Lieferer stellt Paket wohl vor die Tür,doku. als zugestellt.Paket nicht da. Wer haftet nun?

11. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
rechtgutentag
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Lieferer stellt Paket wohl vor die Tür,doku. als zugestellt.Paket nicht da. Wer haftet nun?

Hallo, gerade nun zur Corona Zeit favorisieren Lieferdienste ein "nicht persönliches Entgegennehmen"
Mal angenommen,
ein Lieferservice liefert angeblich ein Paket und stellt es wohl vor die Eingangstür, dokumentiert mit dem lieferdiensteigenen Verfahren die erfolgte Zustellung. ( evt. wohl als persönlich zugestellt )
Nun kommt das Paket aber nie beim Empfänger an.
Nach Reklamation beim Verkäufer wegen nicht angekommender Ware, wird auf die erfolgte Lieferung aufgrund der Dokumentation des Lieferdienstes hingewiesen und der Einspruch abgewiesen.

Info: der Empfänger hat nicht einer Ablage der Sendung ohne Signum und nicht einer Abgabe an andere Personen zugestimmt.

Nun ist das wohl ein problematischer Fall. Einerseits hat der Empfänger nichts bekommen, ein Dritter ( Lieferbote ) behauptet aber zugestellt zu haben.
Der Verkäufer beruft sich auf die Aussage des Lieferanten und blockt. ( an seiner Stelle auch verständlich ).
Der Käufer hat aber keine Ware erhalten und pocht auf Lieferung,Ersatz oder Wandlung.
In den AGB des Verkäufers steht auch nichts passendes Thematisches zu dem Versand.

Wie sieht bei solch einem Fall die Rechtslage aus ?

Versandrisiko trägt doch der Verkäufer. Versandbedingungen des Lieferanten, wenn solch eine Zustellungart erlaubt wäre, sind vorher vom Käufer nicht explizid und wären auch nicht zugestimmt worden.
Weiß einer etwas Näheres ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von rechtgutentag):
Wie sieht bei solch einem Fall die Rechtslage aus ?


Corona hin, Corona her - Der Verkäufer schuldet weiterhin die Übergabe der Ware. Er müsste also erneut versenden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120135 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von rechtgutentag):
Der Käufer hat aber keine Ware erhalten und pocht auf Lieferung,Ersatz oder Wandlung.

Wandlung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr ...



Zitat (von rechtgutentag):
dokumentiert mit dem lieferdiensteigenen Verfahren die erfolgte Zustellung

Und wie genau sieht die aus? Was genau wurde da dokumentiert?



Zitat (von rechtgutentag):
und stellt es wohl vor die Eingangstür,

Das wäre grob fahrlässig, Verleitung zum Diebstahl.

Strafanzeige wegen Diebstahl schon gestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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