) Der Kunde bestellt über Lieferando, welche diese Bestellung an das Restaurant weiter leiten
2.) Der Kunde bezahlt bei Lieferando und diese zahlen dann das Geld an das Restaurant aus, sobald dieses meldet dass die Zustellung erfolgreich war.

Dann wäre tatsächlich die Frage ob Lieferando hier das Geld nicht treuhändisch verwaltet und sich zunächst auch beim Kunden rückversichern muss ob die Ware angekommen ist.

Anyway, was ich aber noch viel interessanter finde ist wie sich die Sache entwickelt hat. Ich bestelle nicht mehr bei Lieferando weil ich irgendwie noch ein Gewissen habe. Aber früher waren die eigentlich immer extrem kulant und haben bei jeder Meldung das Geld zurück erstattet. Nehme also mal an inzwischen haben sie genug Marktanteil, dass sie das nicht mehr müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Nehme also mal an inzwischen haben sie genug Marktanteil, dass sie das nicht mehr müssen.

Naja, man kann es sich nicht dauerhaft leisten, Geld zu verschenken.
Zumal auch die Restaurants sich das nicht immer so haben gefallen lassen.



Das
Zitat (von Sarmand):
Szenario 2:
#
Ist meines Wissens nach hier zutreffend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, man kann es sich nicht dauerhaft leisten, Geld zu verschenken.
Zumal auch die Restaurants sich das nicht immer so haben gefallen lassen.


Es zeigt aber auf welcher "Stufe" man gerade ist. Das "Geld verschenken" ist etwas was du machst, wenn du Investorenkohle hast und es mehr um growth als um profit geht. Ist natürlich klar was die Taktik ist, Marktführer werden und somit kann man dann auch beliebig den Restaurants die Konditionen usw. diktieren.

Ich bin mir nicht mal sicher ob die Restaurants da überhaupt involviert waren oder ob Lieferando das nicht zumindest zeitweise aus eigener Tasche bezahlt hat.

Zitat (von Harry van Sell):
Ist meines Wissens nach hier zutreffend.


Dann ist die Frage ob sie wirklich so leicht aus der Verantwortung raus sind. Da wäre das schon eine treuhändische Verwahrung des Geldes.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Das "Geld verschenken" ist etwas was du machst, wenn du Investorenkohle hast und es mehr um growth als um profit geht.

Korrekt.
Man bekommt eine gute Mundpropaganda, die ist mehr wert als jede Fernsehwerbung.

Deshalb verschenken Hersteller mittlerweile gerne mal pro Verbraucher ein Produkt zur Markteinführung oder um Verluste von Marktanteilen auszugleichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Despi
Status:
Student
(2445 Beiträge, 530x hilfreich)

Mal ganz „unrechtlich":
Ich habe vor Jahren mal eine halbe Stunde vor Restaurantschließung bestellt.
Ich bekam eine normale Bestellbestätigung, es erfolgte jedoch keine Lieferung und das Restaurant war auch nicht erreichbar.
Ich habe damals den „hat etwas nicht geklappt?"-Button (oder so ähnlich) angeklickt, den Fall in kurzen Worten geschildert und hatte Tags drauf die Stornierungsbestätigung und eine Gutschrift vorliegen.

Gibt es das nicht mehr?
Was sagt Lieferando dazu?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Alle Aufregung umsonst....sorry... nachdem jetzt 2 Tage vergangen sind und ich mich massiv beschwert habe, weil es vorher keine Erstattung gab, wurde heute doch anders entschieden und der Betrag erstattet und sich entschuldigt. Es gab noch einen kleinen Gutschein dazu!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Alle Aufregung umsonst....sorry...

Kein Problem, besser so als monatelange Streitereien mit Inkasso, Anwälten und Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2337 Beiträge, 1097x hilfreich)

Und danke für die Rückmeldung!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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